DD -Nachweiß vom Vermieter für Steuerberechnung notwendig?

Juli @, Mittwoch, 12.08.2009 (vor 5230 Tagen)

Hi,

ist der Nachweiß des Vermieters für die Abmeldung der Zweitwohnsteuerpflicht notwendig in Dresden, gibt es da eine Rechtsgrundlage das dieser Nachweiß unbedingt sein muss. Ich bin der Meinung das das nicht notwendig ist da das Steueramt mich ja dierekt an der Hauptanschrift anschreibt. Bitte um Aufklärung.Danke

DD -Nachweiß vom Vermieter für Steuerberechnung notwendig?

Alfred @, Mittwoch, 12.08.2009 (vor 5230 Tagen) @ Juli

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, um was es geht. Was Soll der Vermieter was nachweisen oder der Vermieter nachgewiesen>

Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt beim Einwohnermeldeamt – das reicht, um die so genannte Zweitwohnungsteuerpflicht zu beenden.

DD -Nachweiß vom Vermieter für Steuerberechnung notwendig?

Juli @, Freitag, 14.08.2009 (vor 5228 Tagen) @ Alfred

Genau das ist das Problem, beim Einwohnermeldeamt wurde die Zweitwohnung abgemeldet. Jetzt kommt das Steueramt von DD und verlangt von mir einen auszugsnachweiß vom Vermieter ohne diesen wird steuerrelevant die nebenwohnung nicht abgemeldet. Wohlgemerkt das Schreiben ging an die Hauptwohnung. irgendwo hören die den schuss nicht mehr für die anmeldung brauchte kein Einzugsnachweiß vorglegt werden. Es geht nur noch um Abzocke wo man nur kann. Der Steuerzahler ist eine Gans die langsam aber sicher gerupft wird bis keine Federn mehr da sind.

DD -Nachweiß vom Vermieter für Steuerberechnung notwendig?

Alfred @, Freitag, 14.08.2009 (vor 5228 Tagen) @ Juli

Zum Mitschreiben: Abgemeldet wurde beim Einwohnermeldeamt die Nebenwohnung. Wenn Du nicht sonst noch irgendwo eine Nebenwohnung hast, ist Deine bisherige Hauptwohnung nun alleinige Wohnung.

Schreibe denen ganz einfach:

Gem. §8 Abs. 3 Ihrer „Satzung“ gilt die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Sächsischen Meldegesetz als Anzeige im Sinne dieser „Vorschrift“. Sollten Sie eine Bestätigung des Vermieters benötigen, dass ich aus der Wohnung ausgezogen bin, wenden Sie sich bitte an diesen.<<

Ein kluger Mann hat mal gesagt: "Lässt man eine Verwaltung gewähren, wird sie maßlos." Er scheint Recht zu haben. Die Forderung nach einem Nachweis des Auszugs durch den Vermieter scheinen ihm eine Nachgeburt der Urteile des BVerwG zu sein. Die haben sie nicht alle, meint er.

» Der Steuerzahler ist eine Gans die langsam aber sicher
gerupft wird, bis keine Federn mehr da sind.

Wozu braucht der Stuerzahler Federn> Soll er doch einen Pullover anziehen.