Rückerstattung von Zweitwohnsitzsteuer?

Almdudler @, Mittwoch, 19.11.2008 (vor 5774 Tagen)

Hallo,

ich bräuchte euren fachmännischen Rat!

Ich habe mir zum 1.1.2008 berufsbedingt eine Zweitwohnung in Mainz angemietet. Ich bin ledig, mein Lebensmittelpunkt ist jedoch nicht in Mainz. Somit habe ich eine DHH in meiner Steuer angegeben.

Da ich immer dachte, dass ich die DHH nur geltend machen kann, wenn ich in Mainz auch meinen Zweitwohnsitz angemeldet habe, tat ich das und habe für 2008 Zweitwohnsitzsteuer bezahlt.

Jetzt habe ich gehört, dass Steuerrecht und Melderecht 2 paar Schuh sind. Heißt das, dass ich die Steuer umsonst gezahlt habe und ich eigentlich in Mainz auch meinen Hauptwohnsitz hätte anmelden müssen>

Hat das dann Auswirkungen auf meine Steuererklärung, wenn ich mich wieder ummelde> Und habe ich ein Anrecht auf Rückerstattung der Zweitwohnsitzsteuer von der Stadt Mainz>

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Almdudler

Rückerstattung von Zweitwohnsitzsteuer?

Alfred @, Donnerstag, 20.11.2008 (vor 5773 Tagen) @ Almdudler

Hallo,
1. Das Melderecht geht in erster Linie von einem rein quantitativ zeitlichen Aufenthalt aus. danach ist dort die Hauptwohnung, wo man sich vorwiegend aufhält. Für Verheiratete, Minderjährige, Lebenspartnerschaften und begrenzt für Behinderte gibt es Ausnahmen von dieser Regelun. Als lediger Werktätiger hast Du aber typischerweise Deine Hauptwohnung am Arbeitsort.
2. Die Pflicht zur Anmeldung besteht, sobald Du eine Wohnung bezogen hast.
3. Auch wenn Du in Mainz mit Nebenwohnung falsch gemeldet sein solltest und die Satzung der Stadt verfassungswidrig ist, hast Du die Steuer nicht „umsonst“ sondern auf der Grundlage eines rechtskräftigen Steuerbescheids gezahlt. Eine Rückerstattung kommt deswegen wohl nicht in Betracht.