ZWS auch auf Dörfern?

goggoll @, Samstag, 06.12.2008 (vor 5956 Tagen)

Ich habe mal eine Frage.
Wenn man in einem Dorf bei Nürnberg lebt und eine zweite Wohnung bei Dresden in einem weiteren Dorf hat, muss man dann dennoch ZWS zahlen> Ich finde immer nur Städte aber keine Dörfer. Oder werden die Dörfer zu den naheliegensten Städten dazu gezählt>

Lg,

goggoll

ZWS auch auf Dörfern?

Alfred @, Samstag, 06.12.2008 (vor 5956 Tagen) @ goggoll

Jede Gemeinde kann eine Zweitwohnungsssteuer auf das Innehaben eines einzigen umschlossenen Raumes, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, erheben. Maßgeblich ist allein die Gemeindegrenze.
Da gibt es z.B. eine Gemeinde mit ca. 1.500 Einwohner, die hat 9 Steuerfälle und stellt einen Arbeiter des Bauhofs und einen Gemeinderat zum Observieren verdächtiger Liegenschaften ab, die im Winter anhand der Fahrspuren im Schnee erkennen können, wann jemand die Liegenschaft verlassen oder betreten hat. Wegen des hohen kommunalen Aufwand handelt es sich deswegen um eine Aufwandsteuer.

ZWS auch auf Dörfern?

goggoll @, Samstag, 06.12.2008 (vor 5956 Tagen) @ Alfred

Also bin ich auch in Gemeinden und Dörfern verpflichtet bescheid zu geben, dass ich 2 Wohnungen/Häuser bewohne bzw. besitze> Auch wenn ich nur in einem der beiden lebe und das andere vermiete>


» Jede Gemeinde kann eine Zweitwohnungsssteuer auf das Innehaben eines
» einzigen umschlossenen Raumes, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird.
» Maßgeblich ist allein die Gemeindegrenze.
» Da gibt es z.B. eine Gemeinde mit ca. 1.500 Einwohner, die hat 9
» Steuerfälle und stellt einen Arbeiter des Bauhofs und einen Gemeinderat
» zum Observieren verdächtiger Liegenschaften ab, die im Winter anhand der
» Fahrspuren im Schnee erkennen können, wann jemand die Liegenschaft
» verlassen oder betreten hat. Wegen des hohen kommunalen Aufwand handelt es
» sich deswegen um eine Aufwandsteuer.

ZWS auch auf Dörfern?

Alfred @, Samstag, 06.12.2008 (vor 5956 Tagen) @ goggoll

Wenn eine Gemeinde keine Zweitwohnungsssteuer erhebt, gibt es auch keine diesbezügliche Meldepflicht.
Eine vermietete Wohnung/ein vermietetes Haus ist im Zweitwohnungsssteuerrecht per Definition keine Zweitwohnung - da scheint sich das BVerfG derzeit noch der Meinung des BVerwG zu fügen.

ZWS auch auf Dörfern?

René ⌂ @, Samstag, 06.12.2008 (vor 5956 Tagen) @ goggoll

Entscheidend ist am Ende die Gemeinde, zu der ein Dorf gehört (außer das Dorf bildet alleine diese politisch selbständige Gemeinde). Und diese kann nun entscheiden, ob sie die Zweitwohnungsteuer verlangen oder nicht.

Was unsere Listen angeht, so zitiere ich den Text, der sich am Seitenkopf befindet:

[blockquote]Beachte bitte, daß diese Tabellen nicht vollständig sind - und auch nie sein werden. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als zehntausend politisch selbständige Gemeinden. Zudem ist auch nicht jede Stadt in der Lage, sich angemessen mit den wichtigsten Dingen (wie z.B. Ortsrecht) im Internet zu präsentieren.[/blockquote]

Wenn du also deine Gemeinde nicht in dieser Liste findest (weder "weiße" noch "schwarze" Liste), dann solltest du die Homepage der Stadt anschauen, ob du sie da findest (wenn ja: Link der Satzung bitte mir zuschicken). Wenn nicht, dann eine Anfrage beim Steueramt stellen. Bis jetzt hat mir jede Stadt geantwortet, wenn ich nach der Satzung gefragt habe (auch wenn einige Gemeinden meinen, die Anfragenden müsse man zur Nutzung proprietärer Software, sprich: MS Word, erziehen). Du kannst aber auch erst einmal die relevanten Gemeinden nennen...