HWZ Blankenburg/Harz - NWZ Magdeburg

daxter63 @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 5880 Tagen)

Hallo,

Ich bin 19 Jahre alt.
Wie oben schon steht, ist mein Hauptwohnsitz bei meinen Eltern in Blankenburg und zwecks Ausbildung wohn ich einem Wohnheim in Magdeburg, dass als Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Vor einiger Zeit kam dann das Schreiben mit der Aufforderung zur Zweitwohnungssteuer. Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, dass ich die Zahlung verweigere, da ich in dem Wohnheim nur 1 Zimmer habe (~17m²), was ich mir noch mit einem anderen Azubi teilen muss und in dem Zimmer kein eigenes Bad mit Dusche oder Toilette oder Waschbecken ist und keine Küche vorhanden ist. Außerdem hat das Wohnheim über das Wochenende, über Weihnachten und 3 Wochen in der Ferien (wo dann zwanghaft Urlaub nehmen muss) geschlossen.

Heute kam ein erneutes Schreiben, zur Aufforderung der Zweiwohnungssteuererklärung.

Kann mir vielleicht wer weiterhelfen oder ob es ähnliche Fälle gibt, ich seh da nicht ganz durch und bin etwas ratlos.

Danke schonma :)

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Bjoern @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 5880 Tagen) @ daxter63

Hallo,

so wie ich die Sache einschätze, hälst du dich überwiegend in Magdeburg auf. was hindert dich daran, die melderechtlich korrekt zu verhalten und dich ordnungsgemäß mit Hauptwohnung in Magdeburg zu melden>

dann stellen sich die Fragen hinsichtlich der ZWS erst gar nicht ;-)

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daxter63 @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 5880 Tagen) @ Bjoern

» Hallo,
»
» so wie ich die Sache einschätze, hälst du dich überwiegend in Magdeburg
» auf. was hindert dich daran, die melderechtlich korrekt zu verhalten und
» dich ordnungsgemäß mit Hauptwohnung in Magdeburg zu melden>
»
» dann stellen sich die Fragen hinsichtlich der ZWS erst gar nicht ;-)

Ah, habe ich ganz vergessen zu sagen, ich krieg von meinem Arbeitgeber 150€ Unterhaltsbeihilfe pro Monat, weil meine Arbeitsstätte so weit von meinem Hauptwohnsitz weg.
Würde ich den Hauptwohnsitz nach MD verlegen, würde ich diese 150€ nicht pro Monat kriegen.

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Bjoern @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 5880 Tagen) @ daxter63

aber meine These, dass du dich überwiegend in Magdeburg aufhälst, ist korrekt>>

dann solltest du dir überlegen, ob du mit den dir eigentlich nicht zustehenden 150,- EUR die ZWS zahlst ...

anderenfalls musst du dich nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung (speziell in LSA) damit anfreunden, gerichtlich gegen die ZWS vorzugehen. inwieweit dir dort dein melderechtlich falsches Verhalten auf die Füße fällt, bleibt abzuwarten ;-)

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Christian @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 5880 Tagen) @ Bjoern

„Die eigentlich nicht zustehenden …“ - so einfach sollte man es sich auch nicht machen. Die Ausbildungshilfe steht ihm zu. Das ist wohl so zu sehen wie die doppelte Haushaltsführung, da hat die Hauptwohnung = Lebensmittelpunkt, auch nicht zwangsläufig mit der melderechtlichen Hauptwohnung = vorwiegender Aufenthalt, zu tun

Melderecht:
Volljährig + ledig + vorwiegender Aufenthalt = alleinige/Hauptwohnung. Da gibt es keine Wahlmöglichkeit.

Wenn der Arbeitgeber die Ausbildungshilfe von einem melderechtlichen Fehlverhalten abhängig machen sollte, wäre er kein Deut besser als die von uns hier mit Recht so oft getadelten Verwaltungen.

Der Wohnsitz hat übrigens ursächlich mit dem Melderecht nichts zu tun. Z.B. kann ich in DEU eine Hauptwohnung und beliebig viele Nebenwohnung haben, ohne deswegen irgendwo meinen Wohnsitz in DEU haben zu müssen.

Gruß

Christian

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Bjoern @, Mittwoch, 06.08.2008 (vor 5879 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

er hat doch selber geschrieben, dass er die 150 EUR nicht bekommen würde, wenn er sich in Magdéburg mit Hauptwohnung melden würde. ergo: ihm stehen die 150 EUR eigentlich nicht zu ;-)

man könnte natürlich versuchen, seinem Chef den Unterschied zwischen (melderechtlicher Haupt-)Wohnung und (Haupt-)Wohnsitz zu erläutern. aber ob das erfolgsversprechend ist>!> schließlich verstehen nicht einmal einige Gerichte sowie die angeblichen Experten in den kommunalen Steuerämtern diesen Unterschied :-|

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Christian @, Mittwoch, 06.08.2008 (vor 5879 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern

» er hat doch selber geschrieben, dass er die 150 EUR nicht bekommen würde, wenn er sich in Magdéburg mit Hauptwohnung melden würde.

Exakt das hat er nicht geschrieben. Aber mit dem Chef reden ist goldrichtig. Der meint bestimmt Hauptwohnung im steuer- und nicht melderechtlichen Sinn.

Das ändert aber nichts an der melderechtlichen Situation.

Experten für Melderecht sitzen übrigens im Ordnungsamt und in den Innenministerien, aber nicht im Steueramt.

Gruß

Christian

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daxter63 @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5878 Tagen) @ Christian

Danke schonmal für die vielen Antworten.

Soweit ich weiß, wenn ich gerichtlich dagegen Vorgehen würde, könnte man mir doch kein melderechtliches Fehlverhalten nachweisen, da doch kein Protokollzwang herrscht >
Polizeilich gemeldet bin ich ja in Magdeburg.

Wenn ihr denkt, was erzählt der für ein Schmarn, dann sorry, ich blick noch nicht so ganz durch in dem Behördenkram.

Wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach MD verlegen würde, würde ich kein Anspruch auf die Unterhaltsbeihilfe meines Arbeitgebers haben oder das alternative Fahrtengeld wäre extrem niedrig.
Und mit öffentlichn Verkehrsmitteln ist es mir nicht möglich, pünktlich morgens in MD zu sein, weswegen eine Zweitwohnsitz für mich unabdingbar ist.

Ich wohne jetzt seit einem Jahr in dem Wohnheim und will jetz in meine neue Wohnung ziehen, wo ich wahrscheinlich um die ZWS nicht herumkommen werde, aber ich sehe es nicht ein für das Wohnheimzimmer ZWS nachzuzahlen.

Ich werde nächste Woche erstmal mit meinem Mitbewohner, der in der gleichen Lage wie ich bin, dem Sachbearbeiter einen Besuch abstatten und probieren etwas zu klären, da meine schriftlichen Verweigerungen ignoriert wurden.

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Christian @, Donnerstag, 07.08.2008 (vor 5878 Tagen) @ daxter63

Die Abgabe der Erklärung kannst Du nicht verweigern.
In Magdeburg ist auch ein Wohnheimzimmer zweitwohnungsteuerpflichtig.
Was das Melderecht angeht:
Wenn Deine Ausbildung einem Vollzeitjob gleichkommt, ist Dein vorwiegender Aufenthalt Magdeburg – es sei denn, Du kannst das Gegenteil beweisen.
Viel Spaß bei dem Gespräch mit dem Bearbeiter – er wird Dir versichern, dass alles Rechtens ist.
Davon abgesehen und wenn es denn so ist: Die an das Melderecht geknüpfte Unterhaltsleistung des Arbeitgebers ist genauso absurd wie die an das Melderecht geknüpfte ZWSt.