ZWS für elterliches Kinderzimmer? (Köln)

papa @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 5561 Tagen)

Das was ich bsiher gelesen habe betraf mesit die studentische Zweitwohnung, wobei die Hauptwohnung der elterliche Wohnsitz war.

Im Fall meiner Tochter ist es grad umgekehrt: sie hat sich mit Hauptwohnsitz an ihrem Studienort in Nürnberg gemeldet und als Nebenwohnsitz die elterliche Wohnung (Kinderzimmer) in Köln belassen.

Die Stadt Köln will jetzt ZWS für die 'Nebenwohnung' in Köln haben. Also für das Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung. Halte ich für ausgesprochen pervers, aber ist es auch rechtens>

ZWS für elterliches Kinderzimmer? (Köln)

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 5561 Tagen) @ papa

Hallo papa,

ist das nun ein Steuerbescheid oder die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung>

Ansonsten:
1. Nach der Kölner Satzung wäre das m.E. rechtens - ja sogar zwingend erforderlich, denn danach ist Inhaber einer Nebenwohnung, wer mit Nebenwohnung gemeldet ist.
Allerdings dürfte das ein weiterer Hinweis darauf sein, dass die Kölner Satzung insgesamt verfassungswidrig ist. Sollte die Stadt also die ZWSt von der Tochter verlangen, hilft nur klagen.
2. Tochter soll die Nebenwohnung so schnell wie möglich abmelden - dann gibt es wenigstens für die Zukunft keinen Ärger.

ZWS für elterliches Kinderzimmer? (Köln)

papa @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 5561 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort.

Es handelt sich um die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung, rückwirkend für die Zeit, in der meine Tochter bei mir den Zweitwohnsitz gemeldet hatte.
Inzwischen hat sie ihr Studium beendet und ist ausgezogen, also ist die Zukunft ZWS frei.

Welche genauen Teile der Kölner Satzung hälst du für verfassungswidrig>

ZWS für elterliches Kinderzimmer? (Köln)

Alfred @, Dienstag, 06.01.2009 (vor 5561 Tagen) @ papa

Dann sollte die Tochter korrekt und umfassend die Steuererklärung abwarten. Bloß keine Bankverbindung angeben. Unter 5 "keine Zweitwohnung i.S.d. Satzung" ankreuzen und unter 8 "aus folgenden Gründen angeben: "Zimmer im Haushalt meiner Eltern." Falls dann wirklich ein Bescheid kommt, heißt es zahlen oder klagen.

» Welche genauen Teile der Kölner Satzung hältst du für verfassungswidrig>
So ziemlich alle - aber das Kölner VG sieht das ggf. anders. :-D
Wenn es wirklich zu einer klage kommen sollte, helfe ich gerne.