ZWS München, wg. gelegentlicher Betreuung Hilfloser

MStsPa @, Mittwoch, 26.11.2008 (vor 5489 Tagen)

Liebes Forum,

ich benötige Euren Rat.
meine Frau ist gehörlos, meine Tochter ist gehörlos und zudem Hilflos. Mein Vater hat gelegentlich unsere Tochter vom Kindergarten abgeholt bzw. an der Haustüre vom Schulbus in Empfang genommen. Damit es nicht zu Schwierigkeiten kommt, hat er seinen Zweitwohnsitz bei uns angemeldet.

Wir (sind die Mieter) und wohnen zu viert in einer 3-Zi.Whg, so daß meinem Vater auch gar kein Zimmer zur Verfügung steht. Zusätzlich hat er sogar sein Zweitauto, welches wir benützen, in München angemeldet. So kommt sogar extra Geld nach münchen.

Wie gesagt, mein Vater hat also nur gelegentlich auf die Kinder aufgepaßt, er hat hier nie geschlafen, geschweige denn persönliche Gegenstände hier. Nun hat er die Aufforderung erhalten, die ZWS ab 1.2.2006 zu erklären und binnen 4 Wochen einzureichen (Datum des Briefs: 14.11.08).

Im Anschreiben heißt es: "Zweitwohnung im Sinn der ZWS Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfaß ist. Zweitwohnung ist weiterhin jede Whg im Stadtgebiet der LH München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwhg hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. [...] Für den Fall, daß Ihre melderechtliche Erfassung unzutreffen sein sollte, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit dem Bürgerbüro im KVR in Verbindung zu setzen."

Das ZWS Formular sieht aber gar keine Felder zur Stellungnahme vor.

- Was kann mein Vater gegenüber der Stadt erklären, daß er die ZWS nicht bezahlen muß> Rückwirkend sich doch noch abmelden>

- das wird vermutlich aber zum 1.2.2006 nicht mehr gehen (in einem anderen Thema hieß es, daß es rechtswidrig wäre, das vor die letze Wahl zu setzen)> Er ist jedoch nicht wahlberechtigt. Da er zwischenzeitlich seinen Wohnsitz auch mal wieder abgemeldet und später erneut angemeldet hat, weiß ich gar nicht mehr, ob wann er jeweils gemeldet war. Das steht leider im Schreiben nicht drinn.

- Was bedeutet eigentlich diese "Innehaben" auf gut Deutsch wirklich> Habe mir die Satzung der LH München schon zu Gemüte geführt, werde dort aber auch nicht schlau.

- Kann man argumentieren, daß er "die Whg nicht zur persönlichen Lebensführung benutzt" hat>

vielen Dank!

ZWS München, wg. gelegentlicher Betreuung Hilfloser

Alfred @, Donnerstag, 27.11.2008 (vor 5488 Tagen) @ MStsPa

Ich kenne die Münchener „Steuererklärung“ leider nicht. Aber in München muss eine Nebenwohnung „innegehabt“ werden, um den Steuertatbestand zu erfüllen. Es dürfte wohl eindeutig und unabweisbar zu belegen sein, dass Dein Vater die Nebenwohnung nicht innehat. Das sollte so in einem Anschreiben zur Steuererklärung stehen.
Deswegen:
1. Bei der „Steuererklärung“ nur das Nötigste (also weder Wohnungsgröße noch Miete) ausfüllen.
2. Anschreiben dazu, in etwa mit folgenden Text:
„Bei der von mir gemeldeten Nebenwohnung handelt es sich um die Wohnung meines Sohnes, in der ich mich gelegentlich aufhalte, um mich um meine hilfsbedürftige Enkelin zu kümmern. Ich habe hinsichtlich dieser Nebenwohnung weder die tatsächliche Verfügungsmacht noch die rechtliche Verfügungsbefugnis und bin infolgedessen – da ich sie nicht innehabe -, nicht steuerpflichtig.“

Das sollte genügen. Allerdings habe ich gehört, dass die bayerische Rechtsprechung gelinde gesagt etwas skurril sein soll – da könnte es sein, dass die Stadtverwaltung glaubt, Schwierigkeiten machen zu dürfen. Aber das wird sich zeigen. Berechtigt ist die Steuer in diesem Fall nicht.
Sollte es notwendig sein, hier im Forum wieder melden.

Zusatz;
Ob es wirklich erforderlich ist, dass der Vater in München mit Nebenwohnung gemeldet ist, sollte sorgfältig geprüft werden. So wie es hier beschrieben wurde, ist es vom Melderecht her nicht zwingend notwendig.
Die Anmeldung des Zweitwagens ist übrigens falsch, der muss dort gemeldet sein, wo der Vater die Hauptwohnung hat.