News: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bekräftigt die ZWS

René ⌂ @, Freitag, 09.06.2006 (vor 6502 Tagen)

Das Bayerischer Verwaltungsgerichtshof wies am 04. April 2006 eine Klage gegen die Zweitwohnungssteuer in Tegernsee ab - und stellte folgende Leitsätze auf:

[blockquote]1. Die Gemeinden sind aufgrund des Art. 3 KAG (i.d.F. des Gesetzes vom 26.7.2004, GVBl S. 272) berechtigt, eine Zweitwohnungsteuer zu erheben.

2. Ein nach der Höhe der Nettokaltmiete in sieben Gruppen gestaffelter Steuersatz begegnet trotz der Sprünge in der Steuerbelastung grundsätzlich keinen Bedenken. [/blockquote]

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision ist allerdings nicht zugelassen, da das Urteil vom obersten bayrischen Verwaltungsgericht gesprochen wurde. Die Punkte, die sich auf das bayrische Landesrecht beziehen, wie insbesondere die Klärung, unter welchen Umständen eine ZWS-Satzung zulässig ist, können dadurch nicht mehr vom Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(Akzenzeichen: 4 N 04.2798, [urlpdf=http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/presse/04a02798b.pdf]Urteilstext[/urlpdf])

News: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bekräftigt die ZWS

Christian @, Freitag, 09.06.2006 (vor 6502 Tagen) @ René

» Das Bayerischer Verwaltungsgerichtshof wies am 04. April 2006 eine Klage
» gegen die Zweitwohnungssteuer in Tegernsee ab »

Ergänzend vielleicht noch:

- Am gleichen Tag wurde ein ähnlich lautendes Urteil zur Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Aschau im Chiemgau gefällt.

- Beide Gemeinden sind Fremdenverkehrsgmeinden.

- Die Satzungen knüpfen nicht an das Melderecht an.

- die Lenkúngswirkung "Umelden mit Hauptwohnung" spielt eine eher untergeordnete Rolle.

- Die Satzungen enthalten allerdings eine Norm, die gegen Artikel 3 GG verstößt. Da irrte der Bayer. VGH. Das würde den Klägern allerdings auch nicht helfen - sie müssten weiterhin zahlen. Deswegen wird ein Gang zum BVerwG wohl unterbleiben. Diese rechtswidrige Norm wird allerdings spätestens bei der 1. Klage gegen die Münchner Satzung eine Rolle spielen und dann wohl anders entschieden werden.

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Jochen @, Samstag, 10.06.2006 (vor 6501 Tagen) @ René

Wenn man sich die Threads hier anschaut, dann gibt es niemanden, der so richtig aufmuckt. Alle versuchen nur, irgendein Schlupfloch zu finden, um nicht zahlen zu müssen. Was soll das eigentlich, dass eine Behörde überhaupt fragen darf, wieviel Wohnraum jemand im Haus seiner Eltern einnimmt>

Ich könnte kotzen!

Jochen:-|

News: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bekräftigt die ZWS

Christian @, Samstag, 10.06.2006 (vor 6501 Tagen) @ Jochen

Hallo Jochen;

» Wenn man sich die Threads hier anschaut, dann gibt es niemanden, der so richtig aufmuckt.

Was bedeutet "richtig aufmucken" für Dich konkret>

» Alle versuchen nur, irgendein Schlupfloch zu finden, um nicht zahlen zu müssen.

Genau das will ich eben nicht. Bin aber durchaus der Meinung, das bis zu einer gerichtlichen Entscheidung jede legale Möglichkeit genutzt werden muss, um der Zweitwohnungsteuer zu entgehen. Ggf. müssen "Schlupflöcher" auch geschaffen werden.

» Was soll das eigentlich, dass eine Behörde überhaupt fragen darf, wieviel Wohnraum jemand im Haus seiner Eltern einnimmt>

Genau das tut "die Behörde" ja nun eben nicht.:-(

» Ich könnte kotzen!

Warum eigentlich nicht (s. auch Thread VG Augsburg)> Wo genau liegt Dein Problem>

Gruß

News: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bekräftigt die ZWS

Jochen @, Sonntag, 11.06.2006 (vor 6500 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

Fragen der Behörde:
wie, von wegen die Behörde fragt nicht, wieviel Platz ich im Hause meiner Eltern einnehme: Ich musste peinlich genau angteben, wie groß die gesamte Wohnung ist, wie groß mein Stall ist, wie groß das Bad, in welchem Jahr das Haus genaut worden ist, und so weiter...

Aufmucken:
Diese Fragen verstoßen für mich eindeutig gegen die den besonderen Schutz der Familie im GG, die Konsequenzen können meiner Meinung nach Familien zersetzend wirken. Wer klagt gegen diese absolut daneben liegende Politik von Parteien, die sich die Etiketten "sozial" und "ökologisch" anheften>

Kotzen:
Gekotzt habe ich schon!

Jochen

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Jochen @, Sonntag, 11.06.2006 (vor 6500 Tagen) @ Jochen

Zuweilen bin ich ironisch bis satirisch angehaucht!:-)

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bekräftigt die ZWS

René ⌂ @, Samstag, 10.06.2006 (vor 6501 Tagen) @ Jochen

» Wenn man sich die Threads hier anschaut, dann gibt es niemanden, der so richtig aufmuckt. Alle versuchen nur, irgendein Schlupfloch zu finden, um nicht zahlen zu müssen.

Da gebe ich durchaus Recht. Aber wie soll man grundsätzlich dagegen vorgehen, wenn selbst die obersten Gerichtshöfe der Sache zustimmen. Man kann nun
a) Gesetze ändern. Mach Vorschläge, wie>
b) Mit der jeweiligen Stadt nett reden. In Jena wurde das getan - mit Erfolg. In Dresden ohne.
c) Ausnahmeregelungen finden. Klappte ja für die Verheirateten Berufspendler ja schon. Und je mehr Ausnahmefälle, um so unlukrativer wird's.

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Christian @, Samstag, 10.06.2006 (vor 6501 Tagen) @ René

Hallo Renè,


» Da gebe ich durchaus Recht. Aber wie soll man grundsätzlich dagegen
» vorgehen, wenn selbst die obersten Gerichtshöfe der Sache zustimmen.

Keine Resignation. Gegen die Aufwandstuer als solche wird man nichts machen können - aber darum geht es hier doch wohl nicht. Gemeint ist doch eher der Mißbrauch der ZWSt als Zuchmittel gegen unwillige "Nebenwohnungsstudenten", oder>

» a) Gesetze ändern. Mach Vorschläge, wie>

Da bin ich am Arbeiten dran. Hängt aber von der Einsichtsfähigkeit der "Satzungsgeber" ab. Das sind Politiker, die man ggf. politisch unter Druck setzen kann. Und am Rechtsweg führt bei fehlender Einsicht wohl kein Weg vorbei. Die Unsicherheit der Städte ist doch seit Oktober 2005 spürbar.


» b) Mit der jeweiligen Stadt nett reden. In Jena wurde das getan - mit Erfolg.

Da würde ich glatt sagen: Gewinner ist die Stadt Jena. Was da passierte war schon fast Nötigung, hat nur keiner gemerkt. Und alle sind stolz auf diesen "Erfolg", sogar der Bund der Steuerzahler in NRW.

Und auch wenn es "ergebnislos" blieb - mit einzelnen Vertretern der DD-Verwaltung kann man wenigstens vernünftig reden. Sind nicht alle so.

Wann war z.B. der Vorsitzende des AStA in dieser Angelegenheit beim (ehemaligen>) OB> Bei den Fraktionen des Rates der Stadt> Bei den "höheren" Politikern> Bei der Presse (polemisch: Nur DD-Berufstätige sollen ZWSt zahlen, Auswärtige nicht!>)>

Aber "nett" reden ist grundsätzlich nicht verkehrt, die Krallen ausfahren kann man immer noch. Kleine Erinnerung: "totadministrieren" tut jeder Verwaltung weh.


» c) Ausnahmeregelungen finden. Klappte ja für die Verheirateten Berufspendler schon. Und je mehr Ausnahmefälle, um so unlukrativer wird's.

Genau, das sind die "Schlupflöcher", die man suchen, finden, erweitern und/oder schaffen muss. Dazu muss man informiert sein, und deswegen ist das Forum gut. Um das marode Gebäude aber ganz einzureißen, wird wieder der Rechtsweg unumgänglich sein. Der dauert leider. Und man wird die Richter "zum Jagen tragen" müssen. Die Meinungshoheit darf man nicht den Verwaltungsjuristen und Fachleuten überlassen.

Das war nun leider nicht sehr konkret und hilfreich für den Einzelfall, aber noch länger ...>

Herzliche Grüße