Zweitwohnungssteuer in Hamburg obwohl ich Azubiund unter 18?

Dawn @, Samstag, 06.09.2008 (vor 5683 Tagen)

Hey ihr,
also ich werd aus dem Thema irgendwie nicht so ganz schlau und hoffe da sich von euch jetzt mal eine klare Antwort bekomme, denn es gibt ja so massig Meinungen darüber :(
Bin auch froh dieses Forum überhaupt gefunden zu haben.
Also ich bin jetzt 17 und habe am vergangenen Montag meine Ausbildung in Hamburg angefangen, ich habe hier in in HH ein WG Zimmer (11qm), fahre aber am Wochenende meist zu meinen Eltern, und soweit ich weiß ist es doch so wenn man unter 18 ist, ist das Zimmer bei meinen Eltern auf jedenfall Erstwohnsitz, oder>
Also muss ich mich dann hier in Hamburg als Zweitwohnsitz anmelden>
Und nun die große Frage ob ich denn nun ne Steuer bezahlen muss oder nicht>
Wär echt super wenn mir jmd ne richtige und klare Antwort geben könnte :)
Gruß Dawn

Zweitwohnungssteuer in Hamburg obwohl ich Azubiund unter 18?

Christian @, Samstag, 06.09.2008 (vor 5683 Tagen) @ Dawn

Hallo Dawn,

melderechtlich musst Du Dich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Hamburg mit Nebenwohnung anmelden, obwohl Du Dich, so wie Du schreibst, vorwiegend in Hamburg aufhalten wirst. Die melderechtliche Hauptwohnung hast Du bei Deinen Eltern. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres musst Du Dich in Hamburg mit Haupt- oder alleiniger Wohnung anmelden.
Falls Du eventuell Dein Zimmer in der Wohngemeinschaft doch nicht beibehalten willst, und noch etwas Besseres suchen solltest, musst Du dich spätestens am 9. Oktober 2008 anmelden (bis dahin kannst Du in diesem Fall Dich auf § 24 HmbMG berufen:
„Wer zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthaltes eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach S 12 Abs. 1. Ist er nach Ablauf dieser Frist nicht aus der Wohnung ausgezogen, so hat er sich innerhalb einer Woche bei einer Meldebehörde anzumelden (§12 Abs. 1).“
Zweitwohnungsteuerpflichtig bist Du mit der Meldung einer Nebenwohnung nicht, denn nach dem HH ZWStG ist ein Zimmer keine Wohnung, und das Zimmer bei Deinen Eltern hast Du noch nicht einmal inne. Du wirst trotzdem eine Aufforderung bekommen, eine Steuererklärung abzugeben. Das musst Du auf jeden Fall machen. Solltest Du danach – wieder Erwarten – einen Steuerbescheid bekommen, melde Dich hier wieder.
Dass Du Dich in einer Ausbildung befindest, ist in diesem Zusammenhang bedeutungslos.

Gruß
Christian