Wie lange ZWS rückwirkend erheben?

Stephan11 @, Donnerstag, 20.08.2009 (vor 5362 Tagen)

Hallo,

ich habe wegen meiner Arbeit seit 2004 einen ZW in Nürnberg. Hab mich auch am Tag des Einzugs ordnungsgemäß bei der Stadt Nürnberg angemeldet. Bislang wurde die ZWS nie erhoben.

Gestern habe ich nun ein Schreiben erhalten, in dem ich eine Erklärung zur ZWS abgeben muss.

Will die Stadt jetzt für die letzten 5 Jahre die Steuer erheben> Wie lange darf sie dies rückwirkend machen>

Ich habe bereits meine Einkommenssteuererklärungen für die letzten Jahre gemacht. Jetzt könnte ich die ZWS nicht mehr als besondere Belastung absetzten. Ist dies überhaupt möglich>

Vielen Dank für die Hilfe.
Stephan

Wie lange ZWS rückwirkend erheben?

Alfred @, Donnerstag, 20.08.2009 (vor 5362 Tagen) @ Stephan11

Ob Du Dich ordnungsgemäß angemeldet hast, ist fraglich – im Allgemeinen sind Berufstätige am Arbeitsort melderechtlich mit Hauptwohnung zu erfassen, auch wenn es sich dabei um ihre Zweitwohnung handelt..
Sie dürfen bis 31.12.2009 die Steuer rückwirkend bis 2004 erheben.
Die ZWSt gehört - obwohl zweifelsfrei eine unzumutbare Belastung - wohl eher zu den Werbungskosten. Absetzen vom Einkommen kannst Du sie mit Fälligkeit – also auch rückwirkend,
Was die Stadt da mit ihrer verfassungswidrigen Satzung treibt, grenzt – nicht nur nach Meinung Einzelner – an Terror. Prinzipiell sollte man da Schwierigkeiten machen, wo man nur kann.
D.h.
- auf Zeit spielen, z.B. durch ein Schreiben mit der Bitte um weitere Informationen; die werden dann vermutlich falsch sein, man kann nachhaken und so die Abgabe der Steuererklärung verzögern.
- wenn sich die Abgabe der Steuererklärung nicht mehr vermeiden lässt und der Steuerbescheid vorliegt:
. prüfen, ob Du unter die bayer. Armutsgrenze fällst,
. Stundung (Ratenzahlung) beantragen, entweder aus Prinzip (eine Jahressteuer 5 Jahre rückwirkend in einem Betrag zu fordern, erscheint unsittlich) oder weil Du nicht in einer Summe zahlen kannst.

Wie lange ZWS rückwirkend erheben?

Stephan11 @, Donnerstag, 20.08.2009 (vor 5362 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort.

Also da die Stadt die Steuer für die ganze Zeit rückwirkend erheben kann, ist dies wirklich eine bodenlose Frechheit. Wehe wenn ich Termine versäume, dann stehen sie schnell auf der Matte, aber sowas kann doch nicht sein! Ich denke ich werde da tatsächlich mal nachhaken. was bringt mir Zeitspiel>

Ich denke schon, dass ich ordnungsgemäß gemeldet bin, denn ich habe die Wohnung in der Regel nur zwei Tagen in der Woche benutzt. Außerdem war es nur ein Zimmer in einer WG.
Armutsgrenze wird nix.

Bemisst sich die Höhe der Steuer nach Aufenthaltstagen, nach "Zimmergröße" oder doch nur nach Kaltmiete> Kann ich da die mit den Mitbewohnern vereinbarte Miete angeben>

Bin wirklich frustriert!

Wie lange ZWS rückwirkend erheben?

Alfred @, Donnerstag, 20.08.2009 (vor 5362 Tagen) @ Stephan11

Kein Grund zur Frustration – die Stadt hat bisher noch keinen Termin versäumt.

Was bringt das Spiel auf Zeit> Nicht unbedingt etwas Konkretes, aber auf jeden Fall Frustabbau. Außerdem, wenn die Stadt antwortet, kommt meist Blödsinn raus. Vielleicht lässt sich daraus was machen, ggf. aus prinzipiellen Gründen klagen. So lange auf Zeit spielen, bis das BVerfG über eine anliegende Beschwerde entschieden und die Nebenwohnungsteuer für verfassungswidirg erklärt hat, wird vermutlich nicht möglich sein.

Melderechtlich stimmt die Nebenwohnung dann wohl. Wobei es unerheblich ist, dass es sich um ein Zimmer in einer WG handelt.

Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Kaltmiete, die mit den Mitbewohnern vereinbart wurde. Was die Stadt dann daraus macht, muss sich zeigen. Denen wird schon was einfallen.