ZWS München

münchen2409 @, Samstag, 06.09.2008 (vor 5683 Tagen)

Hallo,

ich habe mal eine Frage :


(3) Als Zweitwohnungen gelten nicht:
1. Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder
für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
2. Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden
Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen.
3. Wohnungen, die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen
Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der
Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.

Wenn ich mit meiner Frau in der Nähe von Halle (Saale ) in einem Haus wohne und wegen der Arbeit mir in München ein Zimmer nehme.
Muss ich nun Zweitwohnsitzsteuer zahlen oder kann ich mich auf §2 Abs. 3 Nr. 3 Satzung der Stadt München beziehen>>>

Außerdem habe ich gelesen das die Steuer einkommensabhängig ist.Kann mir jemand die Beträge nennen>>>

Vielen Dank im Voraus !

ZWS München

Christian @, Samstag, 06.09.2008 (vor 5683 Tagen) @ münchen2409

Hallo,

» ich habe mal eine Frage :
das sind aber 2 Fragen.:-) Dennoch
1. In dieser Fallkonstellation fällt keine Zweitwohnungsteuer an. Das ist zwar rechtswidrig, aber die Münchener wollen es nun mal so.
2. Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Lebenspartnern beträgt die Summe der positiven Einkünfte 33 000 EURO. Wer ein geringeres Einkommen hat, ist in Bayern wirtschaftlich nicht leistungsfähig. Gilt ab 1.1.2009. Das ist war widersinnig und vermutlich auch rechtswidrig, aber der bayerische Landtag will es nun mal so.
3. Ob die Einkommensgrenze auch bei der Hundesteuer gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß
Christian