Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten?

BL, Mittwoch, 26.07.2006 (vor 6455 Tagen)

Hallo zusammen,
ich fühle mich gerade etwas veräppelt. Muss ich Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn ich alle paar Wochen mal über Nacht bei meinem Freund bin> Und wenn im Mietvertrag für dessen Wohnung nicht mal mein Name steht>

Zur Sachlage: Ich habe mit meinem Freund zusammengewohnt (Mietvertrag läuft nur auf ihn) und dann wegen meines neuen Jobs dort in der Nähe eine Wohnung gesucht und als Zweitwohnsitz angemeldet. Da ich am Wochenende regelmäßig zu Hause war, habe ich dort meinen Erstwohnsitz behalten. Nachdem sich aber herauskristallisiert hat, dass ich nur noch c.a. alle 6 Wochen übers Wochenende bei meinem Freund bin, wollte ich nun meinen Zweitwohnsitz als Erstwohnsitz anmelden. Die Dame im Amt hat mir dann erklärt, dass ich meinen ursprünglichen Wohnort als Zweitwohnsitz anmelden müsste, weil ich dort regelmäßig über Nacht bin. Kann das sein>>> Ihr zufolge müsste ich auch bei meinen Eltern Zweitwohnsitzsteuer zahlen..

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten?

BL, Mittwoch, 26.07.2006 (vor 6455 Tagen) @ BL

Ach, was vielleicht noch erwähnenswert ist:
Mein altes Zimmer bei meinen Eltern ist zum Gemeineigentum mutiert, da schlaf ich auf der Couch (!) falls ich mal über Nacht bleibe. Bei meinem Freund habe ich weder Klamotten noch sonst etwas, was man als regelmäßig verwendetes Eigentum bezeichnen könnte. Ich bin bei beiden wirklich einfach nur AUF BESUCH..

Gute Nacht!

Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten?

Christian @, Mittwoch, 26.07.2006 (vor 6455 Tagen) @ BL

Hallo BL,

Grundsätzlich wäre interessant zu wissen,

- in welchem Bundesland/in welcher Stadt

- von welchem Amt war die "Dame vom Amt", Steueramt oder Meldeamt,

- hat sie wirklich Wohnsitz gesagt>

Nach Bundesrecht ist das nicht so ganz schlüssig, was die "Dame" da von sich gibt - aber in manchen Bundesländern gegen die Uhren anders.

Gruß

Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten?

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 27.07.2006 (vor 6455 Tagen) @ BL

Hallo BL,

grundsätzlich müssen Sie überhaupt keinen Zweitwohnsitz anmelden, wenn sie irgendwo auf Besuch sind. Und wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse so entwickeln, dass Sie aus ihrem ehemaligen Zweitwohnsitz einen Erstwohnsitz machen, ist das in Ordnung und dann wird auch nur ein Wohnsitz angemeldet. Das würde ich mal als aller erstes bereinigen.

Die Dame im Amt hat mir dann
» erklärt, dass ich meinen ursprünglichen Wohnort als Zweitwohnsitz anmelden
» müsste, weil ich dort regelmäßig über Nacht bin.

So wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, bleiben Sie dort nicht regelmäßig über Nacht, sondern nur alle 6 Wochen mal. Schauen Sie doch mal in Ihre örtl. ZWS-Satzung, wie lange Sie sich dort aufhalten müssen, um zur ZWS veranlagt zu werden.

Das Elternhaus würde ich komplett aussen vor lassen.
Wozu dort noch einen Wohnsitz konstruieren>

Gruß
Yvonne Winkler

Kann das sein>>> Ihr
» zufolge müsste ich auch bei meinen Eltern Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Da würde ich auf das hier schon häufig zitierte Gelsenkirchener Kinderzimmerurteil verweisen

Y.W.

Zweitwohnsitzsteuer wegen Übernachten?

BL, Donnerstag, 27.07.2006 (vor 6455 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Christian, hallo Frau Winkler,

vielen Dank für die Antwort!

Sowohl mein Erst-, als auch mein "Zweit"-Wohnsitz befinden sich in Bayern und gesprochen habe ich mit der Dame vom Meldeamt.

In der Satzung steht leider keine Angabe der Dauer, sondern nur:
"Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde Bergen, die eine Person, die in einem
anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer
Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken,
insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen."
Kann also - zumindest für mich als Rechts-Laie - alles und nichts heißen.

Die Dame vom Meldeamt meinte, dass man - da mein Freund ja noch dort wohnt - davon ausgehen könnte, dass ich regelmäßig dort bin. Ich werde mich jetzt einfach mit meiner ehemaligen Heimatgemeinde in Verbindung setzen und dann hier posten, was rausgekommen ist..

Vielen Dank nochmal!

Ergebnis-Zweitwohnsitzst. wegen Übernachten?

BL, Donnerstag, 27.07.2006 (vor 6455 Tagen) @ BL

Hallo zusammen,

viel Lärm um Nichts...
Der Herr von der Gemeinde (Bereich Steuern) hat nur nachgefragt, ob die Wohnung bei den Eltern war. Ich hab nein gesagt und er meinte nur noch, dass er dann auf die Abmeldung wartet. :-)

Dann kann ich wohl meinen Glauben an die Vernunft des Menschen noch ein bißchen länger behalten ;-)

Viele Grüße,
Birgit