ZWS für 2te Whg. in der selben Stadt ?

Enrico, München, Mittwoch, 31.05.2006 (vor 6530 Tagen)

Die Rechtmäßigkeit der ZWS wird doch durch »örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern« begründet.
Diese Rechtmäßigkeit wäre ja durch meinen Hauptwohnsitz in der selben Stadt ausgehebelt, da ich ja hier ohne hin schon Steuern bezahle.

Gibt es hierzu Ausnahmen >
Oder §§ >>>

ZWS für 2te Whg. in der selben Stadt ?

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 01.06.2006 (vor 6529 Tagen) @ Enrico

Hallo Enrico,

die ZWS ist eine örtliche Aufwand und Verbrauchsteuer. Sie besteuert eine besondere finanzielle Leistungsfähigkeit, die sich darauf gründet, dass einer sich zwei Wohnsitze leisten kann. Keine Ausnahme, wenn die Zweitwohnung zur eigenen Nutzung dient und nicht der Einnahme aus V+V.
Keine §§, die mir dazu einfielen. Die Stadt München besteuert explizit auch den Fall (Hauptwohnsitz München, Nebenwohnsitz München).

Gruß
Yvonne Winkler

ZWS für 2te Whg. in der selben Stadt ?

Christian unterwegs, Samstag, 03.06.2006 (vor 6527 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
sehe ich im Ergebis genau so - ausgenommen, die Nebenwohnung wäre im gleichen Gebäude wie die Hauptwohung. Ansonsten besteuert die Aufwandsteuer die Leistungsfähigkeit, die im Aufwand, nicht im Konsum sichtbar wird. Wohnsitz ist München.
Korinthen müsen einfach sein, schon schmeckt der Kuchen nicht.
Gruß
Christian

ZWS für 2te Whg. in der selben Stadt ?

Christian @, Montag, 05.06.2006 (vor 6525 Tagen) @ Enrico

Hallo Enrico,


ob die Zweitwohnungsteuer wirklich gezahlt werden muss, hängt von der persönlichen Fallkonstellation ab. Auch in München gibt es viele Ausnahmen, die zum Teil absichtlich nicht in der Satzung stehen. Im Grundsatz dürfen (theoretisch) Einheimische nicht anders behandelt werden als Auswärtige. Das kann sich für Dich negativ oder positiv auswirken.

Also, um was geht es genau>

Mit freundlichem Gruß