Zweitwohnsitzsteuer in München - Widerspruch zurückziehen?

Rex @, Montag, 08.09.2008 (vor 5681 Tagen)

Hallo,

als die ZWS in München eingeführt worden ist, war ich dort Sutdent und lebte in einem kleinen Zimmer in einem Studentenheim, während mein Erstwohnsitz bei meinen Eltern zuhause war. Ich habe die ZWS gezahlt, aber gleichzeitig Widerspruch dagegen eingelegt. Inzwischen ist mein Studium beendet, aber für den Zeitraum, den ich zahlen musste liegt immer noch mein Widerspruch vor. Von der Stadtkämmerei habe ich nun ein zweiseitges Schreiben bekommen, in dem sie zu begründen versuchen, warum mein Widerspruch ihrer Meinung nach keine Aussicht auf Erfolg hat. (Unter anderem wird der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 2.3.2007 - 4 CS 06.2654 zitiert.) Ich werde darin nun aufgerufen, den Widerspruch zurückzuziehen, da er sonst zur "kostenpflichtigen Zurückweisung" der Regierung von Oberbayern vorgelegt wird.

Meine Frage ist nun: hat mein Widerspruch trotzdem Aussicht auf Erfolg (es wird ja gerade auch vor dem Bundesverwaltungsgericht deswegen geklagt) und wie teuer kann die "kostenpflichtige Zurückweisung" sein> Da ich meine Zweitwohnung nur noch eine relativ kurze Zeit innehatte, gehts für mich nur um eine relativ geringe Summe, daher ist die Frage, ob sich das Risiko überhaupt lohnt>

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Rex

Zweitwohnsitzsteuer in München - Widerspruch zurückziehen?

Christian @, Montag, 08.09.2008 (vor 5681 Tagen) @ Rex

Hallo Rex,
die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam aber unerbittlich.
Von Bedeutung für eine Antwort ist:
- Von wann ist das Schreiben der Stadtkämmerei>
- Bis wann musst Du geantwortet haben>
Gruß
Christian

Zweitwohnsitzsteuer in München - Widerspruch zurückziehen?

Rex @, Mittwoch, 10.09.2008 (vor 5680 Tagen) @ Christian

Hall Christian,

erst einmal Danke für die schnelle Reaktion.
Also es ist tatsächlich so, dass die gesetzte Frist von 4 Wochen längst abgelaufen ist, da das Schreiben mit 14.07. datiert ist. Ich war einige Zeit nicht daheim und wurde nur telefonisch von dem Schreiben benachrichtigt und als ich es dann schließlich in den Händen hatte und durchlesen konnte, war die Frist bereits vorbei.
Aber ich habe mir gedacht, dass es unter Umständen möglich sein könnte, den Widerspruch auch jetzt noch zurückzuziehen>

Gruß,
Rex

Zweitwohnsitzsteuer in München - Widerspruch zurückziehen?

Bjoern @, Mittwoch, 10.09.2008 (vor 5679 Tagen) @ Rex

Hallo,

willst du denn den Widerspruch zurückziehen>> warte doch erstmal ab, was das BVerwG entscheidet!

da die Frist um ist ... du aber noch keinen zurückweisenden Widerspruchsbescheid hast, könntest du doch einfach zum Telefonhörer greifen und eine Fristverlängerung beantragen. einfach schildern, weshalb du das Schreiben erst jetzt erhalten hast ... vielleicht klappt es ja ;-)

übrigens hat bei mir der Widerspruchsbescheid etwas über 10 EUR gekostet (Magdeburg) ... ist also nicht die Welt

Zweitwohnsitzsteuer in München - Widerspruch zurückziehen?

Rebell @, Mittwoch, 10.09.2008 (vor 5679 Tagen) @ Rex

Hallo Rex,

Da brauchst Du keine Bedenken haben, auch nach der abgelaufenen Frist einen Widerspruch zurücknehmen funktioniert ganz bestimmt in Bayern, denn im Allgäu
hat es nun ein Betroffener auf ganz elegante Art und Weise einen Fünfzig Prozentigen Nachlass der geforderten Zweitwohnungssteuer erreichen können, die Kommune ( Stadt) bot ihm dieses an wenn er die bereits beim VG eingereichte Klage zurückziehen würde die Betroffenen können sich nun die Hände reiben, denn ab dem 1.9.2009 fällt für sie die ganze Steuer weg, da als Rentner die Einkünfte unter der Befreiungsmarke 33.000 Jahreinkommen liegen!
Fazit: Die Kommune bekam einfach kalte Füsse, denn beim VG hätte der Kläger bestimmt Recht bekommen- wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes- es hätte ein Präsedenzfall einen Riesenwirbel entfacht! Auch beim Landratsamt hat man aufgeatmet!