Zweitwohnsitzsteuer für WG
Hallo,
jetzt brauche ich auch unbedingt Antworten zu meinen Fragen. Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, da ich absolut keine Ahnung habe, was auf mich zukommt.
Ich habe heute auch das nette Schreiben vom Hamburger Finanzamt erhalten, dass ich doch bitte eine zweitwohnungssteuerliche Erklärung abgeben muss.
Ich habe mich erst letztes Jahr im Dezember in HH umgemeldet und zwar vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz. Vorher bin ich in HH mit einem Hauptwohnsitz angemeldet gewesen, weil ich das wegen der Befreiung der Studiengebühren so machen musste.
Jetzt nach Einführung der Studiengebühren für alle ist es ja egal.
Allerdings steht in dem Erklärungsabschnitt, dass ich die Nettokaltmiete auf den 1.Jan. 2008 angeben muss.
- Da ich aber erst im Dezember '08 mich für den Nebenwohnsitz in HH umgemeldet hatte, können mir doch nicht für das gesamte Jahr 2008 Steuer abverlangt werden, oder>
Es besteht auch kein Untermietvertrag, sondern meine Mitbewohnerin und ich stehen beide im Mietvertrag. Unsere Vermieterin wollte es damals so wegen der angeblichen Sicherheit. Im Vetrag sind daher auch keine Angaben, dass wir die Wohnung als WG nutzen.
- Wie kann ich dann am besten nachweisen, dass ich nur die Hälfte von der Miete bezahle, damit meine Steuern nicht zu hoch ausfallen>
- Kann meine Mitbewohnerin mir selbst einen Untermietvertrag ausstellen, weil sie die WG als Hauptwohnsitz angemeldet hat>
Vielen Dank im voraus für die Hilfe!
VG,
sushy