Köln - Eidesstattliche Versicherung

Lena-Maria @, Montag, 13.10.2008 (vor 5668 Tagen)

Ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Bin grad sehr verzweifelt!

Im Oktober 2002 habe ich mich in Köln mit Zweitwohnsitz angemeldet. Hab in der besagten Wohnung X(WG befristet auf zwei Monate) bis Ende November 2002 gewohnt. Hauptwohnsitz war immer bei meinen Eltern in Hamburg. Zu diesen bin ich im Sommer 2003 dann auch wieder endgültig hingezogen. Zwischen 12/02 und 07/03 habe ich hauptsächlich bei meinen Eltern gewohnt und wenn ich in Köln war, jeweils ein paar Wochen hier und dort geschlafen und habs irgendwie verpennt, mich in Wohnung X abzumelden.

Im September 2005 habe ich mich innerhalb des Wohnortes meiner Eltern umgemeldet, weil ich ausgezogen war und die Dame im Meldeamt meinte, ich wäre noch in Köln gemeldet und sie würde mich abmelden. Ist aber anscheinend nicht geschehen, weil ich gerade erfahren habe, dass ich noch immer in Köln gemeldet bin! Für die nachträgliche Abmeldung bräuchte ich eine Kündigung für Wohnung X, die ich aber nicht habe. Alles, was ich habe ist ein Nachtrag zum Mietvertrag. Der Vermieter dort hat das Objekt nun auch schon vor Jahren verkauft und kann auf die Daten nicht mehr zugreifen.

Jetzt kann ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass ich seit dem 30.11.2002 nicht mehr in Wohnung X lebe. Habe aber nur die damalige Anzeige von WG-gesucht, dass die Wohnung auf zwei Monate befristet ist - im Grunde also gar nichts. Außerdem habe ich noch die Exmatrikulation von Köln (31.7.03) und meinen Ausbildungsvertrag von Hamburg (1.9.03). Soll ich die mitschicken> Aber das trägt ja nicht dazu bei, dass ich am 30.11.2002 aus Köln weg gezogen bin. Nur, dass ich ab Sommer 2003 definitiv nicht mehr in Köln gewohnt habe. Ich weiß einfach nicht, was ich alles in der eidesstattlichen Versicherung aufführen soll. Bin echt verzweifelt!

Köln - Eidesstattliche Versicherung

Alfred @, Montag, 13.10.2008 (vor 5668 Tagen) @ Lena-Maria

Wer verlangt „eidesstattliche Versicherung“> Steueramt oder Meldebehörde der Stadt Köln>

Köln - Eidesstattliche Versicherung

Tilly @, Montag, 13.10.2008 (vor 5668 Tagen) @ Lena-Maria

Hatte ich schon mal gesagt, dass die Zweitwohnungsteuer als Steuerungsinstrument kommunalen Meldeverhaltens unentbehrlich scheint> Ein Beispiel mehr für diese Vermutung.
Allerdings, ein Tadel an die Kölner Verwaltung muss sein. Die Bearbeitungszeiten sind saumäßig – das lässt sich weder mit Karneval noch mit linksrheinischer Lebensart entschuldigen.

Köln - Eidesstattliche Versicherung

Lena-Maria @, Montag, 13.10.2008 (vor 5668 Tagen) @ Tilly

» Hatte ich schon mal gesagt, dass die Zweitwohnungsteuer als
» Steuerungsinstrument kommunalen Meldeverhaltens unentbehrlich scheint> Ein
» Beispiel mehr für diese Vermutung.

Ja ich weiß. Allerdings hatte ich damals echt andere Problemen (psychischer Art). Die können froh sein, dass sie bei mir noch was holen können (und keinen Rückbrief "verstorben" erhalten).

Ich weiß, dass ich schlampig war und könnte mich echt ohrfeigen, aber da muss ich jetzt durch und würde mich wirklich über konstruktive Äußerungen freuen!

Die eidesstattliche Versicherung soll ans Meldeamt gehen.

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Lena-Maria @, Montag, 13.10.2008 (vor 5668 Tagen) @ Lena-Maria

Außerdem habe ich mich bereits 2x abgemeldet:

Einmal schriftlich ans Meldeamt Köln 2003 (leider kein Einschreiben) und einmal zwei Jahre später 2005, als ich mich hier am Ort ummeldete und mir gesagt wurde, ich wäre noch in Köln gemeldet (Mitarbeiterin: Oh, sie sind ja noch in Köln gemeldet, ist das noch aktuell; Ich: >> Nein, natürlich nicht; Mitarbeiterin: Dann melde ich sie mal ab.)

Tja, hat wohl beides nicht geklappt...

Köln - Eidesstattliche Versicherung

Alfred @, Montag, 13.10.2008 (vor 5668 Tagen) @ Lena-Maria

Das Meldeamt sollte folgende Zeien bekommen:
„Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich die als Nebenwohnung gemeldete Wohnung X(Anschrift der Wohnung) nur im Oktober (Beziehen der Wohnung) und November 2002 (Ausziehen aus der Wohnung) genutzt habe.“Natürlich mit Absender, Unterschrift usw., ansonsten gibt es keine vorgeschriebene Form.
Genaue Daten (Tag des Ein-/Auszugs) wären hilfreich, aber nur, wenn Du sie noch sicher parat hast.
Das sollte es dann gewesen sein. Ob noch was nachkommt (Ordungswidrigkeit wg. der verschlampten Abmeldung kann ich nicht beurteilen.