Mietfrei wohnen - wie hoch ZWSt?

kayla26 @, Montag, 04.05.2009 (vor 5832 Tagen)

Hallo,
ich beabsichtige zu meinem Lebensgefährten nach Berlin zu ziehen, möchte aber meinen Hauptwohnsitz aus verschiedenen Gründen weiterhin in der Nähe von München zu behalten. Ebenso werden wir wegen meiner Hinterbliebenenrente auch nicht heiraten.

Im eigenen Haus meines Lebensgefährten würde ich mietfrei wohnen. Nach welchen Gesichtspunkten wird in so einem Fall die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer berechnet>

Vielen Dank für Antworten!
Kayla

Mietfrei wohnen - wie hoch ZWSt?

René ⌂ @, Montag, 04.05.2009 (vor 5831 Tagen) @ kayla26

» Im eigenen Haus meines Lebensgefährten würde ich mietfrei wohnen. Nach welchen Gesichtspunkten wird in so einem Fall die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer berechnet>

Ortsübliche Vergleichsmiete.

Die Frage ist nur: wohnt dein Lebensgefährte da (mit Hauptwohnung)> Dann kann man ggf. noch etwas jonglieren, in welchen Räumen du wohnst.

Mietfrei wohnen - wie hoch ZWSt?

kayla26 @, Dienstag, 05.05.2009 (vor 5830 Tagen) @ René

» Ortsübliche Vergleichsmiete.

Heißt das er "vermietet" mir sozusagen ein Zimmer und Gemeinschaftsräume> Aber dann hätte er ja Mieteinnahmen die sich wieder auf seine Steuerlast auswirken würden.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das Finanzamt es glaubt, wenn ich ohne Mietvertrag, nur mit angenommener Miete, nur ein Zimmer bewohnen würde. Ich vermute, die würden das dann auf ein halbes Haus hochrechnen, weil sie ja dann auch mehr ZWS bekommen könnten.


» Die Frage ist nur: wohnt dein Lebensgefährte da (mit Hauptwohnung)> Dann kann man ggf. noch etwas jonglieren, in welchen Räumen du wohnst.


Er wohnt da und ist da auch gemeldet.

Mietfrei wohnen - wie hoch ZWSt?

René ⌂ @, Dienstag, 05.05.2009 (vor 5830 Tagen) @ kayla26

» Aber dann hätte er ja Mieteinnahmen die sich wieder auf seine Steuerlast auswirken würden.

Nein! Es wird nur für die Ermittlung dieser Steuer eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen. Für ihn hat das ganze keine Konsequenzen.

» Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß das Finanzamt es glaubt, wenn ich ohne Mietvertrag, nur mit angenommener Miete, nur ein Zimmer bewohnen würde. Ich vermute, die würden das dann auf ein halbes Haus hochrechnen, weil sie ja dann auch mehr ZWS bekommen könnten.

Im Extremfall mußt du mit einem halben Haus rechnen. Aber es wird auf ein Problem fehlender Nachweise hinauslaufen. Weder du kannst beweisen, daß du weniger nutzt, noch können sie beweisen, daß du tatsächlich alles nutzt.

Ich habe keine Erfahrung, wie das ausgeht. Gut argumentieren kann die Stadt, daß du ja mindestens einen Wohnraum, Bad/Toilette und die Küche nutzen wirst. Gut argumentieren kannst du ja, daß dein Freund dich niemals in seine zwei, drei Hobbyzimmer lassen wird. Ist halt sein heiliges Reich. Abschließbare Zimmer könnten dies dann Nachdruck verleihen. Man könnte auch einen Mitvertrag aufsetzen, in dem die Zimmernutzung und die Bezahlung (= 0 Euro) geregelt ist.

Wie die Stadt da mitgeht und wie im Falle des Falles ein Gericht darüber denkt: ich weiß es nicht.

Mietfrei wohnen - wie hoch ZWSt?

Rebell @, Mittwoch, 06.05.2009 (vor 5830 Tagen) @ René

Hallo Rene
Warum eigentlich vorab sooo kompliziert denken, es gibt sehr viele einfallsreiche Studenten welche in einer Wohnung sich die Kosten teilen ohne jegliche Mietvertäge, einer mit Hausptwohnsitz ist der Mieter und dei restlichen sind einfach die "Besucher", als Mieter kann doch niemand verwehren wen er zu "Besuch" aufnehmen will es geht auch niemandes etwas an wie lange eine Freundin oder ein sonstiger Bekannter bei mir auf Besuch ist solange ich derm Vermieter anständig meine Miete bezahle, nichts beschädige und keine Unruhe im Hause stifte. Die erfinderischen Studenten hüten sich allerdings diese postalische Adresse zu nutzen, das macht man heute mit EM-Tel. o.Fax oder gibt einfach die Adresse der Vermieterin als Empfänger an, an der Haustüre also auch keine Adresse, da kann dann die Kontrolle der Kommune ruhig alles mit dem Melderegister vergleichen. Wer kümmert sich denn schon bei Studenten um die Meldepflicht> Wer also mit Gewissensbissen zu kämpfen hat, sollte nur mal überlegen ob denn FM-Steinbrück auch Gewissensbisse hatte als er für gestohlene Daten 4,2 Mio Euro bezahlen ließ>> Oder jene Kommunen die bei Anmeldung mit Erstwohnsitz dafür saftige Honorare bezahlen um den andereen Kommunen einen Vorteil abzujagen! Beweglichkeit der Menschen sollte doch nicht immer bestraft werden!!
es grüßt mal wieder Rebell