Muss ich nachträglich Zweiwohnungssteuer zahlen?

corinna @, Montag, 06.04.2009 (vor 5641 Tagen)

Hallo alle miteinander!

Die Stadt München hat mir nun (04/2009) einen Bescheid geschickt, dass ich für die Jahre 2006,2007 und 2008 Zweitwohnungssteuer nachträglich zahlen muss.

Obwohl ich von der Stadt 2007 einen Bescheid bekommen habe, in dem es hieß, dass ich nichts zahlen muss. Ist es überhaupt rechtens, dass sie 3 Jahre später plötzlich eine solche Forderung stellen und sich ihrem ersten Bescheid widersprechen>

Muss ich nachträglich Zweiwohnungssteuer zahlen?

Alfred @, Montag, 06.04.2009 (vor 5641 Tagen) @ corinna

Nach meiner Auffassung ist das nicht zulässig – aber das trifft bei mir für die ganze Nebenwohnungsteuer zu, und ich bin kein Jurist. Auf jeden Fall sollte man eine Begründung verlangen und die gründlich prüfen (Widerspruch).
Könnte – wenn auch unvorstellbar - immer die Möglichkeit bestehen, dass die Stadt es einfach probiert und damit Dumme fangen will oder schlicht nicht weiß, was sie tut/getan hat, sprich: Den alten Steuerbescheid/das alte Schreiben nicht (mehr) kennt.
Gibt es in dem neuen Steuerbescheid denn einen Hinweis auf den alten Bescheid/das alte Schreiben> Oder sonst eine Begründung>

Muss ich nachträglich Zweiwohnungssteuer zahlen?

corinna @, Dienstag, 07.04.2009 (vor 5640 Tagen) @ Alfred

Ja es gibt einen Verweis auf den bisherigen Bescheid und das dieser nun hiermit nach erneuter Prüfung aufgehoben wird.

Die bisherige Begründung, warum ich nicht zahlen muss war, dass die Hauptmieterin die gesamten Kosten trägt und sonst die Wohnung doppelt besteuert würde. Nun hab ich mich mit meiner ehemaligen Vermieterin ausgetauscht und erfahren, dass diese keinen Bescheid erhalten hat, dass sie nun etwas erstattet bekommt, was wiederrum auf eine doppelte Besteuerung der Wohnung hinausläuft.

Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen!
Auch weil ich mich als Student keinesfalls in der Lage sehe, die Kosten von 3 Jahren auf einmal zu bezahlen, nur weil die Stadt "eventuell" zuvor einen falschen Bescheid geschickt hat.