Abgezockt in Aachen

johnny @, Montag, 20.10.2008 (vor 5659 Tagen)

Moin, hier nun nach dem Crash nochmal.

Bin seit 04 wegen meinem Beruf in Aachen gemeldet und habe bis August 07 auch meine ZWS gezahlt. Kurz nachdem ich 04 nach Aachen gezogen bin erhielt Ich post um die höhe der ZWS zu ermitteln. Das Formular füllte Ich komplett aus und schickte diesen zurück, mein Arbeitskollege war sogar dabei als Ich den Einwarf.

Daraufhin bekam Ich dann den Steuerbescheid und dort stand drauf das Ich 156,-€ Vierteljährlich zahlen sollte. Da Ich mir nicht genau erklären konnte wie dieser Betrag zustande kam, rief Ich bei der Stadtverwaltung (Tel. Nr. im Briefkopf)an. Dort wurde nachdem Ich nochmals alle angaben zu meiner Wohnung angab, mir erklärt der Betrag beziehe sich auf die Nettokaltmiete und kann bis zu einem drittel betragen. Da meine Nettokaltmiete 185,-€ betrage und die Steuer alle drei Monate anfällt, kann der Max. betrag eben diese 185,-€ sein. Dies klang für mich plausibel und da Ich nicht an die Stadverwaltung zweifelte, zahlte Ich und war sogar noch Froh das die Stadt nicht die vollen 185,-€ kassierte!!!

Als mich im August 07 eine Bekannte ansprach das Sie für Ihre größere Wohnung deutlich weniger ZWS zahlte wie Ich, ging Ich nochmals direkt zur Stadtverwaltung. Dabei stellte sich heraus das angeblich mein Brief mit dem Formular nie bei der Stadtverwaltung ankam und Ich mich ja nicht gemeldet hätte. Also wurde Ich von der Stadt Aachen ohne nochmaliger anfrage mit einer Nettokaltmiete von 600,-€ geschätzt. Auf meine frage warum man mir dies nicht schon direkt bei meinem Anruf in 04 mitgeteilt habe und darüber hinaus auch noch falsch beraten wurde, konnterte man mir nur Ich solle doch beweisen das sowohl der Brief ankam und das Telefonat stattfand.

Auf die Frage wie die Stadt Aachen davon ausgeht das ein Single Person sich eine Nebenwohnung mit einer Nettokaltmiete von über der hälfte des Nettoeinkommens leisten kann. Die Antwort war ganz schlicht und einfach, die Stadt Aachen wählt bewusst eine um das vielfach höhere Nettokaltmiete, damit auch ja keiner vorteile durch eine Schätzung erlangt und diejenigen denen dies zu viel wird, damit bewegt werden sich in Aachen mit Hauptwohnsitz zu melden.

Nun renne Ich seit über einem Jahr ganzen 1268,-€ hinterher die Ich zuviel gezahlt habe und jedesmal werde Ich abgewimmelt mit der Begründung; Es sei im Interesse der Öffentlichkeit meine Persöhnliches anliegen einer Rückzahlung dem Interesse der Öffentlichkeit unterzuordnen. Sprich es ist nicht Interesse der Stadt Aachen mir das Wohlwisssend zu viel abgezockte Geld zurück zu erstatten.

Daraufhin habe Ich bis heute jegliche Zahlungen der ZWS, nun korriegiert auf 55,-€ Vierteljährlich, eingestellt. Ich sehe Es nicht ein das Ich auf die 1268,-€ zuviel Gezahlten steuern nochmals was nachlegen soll. Soll die Stadt Aachen mit dem zufrieden sein was Sie schon ergaunert hat. Habe nun auch schon einen neuen Job in Münster und bin im Dez. hier weg. Allerdings hatt die Stadtverwaltung Aachen nun schon bei der Stadt MS Amtshilfe zum zwecke einer Pfändung erbeten.

Wie kann Ich nun endlich mal ruhe von den Ganoven aus Aachen haben und was soll Ich nun mit der Androhung der Pfändung machen.

Gruß, JT

Abgezockt in Aachen

Alfred @, Montag, 20.10.2008 (vor 5659 Tagen) @ johnny

Hallo Johnny,
der Steuerbescheid ist bestandskräftig und damit zu bedienen. Was da – auch und gerade wegen der Pfändung - zu machen ist, solltest Du mit einem Rechtsanwalt besprechen (kostet natürlich). Oder zahlen, wenn Du den Weg zum Anwalt scheust. Formaljuristisch ist die Stadt im Recht und sitzt damit am längeren Hebel.
Falls Du noch weißt, mit wem Du wann gesprochen hast, und er Dir gesagt hat, „die Stadt Aachen wählt bewusst eine um das vielfach höhere Nettokaltmiete, damit … diejenigen denen dies zu viel wird, damit bewegt werden, sich in Aachen mit Hauptwohnsitz zu melden“, würde ich Strafanzeige stellen (Nötigung, Verleitung zur Steuerhinterziehung und Verstoß gegen Art 11 Abs. 1 GG – Recht auf Freizügigkeit). Ob dabei was überkommt, ist die andere Frage, aber es baut vielleicht Frust ab. Ggf. lässt sich auch noch die Pressemitteilung der Stadt vom 18.9. heranziehen.
Auch eine Eingabe an des Petitionsausschuss Landtag NRW könnte beim Frustabbau selbst dann helfen, wenn sie ergebnislos verläuft.
Zumindest sind dann einige Behörden mit der Sache beschäftigt.
Aber man kann sich natürlich auch alles gefallen lassen.
Gruß. Alf

Abgezockt in Aachen

Bjoern @, Dienstag, 21.10.2008 (vor 5658 Tagen) @ johnny

Hallo

zusätzlich zu den Dingen, die dir Alfred geraten hast, könntest du noch folgendes machen:

Steuern, die mittels Schätzung festgesetzt wurden, haben meist einen Vorläufigkeitsvermerk. normalerweise wird die Steuer berichtigt, wenn man binnen 4 Jahren der Stadt die richtige Bemessungsgrundlage mitteilt.
schaue mal bitte in deinen Bescheid, ob da auch der Vorläufigkeitsvermerk drin ist

und falls du den Nachweis erbringen kannst, dass du tatsächlich mit der Stadt telefoniert hast, käme evt. auch ein Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB) in Frage. allerdings wäre auch hier die Einschaltung eines Anwaltes ratsam