Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse)

Christian @, Samstag, 20.09.2008 (vor 5687 Tagen)

Ich sehe das wie das OVG NRW und fuehle mich durch die etwas seltsame Entscheidung des BVerwG bestaetigt:
Das Anknuepfen an das Melderecht ist rechtswidrig, wenn es auf der Grundlage der Entscheidungen des BVerfG erfolgt (s. Rostock). Das habe ich immer schon behauptet.
Dass das Besteuern des Nutzens einer Nebenwohnung (so wie es die meisten Satzungen vorsehen) im Rahmen einer Aufwandsteuer nicht zulaessig ist, hat das BVerfG bereits entschieden.
Erneut sage ich: Wer keine klaren Begriffe hat, sollte nicht richten, auf dass er nicht gerichtet werde.
Es duerfte noch ein langer Weg sein, bis das BVerwG die noetige Klarheit der Begriffe einsieht, ggf. muss ihm das BVerfG das sagen.
Mal sehen, wie die Mainzer Revision ausgeht.
Gruss aus dem sonnigen Sueden
Christian
Tipps fuer Widersprueche/Klagen folgen nach Rueckkehr.

Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse)

Bjoern @, Montag, 22.09.2008 (vor 5685 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

dein Optimismus in allen Ehren ... aber ganz teilen kann ich ihn leider nicht :-|

dem Düsseldorfer Urteil lag eine Satzung zu Grunde, die eine melderechtliche Wohnungsdefinition hat ("jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird"); das Innehaben wird ebenfalls durch das Melderecht definier ("Inhaber einer Zweitwohnung ist, wessen meldepflichtigen Verhältnisse die Beurteilung als Zweitwohnung bewirken").
weiterhin wird in der Düsseldorfer Urteilsbegründung das Anknüpfen an das Melderecht dahingehend gerügt, dass das Innehaben einer Nebenwohnung nicht zwingend auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Inhabers schließen lässt.

dieses Urteil wurde vom BVerwG gekippt, weil es (angeblich) gegen Bundesrecht verstößt

wie kommst du also darauf, dass das BVerwG das Anknüpfen ans Melderecht "beerdigt" hat>>

Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse)

Christian @, Montag, 22.09.2008 (vor 5685 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
ich teile auch nicht gerne.
Bevor wir das Thema weiter auswalzen, empfehle ich dir,, unsere Diskussion "Gedanken zum Innehaben" ab 14.7.2008 noch mal zu lesen.
Auch der Artikel Lerps/Winkler "Problemfragen bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer aus der Sicht Studierender" ist diesbezüglicch durchaus lesenwert (hier 4. Zusammenfassung).
Gruß
Christian

Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse)

Bjoern @, Dienstag, 23.09.2008 (vor 5684 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ich habe schon heute früh deine Literaturtipps gelesen (nur keine Zeit zum Posten) ... und ich erkenne den Grund deines Optimismusses immer noch nicht.

ich schlage aber vor, dass wir die Diskussion verschieben, bis uns das schriftliche Urteil aus Leipzig vorliegt ;-)

Grüße vom internetlosen Bjoern

Juhu, Leipzig beerdigt die ZWSt (Beerdigung 2. Klasse)

Christian @, Dienstag, 23.09.2008 (vor 5684 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,

warum ich optimistisch bin> Die Entscheidungen zur Zulässigkeit der Zweitwohnungsteuer, die an das Melderecht anknüpft, werden immer absurder - da hoffe ich doch, dass da irgendwann mal eine Ende - sozusagen ein "point of no return des Absurden" erreicht ist.

» ich habe schon heute früh deine Literaturtipps gelesen und ich erkenne den Grund deines Optimismusses immer noch
nicht.
Noch mal lesen (aber bitte die Internet-Fassung) und positiv denken.

» vom internetlosen Bjoern
Du Glücklicher.

Gruß
Christian