ZWS München-Köln

zws @, Samstag, 26.09.2009 (vor 5661 Tagen)

Servus,
ich bitte um rechtlichen Rat!
Meine Eltern haben sich 2001 scheiden lassen, somit bin ich nach München gezogen, habe mich aber bei meinem Vater nicht abgemeldet, da ich nicht wusste wo ich wohnen bleibe.Ich bin Student, 27.Jahre alt und wohne noch im Hotel-Mama Heute habe ich einen Bescheid bekommen meine ZWS für die Jahre 2006-2009 zu entrichten.Meines Erachtens nach (was hier offensichtlich ohne Belang ist)habe ich weder hier noch in Köln die volle Verfügungsgewalt über die Wohnung und zahle auch keine Miete.
Ich bitte den Berater mir ein Tipp zu geben wie man den Kopf aus der Schlinge ziehen kann, ohne Worte darauf zu verschwenden wieso man es zahlen muss.
Merci für eure Zeit und Mühen!

ZWS München-Köln

Alfred @, Samstag, 26.09.2009 (vor 5661 Tagen) @ zws

Rechtlichen Rat gibt es hier nicht – das wäre verboten. Aber für den Umgang mit Behörden lässt sich hier sicher das eine oder andere erfahren …
ABER ….
Ohne die melderechtlichen Verhältnisse zu kennen, bin ich nur auf Vermutungen angewiesen.
Wo ist die Hauptwohnung> München bei "Mama">
Wo ist die Nebenwohnung> Köln bei 2Papa">
Sollte es sich bei der Nebenwohnung um die väterliche Wohnung in Köln handeln und der Bescheid aus Köln sein, hilft nur: Klage einreichen – fristgerecht. Widerspruch git es in NRW bei solchen Sachen nicht. Zeit läuft. Erfolgsaussichten sind allerdings gut. Die müsste eigentlich glatt durchgehen (wenn bestimmte Personen mit ausgeprägt linksrheinischer Mentalität nicht wieder etwas sehen, was nicht vorhanden ist und das, was sie nicht verstehen, einfach ignorieren).
Außerdem: So einem Bescheid geht immer eine Erklärung zur so genannten ZWSt voraus – sollte zumindest so sein. Was hast Du da angegeben>

ZWS München-Köln

zws @, Samstag, 26.09.2009 (vor 5661 Tagen) @ Alfred

ersteinmal schönen dank für die infos und das schnelle antworten. die HW ist beim vater in köln gemeldet und die NW in München. der bescheid ist von den münchener geiern gekommen, die offensichtlich auf meine luxussteuer angewisen sind. (ps. alleine in der oktoberzeit nimmt die stadt über 800.mio ein)
ich habe die aufforderung zum zws nicht sehr ernstgenommen und habe mich damit nicht beschäftigt. ich habe im bescheid festgeschrieben das ich student bin, meine eltern sich getrennt haben und ich nun bei beiden eltern gemeldet bin, was sich nun bei näherem blick als kein besonderer status in bezug auf die zws herrausgestellt hat.

das zimmer was ich in münchen bewohne ist ca. 16m2 groß, aber es ist wirklich die frage inwiefern ich eine verfügungsgewalt über meine elterliche wohnung habe! ich beziehe kein bafög, gehe seit 6 jahren arbeiten neben dem studium und bezahle meine studiengebühren selber.viell kann man das voneinander absetzen:)

ich muss sagen das ich mit den kölnern nie ein problem hatte, eher mit dem bayrschen polizeistaat:)

für mehr inos stehe ich jederzeit zur verfügung!

vielen, vielen dank, dass sie sich die zeit nehmen!

ZWS München-Köln

Alfred @, Samstag, 26.09.2009 (vor 5661 Tagen) @ zws

Die Frage ist nicht, wie viel Geld die Stadt München einnimmt. Sie wird, einem Naturgesetz folgend, immer mehr ausgeben, als sie hat (was sie mit Köln inniglich verbindet).
Also: NW bei Mama in München, HW bei Papa in Köln,
Wahrscheinlich juckt es die Münchener Verwaltung nicht, aber im Gegensatz zu Köln darf man im bayer. Polizeistaat der Stadtverwaltung widersprechen. Das solltest Du fristgerecht tun, wenn Du nicht widerstandslos zahlen willst.
Deswegen: Auch wenn es die Behörde vielleicht nicht interessiert, solltest Du im Widerspruch klar stellen, dass Du lediglich ein Zimmer in der Wohnung Deiner Mutter nutzt, dies aber nicht innehast und damit nicht den Zustand demonstrierst, der Ausdruck einer steuerbaren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wäre. Dazu müssen sie sich irgendwie äußern. Sie werden es vermutl. auf eine Klage ankommen lassen.
Da der Widerspruch hinsichtlich der Zahlung keine aufschiebende Wirkung hat, solltest Du auch die Aussetzung der Vollziehung wegen „ernsthafter Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheid“ beantragen. Die AdV solltest Du auf den „letzten Drücker“ beantragen, also zwei, drei Tage vor Zahlungsfrist.
Wenn du unter die bayer. Armutsgrenze fällst, solltest Du ggf. einen Antrag auf Befreiung stellen. Das hat aber noch Zeit bis Dezember.
Unabhängig davon:
Wie Du schon selber festgestellt hast, dürfte Deine Meldung mit NW in M falsch sein- Das solltest Du, unabhängig von der ZWSt, so schnell wie möglich richtig stellen.
Hinweis am Rande:
Die Regeln der Rechtschreibung sollte man (nicht nur) im Schriftverkehr mit Behörden beachten. Es liest sich einfacher.