Zweitwohnungsteuer in Augsburg

ulf @, Mittwoch, 18.03.2009 (vor 5687 Tagen)

Hi Leute, ich wohn zum Studiern in Augsburg und hab mich wg. der Einführung der Steuer dann zur Hauptwohnung umgemeldet. Eigendlich bin ich aber gefühlsmäßig immer noch sehr in meiner Badenser Heimat verwurzelt und ständig dort. Jetzt hab ich von Komilitonen erfahren, dass es hier im Bayernländle eine Befreiungsmöglichkeit gibt, wenn ich unter 20.000 Euro oder so verdien. BaföG bekomm ich keins, weil meine Eltern zuviel Kohlen im Keller haben. Was kann ich dene denn vorlegen, um zu beweisen das ich nix hab> Können die mich irgendwie zwingen, ihnen Unterlagen vorzulegen, was die Heimfahrten usw. kosten> Das hab ich bei einem Anruf mit dem Amt so rausgehört. Oder meint ihr ich kann mich gefahrlos ummelden>

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Mittwoch, 18.03.2009 (vor 5687 Tagen) @ ulf

Wer heizt heutzutage eigentlich noch mit Kohlen>
Mit dem Ummelden ist überhaupt keine Gefahr verbunden. Es muss nur richtig sein. Für einen Alleinstehenden, der mehrere Wohnungen nutzt ist dort die Hauptwohnung, wo er sich vorwiegend aufhält. Das muss glaubhaft/plausibel dargelegt werden.
Wer als Alleinstehender weniger als 25.000 EURO (jährlich, nicht, monatlich) an positiven Einkünften hat, kann sich in Bayern (auf Antrag) von der ZWSt befreien lassen. Geld, das Dir Deine Eltern „zustecken“ zählt nicht zu den Einkünften.
Wenn die ZWSt für Dich das Motiv war, sich vorwiegend in Augsburg aufzuhalten, war daas vollmimmen korrekt und so sogar von der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit empfohlen. Jetzt kannst Du Deine Lebensverhältnisse ändern, Dich vorwiegend zu Hause aufhalten und in Augsburg für Deine Nebenwohnung von der Steuer befreien lassen. Das wäre auch gleichzeitig die plausible Begründung für die Ummeldung.
Das wird den Behörden in Augsburg natürlich nicht passen. Was sie sich an „Folterinstrumenten“ ausdenken, um den mit Nebenwohnung Gemeldeten das Leben so schwer wie möglich zu machen, lässt sich nur erahnen – sie werden aber in maßloser Gier alle Register ziehen und von der Richtigkeit ihres Tuns überzeugt sein.

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5687 Tagen) @ Alfred

Liebe Mitstreiter und Betroffene von der Unfugsteuer, lieber Alfred die Folterinstrumente sind sogar durch gesetzliche Regelungen geschützt. Ihr solltet alle noch besser informiert sein, denn wenn Euch bekannt gemacht wird weshalb denn alle Kommunen so scharf auf die Einnahmen aus der Zwst. sind solltet Ihr wissen, Die Zweitwohnungssteuer fließt in die Berechnung der Steuerkraft einer Kommune nicht ein dadurch ist es auch erklärlich, weshalb so begehrt, die Einnahmen sind nämlich reine Geschenke für diese Kommunen. Jeder Normalbürger hat Geschenke sogar zu versteuern, jedes Trinkgeld oder gelwerter Vorteil eines Arbeitnehmer oder Arbeitgeber unterliegt einer Besteuerung, die Kommune kann mit dem Geld machen was sie will, das geht den Fiskus nichts an. Das allerschändlichste daran ist, dass dem Studenten oder Rentner eine antragsbedingte Befreiung nur möglich ist über die Summe der postiven Einkünfte also nicht nach dem sonst üblichen Einkommen des zu versteuernden Einkommen. Weltweit versucht man zur Zeit die Gier von Managern zu ächten aber hier sollte auch mal mit einer Ächtung begonnen werden, die Urheber dieses Dilemma sind unsere doch so glaubwürdigen Politiker in Front!

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5687 Tagen) @ Rebell

Natürlich sind die „Folterinstrumente“ gesetzlich geschützt – das besagt aber gar nichts.
Wenn man anderen aber vorwirft, sie sollten sich besser informieren, und für sich in Anspruch nimmt, dies tun zu wollen, passt es überhaupt nicht, wenn man dabei selbst Unfug verbreitet.
Die Zweitwohnungsteuer in ihrer ursprünglichen Form war und wäre auch heute noch durchaus berechtigt, wurde aber falsch angesetzt/benannt/begründet.
Die hier im Forum in Rede stehenden Kommunen (Städte) – und das sind längst nicht „alle“ - sind überhaupt nicht scharf auf das Aufkommen aus der ZWSt. Sie wollen, wie gewisse andere Leute auch, nur noch mehr „Staatsknete“ bekommen und scheuen dazu vor nichts zurück. Aktuell unterstützt werden sie dabei von einem Spruchkörper, der anderen vorwirft, das Wesen der Aufwandsteuer zu verkennen und anscheinend selbst keine Ahnung davon hat, wenn es diejenigen besteuert wissen will, die auf Kosten Dritter wohnen, während andere, die einen besonderen Aufwand für ihren persönlichen Lebensbedarf Wohnen betreiben, steuerfrei bleiben.
Steuern sind keine Geschenke und die Kommunen können mit den Ihnen zufließenden Geldern keineswegs machen, was sie wollen. Die bayerische "Armutsgrenze" ist vom Ergebnis her für die betroffenen "Steuerpflichtigen" zwar erfreulich, aber Unfug hoch drei. Wer mit dem Halten eines Gegenstands oder durch einen rechtlichen oder tatsächlichen Zustand äußerlich erkennbar wirtschaftliche Leisungsfähigkeit demonstriert, kann dafür mit Aufwandsteuer belegt werden.
Über Politiker braucht man hier nicht zu reden. Sie sind, wie sie sind - vom Volk gewählt und von der Verwaltung abhängig.

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5686 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred
Dein Kommentar zu "keine Ahnung" und der Begriffe: "die auf Kosten Dritter wohnen" ist schon noch Erklärugnsbedürftig.
Könnten Deine Vorstellungen in die Richtung Volkseigene Betriebe stärker zu fördern gehen, damit es endgültige keine Unterschiede mehr zwischen arm und reich geben müsste>

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5686 Tagen) @ Rebell

Nachdenken ist manchmal hilfreich und spart Erklärungen.
Was hat “auf Kosten Dritter zu wohnen“ zu tun mit der Förderung von VEBs (hier steht das V für Volk – bitte nicht verwechseln mit VG)>

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Himbim13 @, Dienstag, 24.03.2009 (vor 5681 Tagen) @ Alfred

» Nachdenken ist manchmal hilfreich und spart Erklärungen.
» “auf Kosten Dritter “

Hallo Herr Alfred,
als Diskussionsbeitrag möchte ich zu Ihrer Antwort vom 19.03.09, in der Sie ausführen:
1. Nachdenken ist manchmal hilfreich..... (!) und
2. Auf kosten Dritter zu wohnen (!),
Ihnen und den Mitdiskutierenden zunächst einige Fragen stellen.

Wie würden Bürger dieses Rechtsstaates reagieren, die ein Zweitfahrzeug besitzen. Für beide Fahrzeuge die dafür erforderlichen Abgaben leisten (Kfz-St, HftpflVers. usw.) und für das 2. Fahrzeug von einer Kommune, einer Steuerbehörde oder sonst zuständigen Stelle mit einer Aufwandsteuer belastet würden, mit der Begründung „ der Besitz bzw. das Innehaben eines 2. Fahrzeuges dokumentiere eine Leistungsfähigkeit, sodass hierfür eine Aufwandsteuer gerechtfertigt ist!

Diese Fragestellung könnte, wenn gewollt, letztlich auch zu einem 2.Computer, 2.Fernseher, einer Reise zu den Malediven usw. gestellt werden.

Wohlgemerkt alles Werte die erarbeitet wurden und für die in vielfacher Weise mehrfach Abgaben und Steuern geleistet wurden.
Wenn nun hinsichtlich einer Zweitwohnung seitens des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig 2008 eine derartig auslegende Formulierung erfolgte, hat die Jurislative verschämt die eigentliche richtige Bezeichnung dieser Steuer, nämlich „Luxussteuer bzw. Neidsteuer“ elegant umschrieben. Ist es aber in Wunder> Heißt es nicht „wessen Brot ich ess’, dessen Lied ich sing’ “. Es ist doch die Pflicht und das beweist doch die Geschichte, dass ein System seine Richter hat, die, die Vorgaben der Legislative zu erfüllen hat. Es ist zwar richtig das gegen eine Erhebung einer solchen Steuer nichts rechtwidriges entgegen steht, soweit der Gleichheitsgrundsatz gewahrt bleibt. Es ist aber auch richtig, das die Einführung eines solchen Gesetzes alleine die Legislative zu verantworten hat. Die Frage, ob die „Henne“ oder das „Ei“ zuerst da war kann
deshalb außer acht gelassen werden. Maßgeblich ist doch, ob und aus welchem Grund die durch die Legislative geschaffene Möglichkeit von der Administrative umgesetzt wird. Und hier ergeben sich folgende weitere Fragen.

Ist es denn ein Luxus, wenn arbeitswillige, strebsame Personen der Forderung der Politik auf Mobilität nachkommen und unter gewissen Opfern, sei es familiärer Art oder sei es um die Arbeitsstelle zu erhalten eine weitere Wohnung bzw. Unterkunft unterhalten die mit einer zusätzlichen finanziellen Belastungen einhergeht>
Ist es denn ein Luxus, wenn ausbildungswillige Junge Menschen der Forderung der Politik, sich zu bilden, nachkommen und am Ausbildungsort ein Unterkommen haben müssen, da die Ausbildungsstätte ja nicht zu Auszubildenden kommen kann>
Ist es richtig, dass einerseits aus Steuermitteln Ausbildungshilfen gewährt werden die dann andererseits mit der Zweitwohnungssteuer wieder kassiert werden>
Ist es ein Luxus, wenn Erwerbstätige der politischen Forderung nachkommen Vorsorge für ihr Alter zu treffen und von ihrem erarbeiteten und zigmal versteuerten Einkommen und Ersparnissen, an Stelle diese bei der Bayerischen Landesbank zu hinterlegen, eine Immobilie bzw. einen Teil davon erwerben>
Im übrigen, und hier zu Ihrer Aussage Nr.2.,... nicht auf Kosten Dritter. , sondern durch leisten aller kommunaler Abgaben vor der Errichtung und zur weiteren Unterhaltung .
Z.B. Erschließungskosten, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Wasser- Kanalgebühren, Müllabfuhr- um nur die Hauptsächlichsten Belastungen zu nennen.
Ich bin zwar kein Wirtschaftsexperte. Ist es aber nicht so, dass sich die Rentabilität einer Einrichtung durch höchstmögliche Auslastung ergibt> Kommunale Einrichtungen werden doch nicht für die Zweitwohnungsinhaber errichtet. Diese teils unnötigen kommunalen Prestigeobjekte werden doch durch diesen Personenkreis mit ihrer Wirtschaftkraft erst rentabel gestaltet. Darüber hinaus ist der Vorteil für das örtliche Gewerbe nicht zu verkennen.
Jeder betroffene Leser dieser Ausführung könnte doch einmal bei der 2.WhgsSt. erhebenden Kommune anfragen, worin bzw. wodurch der Mehraufwand gegenüber einen mit Hauptwohnung gemeldeten Bürger der Kommune entsteht, die, diese Steuerforderung rechtfertigt.
Die Antworten, wenn überhaupt, wären interessant.
Stellen Sie sich vor, alle Betroffenen in der Bundesrepublik würden eine derartige Anfrage an die, für sie zuständige Behörde, stellen. Das Ergebnis würde wohl mit dem „Bonmot unseres Altbundespräsidenten Heuss beantwortet werden können, „man stelle sich vor es wäre Krieg und keiner geht hin!“

Denkt man nun über diesen Sachverhalt nach, ergibt sich doch die weitere Frage, nämlich „warum>“

Hierzu muss auf das richtigerweise bereits vom Diskussionsteilnehmer Rebell Ausgeführte verwiesen werden.
Wer diese Ausführung bezweifelt hat doch die Möglichkeit sich bei der IG-Zwst Bayern Postfach 1117, 89258 Weißenhorn zu informieren. Alleine diese Darstellung des „warum“ mit flapsigen Sprüchen zu negieren bringt doch nichts. Es sind doch nicht nur die zur Steuer Herangezogenen, die sich gegen diese Neidsteuer bzw. Luxussteuer wehren. Selbst ländliche Gemeinden erkennen bereits, dass diese „Heuschrecken-Kommunen“ ihnen durch die Abwerbung der Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Bürger finanziellen Schaden zufügen, indem der sich dadurch veränderte Überregionale Finanzausgleich (staatliche Zuwendungen) zum Nachteil dieser so geschwächten Kommunalenhaushalte auswirkt.
Ist es nicht einer freiheitlichen, rechtstaatlichen Ordnung unwürdig, bei den gegebenen Kommunikationsmöglichkeiten im Gegensatz zu früher, einerseits, in das Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der Wahl des Hauptwohnsitzes dem Staatsbürger Vorschriften aufzuerlegen, andererseits einen steuerzahlenden Bürger mit 2.Whg, wohlgemerkt bei Bürgermeister, Gemeinde und Stadtratswahlen, dort wo er in 2.Whg. gemeldet ist, sein politisches Einbringen verbietet indem man ihm das Wahlrecht versagt>
Spricht bei dieser Sachlage nicht bereits die ad Absurdität>
Nähern wir uns bereits der 3. Diktatur auf deutschem Boden>

Die vielen Fragen in den Charts zeigen eigentlich wie hilflos der Einzelne in dieser Sachlage ist. Wie viel Unkenntnis besteht.
Und beweist, wie geschehen, die Ohnmacht des Einzelnen, wenn man glaubt sein Recht durch das begehen des Rechtswegs zu erreichen. Ein Stab ist doch leichter wie ein Bündel zu brechen.
Nicht nur Fabeln, vielmehr die geschichtlichen Abläufe lehren doch, dass eine Evolution im Handeln der Legislative und Administrative alleine erfolgreich nur durch Anhäufungen von Quantitäten einen Qualitätsumschwung bringen wird.

Ein Einzelner in der Nikolaikirche in Leipzig hätte niemals den
Fall der Mauer erreicht. Der Einzelne wäre in Bautzen, Cottbus oder Sibirien verschwunden. Der Zusammenhalt der Betroffenen war es, der den Qualitätsumschwung brachte! –

Erst, wenn diese Heuschrecken-Kommunen begreifen, dass die Aufwendungen ihren bisherigen Profit zunichte machen, wird ein Qualitätsumschlag erfolgen.
Bereits eine Vielzahl von Betroffenen, aber noch nicht alle bemühen sich darum.


Würde sich aus dem Dargelegten alleine nicht schon ein Nachdenken lohnen>
Vielleicht führt das Denkvermögen zum handeln!>-

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Dienstag, 24.03.2009 (vor 5681 Tagen) @ Himbim13

Armer Ulf.

Von was reden wir jetzt eigentlich> Von der Besteuerung von Zweitwohnungen im Sinne des BVerfG (da gibt es keinen Diskussionsbedarf) oder von der Besteuerung des Nutzens von Nebenwohnungen, wie es das BVerwG zu propagieren scheint (da ist der Rechtsweg noch nicht zu Ende. Das Kalkül der steuererhebenden Kommunen, das hinter der ZWSt steckt, ist für eine einheitliche Bewertung zu unterschiedlich. Das gilt auch für die Motive der Betroffenen.

Die Urteile des BVerwG kommentiere ich nicht öffentlich – Gefahr der Beleidigungsklage. Ansonsten: Richter sind an die Gesetze gebunden, sie rangieren damit zwangsläufig hinter der Legislative. Ausnahme: Das BVerfG, das kann Recht setzen. Alles andere wäre auch von Übel. Die Rolle der Exekutive ist genau so klar: Sie haben gesetzliche/satzungsrechtliche Vorgaben in strikter Legalität umzusetzen, die gesetzlichen Vorgaben aber nicht zu verantworten (wenn man mal davon absieht, dass sie meist die Initiatoren von Gesetzen ist).

Zum Zweitfahrzeug: Bei Kfz bin ich mir nicht so ganz sicher, da die Kfz-Steuer schon eine Art Aufwandsteuer sein könnte. Ansonsten keine Bedenken gegen diese Steuer. Bei 2. Computer, 2.Fernseher usw. wäre eine ZweitXXXsteuer durchaus zulässig, vielleicht sogar angebracht.
Die ZWSt in ihrer Prägung „Anknüpfen an das Melderecht“ ist keine Aufwandsteuer, sie hat mit Aufwand nichts zu tun und ist zudem personenabhängig. Insofern stellt sich die „Luxusfrage“ nicht. Übrigens werden Berufstätige für ihre Zweitwohnung am Arbeitsort durch derartige Satzungen nicht oder nur höchst selten zur Kasse gebeten – was das BVerfG schon 1983 als gleichheitswidrig bezeichnete. Von Beschränkung der Mobilität kann keine Rede sein. Erwerb/Halten von Immobilien zum Zwecke der Altersvorsorge bleibt übrigens zweitwohnungsteuerfrei.

Die Frage der durch die ZWSt à la Melderecht gestörte Freizügigkeit wäre durchaus diskussionswürdig. Argumente wie „Neid- und Luxussteuer“ sind dabei allerdings nicht zielführend.

Ist das mit dem „auf Kosten Dritter zu wohnen“ eigentlich so schwer zu verstehen> Das stammt vom BVerfG und es geht dabei um den Aufwand für Wohnzwecke. Mit Kosten der Kommunen für Infrastruktur usw. hat das nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun.

Das Ergebnis würde wohl mit dem Bonmot unseres Altbundespräsidenten Heuss beantwortet werden können, „man stelle sich vor es wäre Krieg und keiner geht hin!“
Das ist allerdings von Brecht.

Würde sich aus dem Dargelegten alleine nicht schon ein Nachdenken lohnen>Ehrlich gesagt: Abesehen vom "gemiensmaen Handlen", nicht besonders.
Vielleicht führt das Denkvermögen zum Handeln!>-Sollte das auf mich gemünzt sein: Ich denke und handle.

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Mittwoch, 08.04.2009 (vor 5666 Tagen) @ Alfred

Hallo intelligenter Alfred Deine obigen Ausführungen
was das BVerfG schon 1983 als gleichheitswidrig . Von Beschränkung der Mobilität kann keine Rede sein. Erwerb/Halten von Immobilien zum Zwecke der Altersvorsorge bleibt übrigens

zweitwohnungsteuerfrei.;-) bedürfen schon etwas mehr und ausführlicher Erläuterung, für jene Menschen die nicht ganz so intelligent sind.
entweder ist der Erwerb und das Halten einer Ferienwohnung - was ja auch einer Immobilie entspricht- zum Zwecke der Altervorsorge zweitwohnungssteuerfrei- wenn das der Tatsache entspricht, dann könnten ja alle jene Rentner die mehr als 33 000 ( 25 000) € als Summe der positiven Einkünfte ebenfalls eine Steuerbefreiung erlangen.

Bitte um Erläuterung in einer für weniger Intelligente verständlichen Form in diesem Forum bitte! Den Beitrg von Himbim 13 finde ich super gut ausgedrückt!

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Mittwoch, 08.04.2009 (vor 5666 Tagen) @ Rebell

Unter „Erwerb einer Immobilie zur Altersvorsorge“ verstehe ich:
1. den Kauf eines Eigenheims (für den persönlichen Lebensbedarf.
2. den Kauf von Immobilien zum Zwecke der Einkommenserzielung.
Eine Ferienwohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der eigenen Hauptwohnung ist natürlich auch im Alter eine feine Sache, hat aber mit Altersvorsorge (Ansparung von Eigenkapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs – oder eben Erwerb von Immobilien wie oben unter 2.) nach meinem Verständnis nichts zu tun.
Bevor ich sonst noch was erkläre, wäre ich viel mehr daran interessiert, auch mal was erklärt zu bekommen: Was bitte soll die Aufregung um das „auf Kosten Dritter wohnen“ bedeuten> Da hilft mir derzeit auch kein noch so „super gut ausgedrückter Beitrag“ zu einem besseren Verständnis.
Und noch eins: Nicht immer die bayerischen Verhältnis als Maß aller Dinge verwenden. Im Forum soll es auch Leute geben, die nicht die bayerische Staatbürgerschaft besitzen und außerhalb Bayerns die so genannte Zweitwohnungsteuer zahlen müssen, obwohl sie nur eine oder nicht mal eine einzige Wohnung innehaben (im Sinne des Bayer. VGH Urteil v. 14.2.07 - 4 N 06.367). Das ist der Skandal, um den es mir geht, nicht die Besteuerung einer Ferienwohnung als Zweitwohnung am Tergernsee oder sonst wo.

Urteile über die geistigen Fähigkeiten anderer gebe ich hier nicht ab.

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 08.04.2009 (vor 5666 Tagen) @ Alfred

Der Kampf gegen die "Ferienzweitwohnungsteuer" war hier nicht das primäre Anliegen. Dennoch sollten wir respektieren, dass auch die bayerischen Volksstämme ihr Päckchen zu tragen haben.:-) Wenn man sich als Mensch in den besten Jahren eine Ferienwohnung vom Munde abspart, um im Alter für die schöne Umgebung möglichst kein Geld für Ferien investieren zu müssen, dann ist es schmerzlich, wenn man dafür allmonatlich einen Obulus entrichten muss, mit dem man bei der Investition nicht gerechnet hat. Durch die, wenn auch juristisch aus meiner Sicht sehr zweifelhafte bayerische Konstruktion, ist zumindest der Altersrentner vor der Zweitwohnungsteuer gefeit, der nur eine niedrige Rente bezieht.
Die Unsäglichkeit dieses Konstruktes ergibt sich vor allem aus der sehr fragwürdigen Praxis, die Einheimische als Steuerschuldner nicht veranlagt.

Juristisch viel interessanter ist hingegen das abenteuerliche Konstrukt dieser "Aufwand"-steuer an das Melderecht mit allen daraus entstehenden Verwerfungen, bzw. teilweise satirereifen Auswüchsen.

Also Friede zwischen den Lagern, den bayerischen und dem Rest der Republik. Nur gemeinsam bewirken wir etwas!

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Donnerstag, 09.04.2009 (vor 5666 Tagen) @ Yvonne Winkler

Ein herzliches Dankeschön an Yvonne für diesen Kommentar, hier sei noch eine kleine Ergänung und ein weiterer Hinweis erlaubt, denn das Dilemma liegt nicht nur am Murks des Innenministeriums das hierfür zuständig ist, sondern auch an den Verbänden wie Gemeinde- und Städtetag aus deren ungerechter Vorstellungsvermögen die total verkorksten Satzungen einseitig zu Gunsten der Einheimischen ausgearbeitet worden sind.In keiner Satzung ist der Begriff zu finden, dass zu Erwerbszwecken eine Befreiung rechtmäßig sein würde. Ein Einheimischer der 15 oder gar 20 Ferienwohnungen in einem anderen Gebäude innehat kann auch nicht an allen 365 Tagen die Fewo belegen und hätte logisch zwischendurch eine Eigennutzungsmöglichkeit, einem Fremden ( Kunden Gast und Investor) gesteht man nur eine Befreiung zu wenn er über einen Agenturvertrag nachweist, dass Eigennutzung ausgeschlossen ist. Die nächste Gemeinheit gipfelt darin, dass einem Fremden Innehaber, welcher so wie ein Einheimischer in Eigenregie und Anstrengung an weitere Gäste vermietet muss trotzdem die volle Zwst zahlen. Der Einheimische wird sogar ohne Agenturvertrag befreit! In St. Moritz z.B. zahlt jeder Innehaber ob Hotel oder Einheimsicher oder Fremder für eine Fewo eine sogar moderate Abgabe die der Zwst. ähnlich und vergleichbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 festgehalten, dass es keinen Unterschied zwischen Einheimischen und Nichteinheimischen geben dürfte. Wir könnten davbon ausgehen,wenn dieses so angewendet würde,gäbe es bei vielen Kommunen keine Zweitwohnungssteuerforderungen!

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Donnerstag, 09.04.2009 (vor 5666 Tagen) @ Rebell

Natürlich tragen die bayerischen Volksstämme auch ihr Päckchen „Zweitwohnungsteuer“ – aber auf ganz spezielle Weise (auch aus meiner Sicht auf einer juristisch sehr zweifelhaften Konstruktion). Und natürlich ist es schmerzlich, wenn man plötzlich eine Steuer zahlen muss, mit der man nicht gerechnet hat (z.B. auf die Rente selbst).
Wenn wir aber gemeinsam etwas bewirken wollen, ist Voraussetzung dafür, dass wir nicht nur alle in eine Richtung ziehen, es ist auch erforderlich, dass wir den gleichen Strick in den Händen halten. Und dazu muss man eben die Unterschiede in den verschiedenen Zweitwohnungsteuerarten – sofern es sich dabei überhaupt noch um Zweitwohnungsteuern im Sinne des Wortes/der Definition des BVerfG handelt -, erkennen.
Das von Rebell und anderen geschilderte Problem der Bevorzugung Einheimischer ist in erster Linie ein – zugegeben schwieriges - Problem der Beweisführung. Der Blick auf andere Staaten hilft dabei wenig. Ich empfehle die Lektüre der Grundsatzurteil des Bayer. VGH zur ZWSt in Aschau und Tegernsee. Dort wurde die sinn- und gleichheitswidrige Formulierung „die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat“ von den beklagten Kommunen in einer Weise dargestellt, dass man schon sehr stark im Glauben sein muss, um dem zu folgen. Das scheinen Gerichte ja nun manchmal zu sein – zumindest bei den Dingen, die sie erkennen wollen.
Die Formulierung „die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat“ geht übrigens auf eine Entscheidung des BVerfG zurück. Die besagt allerdings etwas anderes und hebt schon gar nicht die Forderung des Innehabens von mehr als einer Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (ob im gleichen oder einem anderen Gebäude) auf.

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 09.04.2009 (vor 5666 Tagen) @ Alfred

Allen im Forum wünsche ich ein gesegnetes Osterfest.
Genießt ein paar zweitwohnungsteuerfreie, entspannte Tage mit viel Sonne und frühlingshaften Temperaturen!

Herzlich Yvonne

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

René ⌂ @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5686 Tagen) @ ulf

Die Befreiungsmöglichkeit gilt für unter 25.000 Euro. Wie das nun formell geprüft wird, weiß ich leider nicht. Ich würde mich freuen, wenn mir Betroffene dazu mal ein Formblatt oder ähnliches zukommen lassen (E-Mail siehe Impressum)

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5686 Tagen) @ René

Das wird nicht formell sondern mit äußerster Akribie tatsächlich geprüft. Denn keiner soll sich einfach der ZWSt entziehen können.
Die Behörden verlangen vom Delinquenten nicht mehr und nicht weniger als die umfassende Offenlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse als Grundlage für die erforderlichen Amtsermittlungen, ggf. in einem Inquisitionsverfahren. Wozu da Formblätter oder Vordrucke entwickeln – jeder Fall ist schließlich anders.

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Freitag, 20.03.2009 (vor 5686 Tagen) @ René

» Die Befreiungsmöglichkeit gilt für unter 25.000 Euro. Wie das nun formell
» geprüft wird, weiß ich leider nicht. Ich würde mich freuen, wenn mir
» Betroffene dazu mal ein Formblatt oder ähnliches zukommen lassen (E-Mail
» siehe Impressum)

Hallo Rene,

das ist Bayerisches Kuriosum, nach Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages verhalten sich etwa 90 % der Kommunen entsprechend und informieren die Betroffenen nur, wenn diese bei der Kommune nachfragen, man beruft sich darauf, dass die Gesetzesänderung im Bayerischen Staatsanzeiger veröfeentlicht worden und auch gelegentlich in der Presse bekannt gegeben sei.Vom Landratsamt Garmisch- Partenkirchen wird erklärt:"Die Informationsbeschaffung in Hinblick auf Gesetzestext/Gesetzesänderungen obliegt jedem einzelnen Bürger selbst. Für den Erlass allgemeiner Ausführungsbestimmmungen/Durchführungsverordnungen bezüglich des Kommunalabgabengesetzes in Bayern sind auch nicht die Landratsämter zuständig.Solche m KAG wären ausschließlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern zu erlassen, das ist bisher noch nicht geschehen"!
Hat nun ein Hamburger oder ein Hesse eine Fewo in Garmisch fehlen diesem in der Regel die amtlichen Informationen, genau darauf hat man es angelegt, Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!
Die Anträge sind formlos zu erstellen, am allerbesten noch zusätzlich die Steuer # Nummer und das zuständige Finanzamt wünscht sich die Kommune, denn die Kommunen hätten im Normalfalle auf Grund des Steuergeheimisses keine Möglichkeit Informationen vom Finanzamt anzufordern, sollte allerdings der Betroffene die Ermächtigung per Unterschrift ausstellen, ist es für die Kommune ein Riesenvorteil, noch besser eine Einzugsermächtigung von der Bank übermitteln, dann hätte die Kommune eine noch leichtere Möglichkeit.
Über Zinseinnahmen werden in der Steuererklärung nun keine Angaben mehr erkennbar und das stellt bei der Kommune unlösbare Probleme!

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

mattis.123 @, Donnerstag, 16.04.2009 (vor 5659 Tagen) @ ulf

Ich hab mir auch überlegt eine Zweitwohnung in Augsburg zuzulegen und habe auch schon ein paar ansprechende Immobilien gefunden.
Dass es in Bayern diese Beifreiung gibt! Danke für die Info, da werd ich gleich mal schaun ob das für mich zutreffen kann.

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Soraya @, Donnerstag, 07.05.2009 (vor 5637 Tagen) @ mattis.123

» Ich hab mir auch überlegt eine Zweitwohnung in Augsburg zuzulegen und habe
» auch schon ein paar ansprechende
» Immobilien gefunden
.
» Dass es in Bayern diese Beifreiung gibt! Danke für die Info, da werd ich
» gleich mal schaun ob das für mich zutreffen kann.

Hallo Matthis,

es ist nicht in allen Orten gleich gehandhabt, das mit der antragsbedingten Befreiungsmöglichkeit, aber in Augsburg ist man gewillt bei einem Einkommen unter € 25.000 im Jahr, allerdings wendet man auch den Trick mit der Summe der positiven Einkünfte an, das hat mit dem zu versteuernden Einkommen allerdings nicht zu tun.
Die Verwaltung in Augsburg hat entgegen anderen Kommunen sich sehr bürgerfreundlich verhalten und die Betroffenen von der antragsbedingten Befreiungsmöglichkeit freiwillig informiert.
Benediktbeuren dagegen lehnt eine extra Benachrichtigung ab, (es sei nicht zumutbar - aber zumutbar = Geldeintreibung) wer es nich weiss und keinen fristgerechten Antrag stellt bekommt keine Befreiung. Die Anträge müssten lt. Gesetz z.B. für das Steuerjahr 2009 i. d. Zeit vom 1.1.2010 bis 31.01.2010 gestellt sein- sonst gibts nix. Als Jahreseinkommen gilt das Jahr 2007 für die Befreiung fürs Jahr 2009! Typisch Königlich Bayerisch!
Es grüßt Soraya

Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Samstag, 06.06.2009 (vor 5608 Tagen) @ Soraya

» bürgerfreundlich verhalten und die Betroffenen von der antragsbedingten
Königlich Bayerischhat sich der amtierende Innenminister eventuell genötigt erkannt und an alle kommunalen Verwaltungen über Landratsämter in einer KIM wissen lassen, das aus Sicht des Innenministeriums-
"Im Sinne einer bürgerfreundlichen Kommunalverwaltung ist es angesichts der Fülle von Vorschriften wichrtig, dass die Bürgerinnen und Bürger über Neuerungen ausreichend informiert werden"

Wir bitten die Kommunen, die eine Zweitwohnungssteuer für ihr Gemeindegebiet erheben, betrofffenen Bürgerinnen und Bürger auf die Befreiungsmöglichkeit hinzuweisen<<<<

Es heisst - wir bitten - dieses Bitten lässt allerdings alles Andere offen- somit bleibt alles beim Alten, ja es gibt sogar Kommunen, diese lehen einen Antrag für Geringverdiener ab und drohen mit Pfändung, da per Gesetz erstmals, so der Gesetzestext, in der Zeit v. 1.1.2010 bis 31.01.2010 eine antragsbedingte Rückvergütung möglich sei. Also es muss Geld eingetrieben werden und kann erst antragsbedingt wieder Rückerstattung möglich. Zum Glück haben z.B. Hörnergruppe + Sonthofen schon im Mai Anträge bearbeitet und die Betroffenen von der Zahlungsverpflichtung befreit auf Grund des nachgewiesenen Einkommens aus dem Jahre 2007-!
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