Zweitwohnsitzsteuer für WG

sushy @, Mittwoch, 18.02.2009 (vor 5543 Tagen)

Hallo,

jetzt brauche ich auch unbedingt Antworten zu meinen Fragen. Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, da ich absolut keine Ahnung habe, was auf mich zukommt.

Ich habe heute auch das nette Schreiben vom Hamburger Finanzamt erhalten, dass ich doch bitte eine zweitwohnungssteuerliche Erklärung abgeben muss.

Ich habe mich erst letztes Jahr im Dezember in HH umgemeldet und zwar vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz. Vorher bin ich in HH mit einem Hauptwohnsitz angemeldet gewesen, weil ich das wegen der Befreiung der Studiengebühren so machen musste.
Jetzt nach Einführung der Studiengebühren für alle ist es ja egal.
Allerdings steht in dem Erklärungsabschnitt, dass ich die Nettokaltmiete auf den 1.Jan. 2008 angeben muss.

- Da ich aber erst im Dezember '08 mich für den Nebenwohnsitz in HH umgemeldet hatte, können mir doch nicht für das gesamte Jahr 2008 Steuer abverlangt werden, oder>

Es besteht auch kein Untermietvertrag, sondern meine Mitbewohnerin und ich stehen beide im Mietvertrag. Unsere Vermieterin wollte es damals so wegen der angeblichen Sicherheit. Im Vetrag sind daher auch keine Angaben, dass wir die Wohnung als WG nutzen.

- Wie kann ich dann am besten nachweisen, dass ich nur die Hälfte von der Miete bezahle, damit meine Steuern nicht zu hoch ausfallen>
- Kann meine Mitbewohnerin mir selbst einen Untermietvertrag ausstellen, weil sie die WG als Hauptwohnsitz angemeldet hat>

Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
VG,
sushy

Zweitwohnsitzsteuer für WG

Alfred @, Mittwoch, 18.02.2009 (vor 5543 Tagen) @ sushy

Abgesehen davon dass das Hamburger ZwStG verfassungswidrig ist und BFH und BVerwG das nicht erkennen können oder wollen:
Steuerpflichtig bist Du entweder ab 1.12.2009, wenn Du Dich zum 1.12.2008 oder ab 1.1.2009, wenn Du Dich nach dem 1.12.2008 mit Nebenwohnung (um)gemeldet hast.
Warum das Finanzamt nach der Nettokaltmiete zum 1.1.2008 fragt gehört wohl eher in die Rubrik: Fragen ohne nachzudenken.
Wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, seid ihr auch gemeinsam „Mieter“ – da ist kein Raum für das Spiel mit dem Untermietvertrag.
Allenfalls könntest Du einer Konstruktion folgen, von der mir ein Bekannter bei gleicher Fallkonstellation erzählt hat. Er hat als seinen Mietanteil nur ca. 1 Drittel der Nettokaltmiete angegeben. Begründung: Eine „Hauptwohnung“ ist mehr wert als eine Nebenwohnung. Tatsächlich zahlt er zwar auch die Hälfte der Miete – aber die Hälfte der Warmmiete (deren Aufteilung das FA einen feuchten Staub angeht). Sein Mitbewohner bestätigt ihm die Aufteilung der Nettokaltmiete.
Die Stadt will das so zwar nicht akzeptieren, der Widerspruch ist aber noch nicht beschieden. Wie es ausgehen wird, kann ich Dir also nicht sagen. Das Hamburger Gesetz besagt hinsichtlich der Aufteilung zwar etwas anderes, aber in diesen ZWStS steht so viel, was kein Mensch ernst nehmen kann, da kommt es auf so was auch nicht mehr an.
Versuch ist es allemal wert.

Zweitwohnsitzsteuer für WG

René ⌂ @, Mittwoch, 18.02.2009 (vor 5543 Tagen) @ sushy

Ursache für die etwas unglückliche Fragestellung ist folgende Formulierung in der Satzung:

[blockquote]Als im Besteuerungszeitraum geschuldete Nettokaltmiete ist die für den ersten vollen Monat des letzten Ermittlungszeitraums geschuldete Nettokaltmiete multipliziert mit der Zahl der in den Besteuerungszeitraum fallenden Monate anzusetzen.[/blockquote]

Sprich: sie machen es sich einfach und nehmen einen Monat des Jahres und multiplizieren diesen hoch (Ich weiß nicht, ob die Städte es lustig finden, wenn man mit dem Vermieter vereinbart, daß man im Januar nur halbe Miete zahlt und diese dann auf die restlichen Monate verteilt).

Da du aber zum Januar 2008 einen Mitvertrag hast, aus dem eine Miete hervorgeht, ist es in dem Falle auch kein Problem, diesen nachzureichen - auch wenn du für diesen Zeitpunkt die Steuer nicht bezahlen mußt (sollte dein Vermieter zwischenzeitlich die Miete reduziert haben - es soll selten vorkommen, bspw. wenn gerade vor dem Haus eine Autobahn errichtet worden ist), dann hast du gemäß der Satzung einen Anspruch auf Aktualisierung (betrachte ich mal als unrelevant).

(Für die Ermittlung der Steuer für den Dezember 2008 müßten sie theoretisch noch die Miete von Jan. 2007 wissen)

Also keine Sorge, es wird keiner die Steuer für die ersten 11 Monate verlangen.

So, nun haben wir noch die WG. Siehe in das [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=faq]FAQ[/link]. Da stehen verschiedene Modelle. Was in Hamburg praktiziert wird, keine Ahnung.

Untermietvertrag ist eine Möglichkeit. Aber die sollte man nicht aufgrund der Steuer fällen (da hängt wesentlich mehr dran)