ZWS Konstanz - Ummelden oder abwarten

SCG @, Freitag, 19.09.2008 (vor 5670 Tagen)

Hallo Leute,

ich habe seit zwei Jahren meinen Zweitwohnsitz (zwecks Studium) im schönen Konstanz und hatte das Thema ZWS bisher eigentlich ziemlich ausgeblendet. Nach dem unerfreulichen Urteil des BVerwG und der Tatsache, dass die Stadt Konstanz einem Bekannten von mir kürzlich einen Steuerbescheid über knapp 3000EUR zugeschickt hat, wird das Thema bei mir ziemlich aktuell.

Mal ganz davon abgesehen, dass die Erhebung einer ZWS von Studenten die reinste Abzocke ist geht es mir um folgendes.

Wie kann ich das Thema möglichst schnell vom Tisch schaffen. Ich könnte ja entweder einfach den Hauptwohnsitz nach KN verlegen und hoffen, dass man mir danach nicht noch nen Bescheid für die letzten beiden Jahre schickt (wären bei mir 750EUR/Jahr ZWS!)

Andererseits hört man oft genug man sollte jeden Kontakt mit den entsprechenden Ämtern vermeiden, da man ansonsten schneller einen Bescheid bekommt als einem lieb ist ^^

Irgendwo im Forum hier hab ich was von einer rückwirkenden Ummeldung gelesen. Damit müsste ich ja um die ZWS rumkommen, muss aber wenn ich das richtig verstanden habe ne Strafe wg. Verstoßes gegen das Melderecht zahlen. Kann mir jemand sagen ob es einen Maximalzeitraum für die rückwirkende Ummeldung gibt und wo ich die Höhe der auf mich zukommenden Geldstrafe nachlesen kann>

Wenn alles nichts hilft müsste ich mich eben gerichtlich dagegen wehren, muss aber nicht unbedingt sein. Von daher bin ich für jeden Tip zur Schadensbegrenzung dankbar ;)

Gruß

ZWS Konstanz - Ummelden oder abwarten

René ⌂ @, Freitag, 19.09.2008 (vor 5670 Tagen) @ SCG

» Mal ganz davon abgesehen, dass die Erhebung einer ZWS von Studenten die reinste Abzocke ist geht es mir um folgendes.

da hast du dir eine schön teure ZWS-Stadt zum Studieren ausgesucht.

» Andererseits hört man oft genug man sollte jeden Kontakt mit den entsprechenden Ämtern vermeiden, da man ansonsten schneller einen Bescheid bekommt als einem lieb ist ^^

Irgendwann wird der Bescheid kommen. Verjährt ja erst nach vier Jahren, so weit ich im Gedächtnis habe.

» Irgendwo im Forum hier hab ich was von einer rückwirkenden Ummeldung gelesen.

Geringfügig machen da einige Gemeinden mit. Bei zwei Jahren habe ich aber Skepsis. Vor allen, wenn dazwischen eine Wahl lag, das würde ja nachträglich die Ergebnisse fälschen.

Ansonsten weiß ich nicht, wie deine private Situation aussieht. Ob du den anderen Wohnsitz benötigst, bzw. ob die andere Gemeinde ggf. auch die Steuer erhebt.

» und wo ich die Höhe der auf mich zukommenden
» Geldstrafe nachlesen kann>

in Meldegesetz deines Landes.

ZWS Konstanz - Ummelden oder abwarten

SCG @, Freitag, 19.09.2008 (vor 5670 Tagen) @ René

» Geringfügig machen da einige Gemeinden mit. Bei zwei Jahren habe ich aber
» Skepsis. Vor allen, wenn dazwischen eine Wahl lag, das würde ja
» nachträglich die Ergebnisse fälschen.
Naja sagen wir mal so, muss jetzt nicht unbedingt zwei Jahre rückwirkend sein. Mir reicht es wenn ich einen Weg finde, das verflixte Thema stressfrei hinter mich zu bringen (ohne der Stadt knapp 1500EUR) in den Rachen zu stopfen.

Inzwischen liegt mir nicht mehr wirklich was an meinem Hauptwohnsitz (bisher ein kl. Zimmer bei meinen Eltern) und da sich zwischenzeitlich die Aufenthaltszeiten bei mir etwas verlagert haben kann ich mir theoretisch aussuchen wo ich zukünftig meinen Hauptwohnsitz melde.

Und da ich mir durchaus vorstellen kann, dass die Stadt Konstanz so dreist ist und mir kurz nach Anmeldung meines HWS in Konstanz nen Steuerbescheid zuschickt suche ich im Moment nach Möglichkeiten die aus Sicht der Stadt vorhandene Steuerschuld zu drücken und eine Klage (und dem damit verbundenen Stress und finanziellen Aufwand) möglichst zu vermeiden.

An wen muss ich mich weger der rückwirkenden Abmeldung eigentlich wenden> Die Gemeinde meines aktuellen HWS oder die Stadt Konstanz>

PS: Falls noch jemand Ideen hat oder mir einen Fachanwalt (bzw. spezialisierten Anwalt) in der Gegend empfehlen kann wär das prima.

ZWS Konstanz - Ummelden oder abwarten

Bjoern @, Montag, 22.09.2008 (vor 5667 Tagen) @ SCG

Hallo,

die rückwirkende Ummeldung kannst du auch in deiner Heimatgemeinde machen. die wissen übrigens auch nicht, dass deine bisherige Nebenwohnung der ZWS unterliegen könnte ;-)

und mit ner Strafe hast du auch nicht zwingend zu rechnen, da es sich um eine "Kann"-Bestimmung handelt. schließlich hast du dich ja an beiden Orten gemeldet, so dass du erstmal alles korrekt gemacht hast

wenn sich jetzt im Nachhinein herausgestellt hat, dass entgegen deinen ursprünglichen Vorstellungen deine Anwesenheit am Studienort deutlich umfangreicher war (geschickt argumentieren: mehr los für junge Leute ... lernbedingt an den WE häufiger in Konstanz o. ä.), willst du dich halt nur melderechtskonform verhalten und den rechtswidrigen Zustand rückwirkend korrigieren.
ich wüsste echt nicht, wo man dir da ein Verschulden unterstellen könnte, welches mit einem Bußgeld zu ahnden wäre ;-)