Fraglicher Zweitwohnsitz als Minderjährige

fury @, Dienstag, 09.06.2009 (vor 5572 Tagen)

Hallo!
Als 16jährige hatte ich 1996 bereits einen eigenen Hauptwohnsitz in NRW, in dieser Zeit hatte meine Mutter für 1/2 Jahr einen Hauptwohnsitz in Köln + mich angeblich mit Zweitwohnsitz dort auch angemeldet; ihr liegt allerdings keine Zweitwohnsitzanmeldung vor + sie kann sich auch nicht daran erinnern mich je dort angemeldet zu haben; von daher wurde mein Zweitwohnsitz, sofern der dort überhaupt je gemeldet war, auch nie abgemeldet.
Seit 2007 will die Stadt Köln von mir Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von ca. € 3.800; ich habe sofort einen Anwalt eingeschaltet, bin mir aber nicht mehr sicher, dass er richtig agiert. Widerspruch + Klage wurde eingereicht, aber nun habe ich eine Mahnung vorliegen mit Volltreckungsankündigung + zahlen könnte ich, wenn ich wollte oder wirklich müsste, auch nicht.

Hat jemand Kenntnis darüber, wie man mit meinem angeblichen "Zweitwohnsitz als Minderjährige" umzugehen hat. Wo auch immer ich mich seither mit Hauptwohnsitz angemeldet habe, habe ich immer verneint einen Zweitwohnsitz zu haben, da ich tatsächlich nie einen hatte.
Muss ich heute (29) dafür gerade stehen, dass evtl. meine Mutter zu meiner Minderjährigenzeit etwas versäumt hat >

Kann mir jemand einen Anwalt empfehlen, der 1000% fit + bezahlbar ist >

Fraglicher Zweitwohnsitz als Minderjährige

Alfred @, Dienstag, 09.06.2009 (vor 5572 Tagen) @ fury

Wenn Du einen Hauptwohnsitz hattest, hattest Du auch einen Nebenwohnsitz. Richtig dürfte wohl sein: Du warst seit 1996 mit alleiniger Wohnung „irgendwo“ in NRW gemeldet. Das dürfte nachweisbar sein. Hast Du noch alte Meldebescheinigungen> Wenn Du in Köln nie eine Nebenwohnung hattest/genutzt hast, bist Du auch nicht steuerpflichtig.
Ob eine „alleinige Wohnung“ für eine Minderjährige zulässig ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, denn spätestens ab 1998 warst Du volljährig. Entscheidend wäre also, wann Deine Mutter in Köln gewohnt hat und wann sie Dich mit Nebenwohnung gemeldet hat.
Du schreibst, dass Deine Mutter ½ Jahr in Köln gemeldet war. Was war danach> Was ist mit der damaligen Wohnung passiert>
Zur Mahnung und Vollstreckungsankündigung: Wenn Dein Anwalt nicht vorläufigen Rechtsschutz/Aussetzung der Vollziehung beantrag hat, brechen Widerspruch und Klage nicht die Zahlungspflicht – da hätte er gepennt. Nachholen lässt sich das nicht mehr, Du kannst m.E. nur bei der Stadt die unter Hinweis auf die Mahnung die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wird das abgelehnt, kann man evtl. dagegen klagen.
Anwalt: Nicht unbedingt erforderlich. Ansonsten kenne ich nur einen, der sich in der Materie auskennt.

Fraglicher Zweitwohnsitz als Minderjährige

fury @, Dienstag, 09.06.2009 (vor 5572 Tagen) @ Alfred

Das dürfte nachweisbar sein. Hast Du noch alte
Meldebescheinigungen>
Ja, habe aber letzte Woche bei der damals zuständigen Behörde zusätzlich einen aktuellen Nachweis angefordert.

Entscheidend wäre also, wann Deine Mutter in Köln gewohnt hat und wann sie Dich mit Nebenwohnung gemeldet hat.
Sie hat darüber keinen Nachweis, ist sich deshalb auch garnicht sicher; hat sie es dennoch getan, dann in der Zeit, in der sie dort auch gelebt hat + das war von 9.1997-2.1998; und wahrscheinlich vergessen meinen Zweitwohnsitz gleichzeitig mit Ihrer eigenen Abmeldung auch abzumelden

Du schreibst, dass Deine Mutter ½ Jahr in Köln gemeldet war. Was war danach>
Sie ist nach Bayern gezogen.

Was ist mit der damaligen Wohnung passiert>
Die war ihr aus beruflichen Gründen von einem Geschäftspartner zur Verfügung gestellt worden. Danach wurde diese wahrscheinlich wieder normal vermietet.

Anwalt: Nicht unbedingt erforderlich. Ansonsten kenne ich nur einen, der sich in der Materie auskennt.
Dann bitte ich Dich von Herzen mir diesen zu nennen ! Meine Nerven liegen blank.

Fraglicher Zweitwohnsitz als Minderjährige

Alfred @, Dienstag, 09.06.2009 (vor 5572 Tagen) @ fury

Versuche es mal mit folgendem Link:

http://recht-steuer-ywinkler.de/

Fraglicher Zweitwohnsitz als Minderjährige

fury @, Dienstag, 09.06.2009 (vor 5572 Tagen) @ Alfred

http://recht-steuer-ywinkler.de/

Lieben Dank! Hatte die Idee durch den Namen im Forum auch schon; erfuhr bereits heute morgen: ist auf Fortbildung ! Maile aber heute abend noch und hoffe auf Rettung aus der Ferne ;-)