ZWS-Erklärung

Steffi @, Sonntag, 16.07.2006 (vor 6486 Tagen)

Hallo,

wir sollen jetzt die ZWS-Erklärung für Berlin abgegeben.
Wir leben gemeinsam (als Paar) in einer Wohnung. Unser Hauptwohnsitz befindet sich bei unseren Eltern (sog. Kinderzimmer). Sind damals aus beruflichen Gründen nach Berlin gekommen! In der Anleitung zur ZWS-Erklärung ist für uns folgender Satz unverständlich:Bei Mietern/Untermietern, die nur einzelne Räume einer Wohnung gemietet haben, und bei Kindern, die noch ein Zimmer in der elterlichen Wohnung bewohnen, ist im allgemeinen wegen der fehlenden Mindestausstattung der Nebenwohnung eine Zweitwohnung- steuerpflicht nicht gegeben.

Des Weiteren beträgt der Steuersatz 5% der Nettokaltmiete. Für jeden von uns oder zusammen>

Danke für Antwort im voraus!

Steffi

ZWS-Erklärung

Christian @, Sonntag, 16.07.2006 (vor 6486 Tagen) @ Steffi

Hallo Steffi,

hier dürfte wohl eher gelten: „mehrere Personen sind gemeinschaftlich Mieter einer Wohnung“ also seid ihr beide zusammen Gesamtschuldner der Steuer. Das sind 5% der Netto-Kaltmiete, die gemeinsam aufzubringen sind.

Ist nur einer von Euch der Mieter, muss er die Steuer allein tragen. Hängt vom Mietvertrag ab.

Mehr als insgesamt 5% der Netto-Kaltmiete für die gesamte Wohnung werden auf keinen Fall fällig.

Ob sich mit der Untermiete vorteilhafte steuerliche „Gestaltungsmöglichkeiten“ ergeben, müsste ausgetestet werden. Hängt auch vom Mietvertrag ab.

Wenn Ihr beide jeweils bei Euren Eltern mit Hauptwohnung gemeldet seid, könnt Ihr statt zahlen auch klagen, da Ihr im steuerlichen Sinn keine Erstwohnung innehabt - aber das geht nur auf dem Rechtsweg, denn freiwillig gibt Berlin bestimmt nicht nach. :-D

Vorher aber prüfen: Bei den Eltern abmelden und in Berlin mit Hauptwohnung melden, ist auch eine Möglichkeit. Entscheidend dafür ist, wo Ihr Euch vorwiegend (= zeitlich pro Kalenderjahr) aufhaltet - das wird vermutlich Berlin sein. Nach dem Meldegesetz seid Ihr dann sogar verpflichtet, Euch in Berlin mit Hauptwohnung zu melden. Dann entfällt die Zweitwohnungsteuer ab Datum der Ummeldung. Welche Nachteile ggf. mit der Ummeldung verbunden sind, wäre von Euch zu prüfen. Sie dürften vorwiegend versicherungstechnischer Natur sein. Bei den Eltern könnt Ihr Euch mit Nebenwohnung melden - die ist auf jeden Fall steuerfrei.

Noch Fragen>

Gruß