Frage zum Zweitwohnsitz

Marcel @, Donnerstag, 23.04.2009 (vor 5475 Tagen)

Ich beschreibe erstmal die Situation:

wohne derzeit in einem Haus, in dem ich mit meiner noch-Ehefrau zusammen gewohnt hatte (Miete).
Umzug in neue, eigene Wohnung ist zum 1.5. werde mich also in der ersten Maiwoche ummelden.
Soweit eindeutig, Hauptwohnsitz ändert sich also durch Umzug.

Jetzt habe ich eine gute Freundin in München, welche aus steuerlichen Gründen einen Untermieter braucht.
Ich würde ihr diesen Gefallen gerne tun und mich dort bei ihr mit anmelden auf der Stadt, so dass ich als Untermieter dort meinen Zweitwohnsitz habe.

Eigentlich möchte ich steuerlich nichts geltend machen, nur einfach aus rechtlicher Sicht mich dort offiziell als Untermieter anmelden, fertig.
Hauptwohnsitz ist und bleibt meine neue Wohnung ab 1.5.


Ich werde dann auch offiziell für die Untermiete dort zahlen, so dass ihre eigene Mietlast sinkt und ich quasi als Mitbewohner einen Anteil der Miete zahle.

Wenn ich diese Mietausgaben dann angebe (muss ich das >), wird (weil München) eine Zweitwohnungssteuer fällig für mich >


Danke schommal im voraus :)

Frage zum Zweitwohnsitz

Yvonne Winkler @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ Marcel

Hauptwohnsitz ändert sich also durch Umzug.

soweit so gut.
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» Jetzt habe ich eine gute Freundin in München, welche aus steuerlichen
» Gründen einen Untermieter braucht.
» Ich würde ihr diesen Gefallen gerne tun und mich dort bei ihr mit anmelden
» auf der Stadt, so dass ich als Untermieter dort meinen Zweitwohnsitz habe.
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» Eigentlich möchte ich steuerlich nichts geltend machen, nur einfach aus
» rechtlicher Sicht mich dort offiziell als Untermieter anmelden, fertig.
» Hauptwohnsitz ist und bleibt meine neue Wohnung ab 1.5.
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» Ich werde dann auch offiziell für die Untermiete dort zahlen, so dass ihre
» eigene Mietlast sinkt und ich quasi als Mitbewohner einen Anteil der Miete
» zahle.
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» Wenn ich diese Mietausgaben dann angebe (muss ich das >), wird (weil
» München) eine Zweitwohnungssteuer fällig für mich >

Mal abgesehen davon, dass sich das nach Scheingeschäft, aus welchen Gründen auch immer, anhört, müsstest Du Dich melderechtlich so melden, wie es Deiner tatsächlichen Aufenthaltsdauer entspricht.

So wie die Konstruktion von Dir angedacht ist, wirst Du zur Zweitwohnungsteuer veranlagt werden, da Du Untermieter bist, wenn Du Dich mit Nebenwohnung in München meldest.

Frage zum Zweitwohnsitz

Alfred @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ Yvonne Winkler

Wobei bei solchen Konstruktionen die Frage auftaucht: Wo steht denn geschrieben, dass man eine gemietete Wohnung/ein gemietetes Zimmer auch melderechtlich relevant nutzen muss> Allenfalls philosophisch-meditativ könnte man sagen: Das Wesen einer Wohnung ist es, genutzt zu werden - aber das gilt in München ja nicht einmal.

Frage zum Zweitwohnsitz

Yvonne Winkler @, Freitag, 24.04.2009 (vor 5474 Tagen) @ Alfred

Steht nirgendwo geschrieben, daher entfällt die Meldepflicht, wenn er es nur mental nutzt und nicht praktisch.

Weiss nur nicht, ob sich die angedachte Variante für den angedachten Zweck eignet oder ob man die Kröte ZWS schlucken muss, um einem Fremdvergleich standzuhalten. Die Bettdecke hat nur vier Zipfel und man kann nicht an allen Enden gleichzeitig ziehen.

Frage zum Zweitwohnsitz

Marcel @, Sonntag, 26.04.2009 (vor 5471 Tagen) @ Yvonne Winkler

Danke schonmal für die Antworten.

Als Fazit kann ich also feststellen, dass ich als privat gemeldeter Untermieter oder Mitbewohner (gibt es hierbei einen Unterschied in Bezug auf Zweitwohnsitzsteuer >) die Steuer zahlen muss, derzeit in München offenbar 9%.
Dafür teile ich mir dann mit der Freundin die Kosten der Miete..

Das Finanzamt akzeptiert dann, wenn ich diese Zweitwohnsitzsteuer zahle, auch entsprechende Angaben meinerseits zur doppelten Haushaltführung (zumindest anteilig) >

Schliesslich wohne ich dann ja zeitweise bei der Freundin, habe aber eben noch immer meinen Hauptwohnsitz woanders, eben weil ja noch im Trennungsjahr, alles ganz frisch und so... ;)

Die 9% sind dann von der Kaltmiete der Zweitwohnung - nur von meinem 50%igen Anteil an der Miete oder von dem Gesamtbetrag >
Wird dann bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt/berechnet >


Danke :)