Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten

Torsten @, Sonntag, 15.03.2009 (vor 5689 Tagen)

Hallo Zusammen!!!

Ich habe im Juni 2005 das Formular zur ZWS der Stadt Köln ordnungsgemäß ausgefüllt und der Stadt eingereicht. Von da an habe ich zunächst fast 4 Jahre lang nichts mehr von der Stadt gehört.

Jetzt, 14.03.2009, habe ich einen ZWS-Bescheid erhalten, in dem ich aufgefordert werde, für die Jahre 2005 bis 2009 Steuer zu entrichten.

(1.) Kann es angehen, dass nun nach fast 4 Jahren, die Fälligkeit für die ZWS der Jahre 2005 bis 2009 auf einen (Zahlungs-)Termin gelegt werden>

(2.) Gibt es die Möglichkeit einer Verjährung für zurückliegende Jahre>

In diesem Zusammenhang eine weitere Frage:
Ich lebe in meiner "Zweitwohnung" mit meiner Lebensgefährtin und unserem gemeinsamen 13 Jährigen Sohn.

(3.) Wie ist in diesem Falle die Wohnfläche als Bemessungsgrundlage heranzuziehen bzw. aufzuteilen>

Wohnfläche geteilt durch 2 (Lebensgefährtin und Ich,

oder Wohnfläche geteilt durch 3 (Lebensgefährtin, Sohn und Ich)>>>

Für Antworten bin ich dankbar!

Schöne Grüße

Torsten

Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten

Alfred @, Sonntag, 15.03.2009 (vor 5689 Tagen) @ Torsten

» (1.) Kann es angehen, dass nun nach fast 4 Jahren, die Fälligkeit für die
» ZWS der Jahre 2005 bis 2009 auf einen (Zahlungs-)Termin gelegt werden>
Ja, steht doch so im Bescheid. :-D
»
» (2.) Gibt es die Möglichkeit einer Verjährung für zurückliegende Jahre>
Ja, aber erst ab mehr als 4 Kalenderjahre.

» (3.) Wie ist in diesem Falle die Wohnfläche als Bemessungsgrundlage
» heranzuziehen bzw. aufzuteilen>
Die verfassungswidrige Satzung der Stadt Köln besagt dazu:
“Sind mehrere Personen Inhaber einer Wohnung im Sinne des Absatzes 3, gilt hinsichtlich derjenigen Inhaber, denen die Wohnung als Nebenwohnung dient, der auf sie entfallende Wohnungsanteil als Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung. Für die Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume allen Wohnungsinhabern zu gleichen Teilen zuzurechnen.“

Da solltest Du die gemeinschaftlich genutzten Räume durch 3 teilen und dabei nicht irre machen lassen.

ABER: Wenn der Bescheid schon vorliegt, führt der Weg nur über das VG Köln. Am wahrscheinlichsten ist da ein Erfolg, wenn Du nur gegen die Höhe der Steuerfestsetzung klagst. Du kannst aber auch grundsätzlich gegen die Satzung/die Steuer überhaupt klagen.

Von Bedeutung könnte sein: Gibt es einen Mietvertrag, und wer steht da als Mieter drin> Stimmt die Höhe der angesetzten Kaltmiete> Hast Du noch Unterlagen, mit denen Du ggf. beweisen kannst, dass Du 2005 eine Steuererklärung abgegeben hast und wenn ja, was drinstand>

Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten

Torsten @, Sonntag, 15.03.2009 (vor 5689 Tagen) @ Alfred

» Die verfassungswidrige Satzung der Stadt Köln besagt dazu:
» “Sind mehrere Personen Inhaber einer Wohnung im Sinne des Absatzes 3, gilt
» hinsichtlich derjenigen Inhaber, denen die Wohnung als Nebenwohnung dient,
» der auf sie entfallende Wohnungsanteil als Zweitwohnung im Sinne dieser
» Satzung. Für die Berechnung des Wohnungsanteils ist die Fläche der
» gemeinschaftlich genutzten Räume allen Wohnungsinhabern zu gleichen Teilen
» zuzurechnen.“
»
» Da solltest Du die gemeinschaftlich genutzten Räume durch 3 teilen und
» dabei nicht irre machen lassen.

In dem Bescheid wurde nur durch 2 geteilt! Obwohl ich unseren Sohn mit angegeben habe!


» ABER: Wenn der Bescheid schon vorliegt, führt der Weg nur über das
» VG Köln. Am wahrscheinlichsten ist da ein Erfolg, wenn Du nur gegen die
» Höhe der Steuerfestsetzung klagst. Du kannst aber auch grundsätzlich gegen
» die Satzung/die Steuer überhaupt klagen.
»
» Von Bedeutung könnte sein: Gibt es einen Mietvertrag, und wer steht da als
» Mieter drin>

Meine Lebensgefährtin und ich.

Stimmt die Höhe der angesetzten Kaltmiete>

(Leider) Ja.

Hast Du noch

» Unterlagen, mit denen Du ggf. beweisen kannst, dass Du 2005 eine
» Steuererklärung abgegeben hast und wenn ja, was drinstand>

Habe ich.


Danke für die schnelle Antwort!!!!

Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten

Alfred @, Sonntag, 15.03.2009 (vor 5689 Tagen) @ Torsten

Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag wird die Sache vor Gericht unkalkulierbar. Aber nach den neuesten Urteilen des BVerwG könnte sich der Versuch lohnen. Die Rechenbasis wäre u.U. etwas komplizierter, und die Frage ist, ob der Richter darauf eingeht.
Ansonsten bliebe nur die Möglichkeit, gegen die Satzung/Steuer als solche zu klagen. Hat aber in Köln seine Risiken.
Letzte Variante: Einfach zahlen.
Unabhängig davon, wäre eine Antrag auf Ratenzahlung zu überlegen - müsste eigentlich durchgehen.

Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten

Torsten @, Montag, 16.03.2009 (vor 5688 Tagen) @ Torsten

» Da solltest Du die gemeinschaftlich genutzten Räume durch 3 teilen und
» dabei nicht irre machen lassen.

Leider besagt die Satzung in § 2 Abs. 2 aber auch, dass zur Berechnung des Wohnungsanteils nur nur volljährige Personen berücksichtigt werden.

Demnach kann ich meinen 13 Jährigen Sohn nicht zur Berechnung heranziehen. Also doch nur durch 2 Teilen!>!>!

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Alfred @, Montag, 16.03.2009 (vor 5688 Tagen) @ Torsten

» Leider besagt die Satzung in § 2 Abs. 2 aber auch, dass zur Berechnung des
» Wohnungsanteils nur nur volljährige Personen berücksichtigt werden.

Allerdings ist dieser Passus anrüchig, denn auf das Alter des Inhabers darf es nun wirklich nicht ankommen.
Auf jeden Fall würde ich aber das „individuell“ genutzte Kinderzimmer von der Gesamtfläche er Wohnung abziehen. Ich vermute allerdings zu, dass dies vor VG Köln keine Gnade finden wird. Dann läuft es auf eine grundsätzliche Klage gegen die Satzung hinaus (oder zahlen).
Allerdings finde ich es merkwürdig, dass jemand, der tatsächlich zwei Wohnungen innehat, eine Zweitwohnungsteuer entrichten muss. Das ist mehr als ungewöhnlich. Aber die Konstellation ist ja auch eher sehr selten.

Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten

Torsten @, Montag, 16.03.2009 (vor 5688 Tagen) @ Alfred

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass bei meiner Zweitwohnsitzwahl Faulheit im Spiel war.

Während meines Studiums wurde meine Partnerin schwanger und wir haben uns eine gemeinsame Wohnung in Köln genommen. Ich habe damals meinen Erstwohnsitz im elterlichen Haus belassen und mich in Köln mit Zweitwohnsitz gemeldet. Das erschien mir damals als die bequemste Lösung. Und bis zu diesem Bescheid hatte ich dadurch auch noch keinen Nachteil.

Nun habe ich den Salat.

Aber wie verhält es sich denn, wenn ich (wie hier beschrieben [link]http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php>id=5327&PHPSESSID=32fevnfvaksejqpf951tdi9vv5[/link] ) versuche, meinen Hauptwohnsitz rückwirkend nach Köln zu verlegen.
Letztendlich handelt es sich ja bei meiner Kölner Wohnung um meinen Lebensmittelpunkt, den ich durchgehend nutze>

Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten

Torsten @, Freitag, 03.04.2009 (vor 5670 Tagen) @ Torsten

Ich gebe jetzt mal einen kleinen Zwischenbericht:

Nach Hinweisen hier im Forum, bin ich heute (03.04.09) bei dem Bezirksrathaus Köln-Kalk wegen rückwirkender Ummeldung vorstellig geworden. Ich muss an dieser Stelle erstmal sagen, dass die Sachbearbeiterin sehr sehr freundlich war - ist man ja nicht immer gewohnt!!!

Nachdem ich ihr die Stichworte "Zweitwohnnsitzsteuer" und "Rückwirkende Ummeldung" genannt habe, hat sie mich spontan gefragt, welcher zurückliegende Zeitpunkt für mich günstig wäre.

Wir haben uns dann auf den 31.12.2004 geeinigt ;-)

Entscheidend war und ist, dass man glaubhaft machen kann, dass die Zweitwohnung die Wohnung ist, in der man seinen "Lebensmittelpunkt" hat.

Im meinen Falle konnte ich dies durch Abrechnungen von Strom und Gas bzw. Nebenkostenabrechnungen belegen.

Die ganze Aktion hat 15 min. gedauert!

Nun habe ich bei dem Kassenamt der Stadt Köln angerufen und denen die Ummeldung mitgeteilt. Der Sachbearbeiter sagte, er müsse erst Rücksprache halten und würde mich im laufe des Tages dann anrufen...

Sollte dies der Fall sein, werde ich mich hier wieder melden.

Schöne Grüße

Torsten

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Torsten @, Freitag, 03.04.2009 (vor 5670 Tagen) @ Torsten

Update:

Anruf vom Kassenamt: ich muss nichts zahlen :-D Bekomme einen neuen Bescheid!!!! Die Sache ist aus der Welt!!!


Einen GROßEN Dank möchte ich von dieser Stelle an den Initiator dieser Seite richten. Ohne diese Seite hätte ich mich nicht so schlau machen können und hätte jetzt 1800 Euro zahlen müssen!!!

Schönes Wochenende und sonnige Grüße aus meinem Erstwohnsitz
Köln

Torsten

Köln - ZWS-Bescheid erst nach fast 4 Jahren erhalten

Natja @, Donnerstag, 23.04.2009 (vor 5650 Tagen) @ Torsten

Hallo Torsten
Habe genau den gleichen Fall, wie du ihn erlebt hast und wäre dir sehr dankbar wenn du mir den Namen der Sachbearbeiterin in Kalk nennen könntest! War das echt so problemlos> Bin grad etwas am verzweifeln, da ich nach 4 Jahren die Geschichte total vergessen hatte, keine Mahnungen und nix... Habe hier eine kleine Wohnung und kann auch nachweisen, dass ich hier immer meinen eigentlichen Erstwohnsitz hatte....Auf ne Antwort von dir würd ich mich sehr freuen oder sonstige Tips-danke!