ZWS Dortmund - Münster

dietrich @, Montag, 05.10.2009 (vor 5289 Tagen)

Guten Abend!

Ich studiere in Münster, komme aber aus Dortmund. Ich bin tatsächlich etwa zu gleichen Anteilen in Münster und Dortmund (sind ja nur ~50 Autominuten entfernt). In Münster habe ich ein Zimmer im Studentenwohnheim, in Dortmund bei meinen Eltern, die das Haus besitzen/keine Miete zahlen.
Aber: wo sollte ich meinen Zweitwohnsitz angeben> In Dortmund gibt es eine entsprechende Zweitwohnsitzsteuer (10% der Nettojahreskaltmiete) - aber ich zahle bei meinen Eltern doch ohnehin keine Miete, worauf will die Stadt das überhaupt anrechnen> Das ganze spielt für mich vor allem deswegen eine Rolle, dass ich Wohngeld wohl nur bekäme, wenn ich meinen Wohnsitz in Münster als Hauptwohnsitz angebe (und Dortmund also als Zweitwohnsitz).
Ich muss ehrlich sagen, dass ich da auch überhaupt nicht durchblicke - muss das überhaupt sein> Also 2 Wohnsitze haben. Entgehen mir oder meinen Eltern da irgendwelche Vorteile> Man hört ja vieles, aber wirklich Ahnung hat dann keiner.
Habe schon gehört, dass Kindergeld weitergezahlt wird (und auch die entsprechenden Freibeträge beibehalten werden), das Hauptproblem aber eher die Hausratsversicherung sei, die nicht immer für das ausgezogene Kind greift>

Wäre sehr dankbar über Aufklärung!
Liebe Grüße
Dietrich

ZWS Dortmund - Münster

Alfred @, Montag, 05.10.2009 (vor 5288 Tagen) @ dietrich

Zum Melderecht bitte mal auf der Startseite den Menüpunkt „Hauptwohnung“ lesen. Wenn danach dazu noch Fragen sind, hier wieder melden.
Die Frage der Hausratsversicherung hat mit dem Melderecht nichts zu tun, ebenso wenig die Frage nach entgangenen Vorteilen. Kindergeld usw. haben ebenfalls mit dem Melderechts nichts am Hut – das richtet sich nach der Unterhaltsberechtigung und dem Alter der Kindes. Ein Kfz muss dort gemeldet sein, wo der Halter seine Hauptwohnung (oder alleinige Wohnung) hat.

ZWS Dortmund - Münster

dietrich @, Montag, 05.10.2009 (vor 5288 Tagen) @ Alfred

» Zum Melderecht bitte mal auf der Startseite den Menüpunkt „Hauptwohnung“
» lesen. Wenn danach dazu noch Fragen sind, hier wieder melden.
» Die Frage der Hausratsversicherung hat mit dem Melderecht nichts zu tun,
» ebenso wenig die Frage nach entgangenen Vorteilen. Kindergeld usw. haben
» ebenfalls mit dem Melderechts nichts am Hut – das richtet sich nach der
» Unterhaltsberechtigung und dem Alter der Kindes. Ein Kfz muss dort gemeldet
» sein, wo der Halter seine Hauptwohnung (oder alleinige Wohnung) hat.

Das war mir schon bewusst, dass es primär nichts mit dem Melderecht zu tun hat. Ich wollte lediglich in Erfahrung bringen, ob jemand speziell diese "studentische" Situation kennt.
Die wesentliche Problematik ist: Ich würde gerne Wohngeld beziehen und für die Stadt Münster bin ich ohnehin "Hauptwohnsitzler" da ich hier eine Wohnung habe und studiere. Aber: sollte ich gleichzeitig mein Zimmer bei meinen Eltern in Dortmund als Zweitwohnsitz beibehalten> Das würde Zweitwohnsitzsteuer kosten - bei der ich allerdings nicht verstehe, worauf die angerechnet wird, da meine Eltern nicht zur Miete wohnen.
Der andere Fall: ich melde mich in Dortmund ab und habe nur noch den Hauptwohnsitz in Münster. Bringt mir das irgendwelche Nachteile>
Ergo: wofür sollte ich überhaupt einen Zweitwohnsitz haben> Garantiert mir das bestimmte Rechte> Im Grunde scheint es mir nämlich egal, das Zimmer bei meinen Eltern habe ich ja trotzdem noch und kann da jederzeit hin, auch wenn das nicht als Zweitwohnsitz gemeldet ist.

ZWS Dortmund - Münster

Alfred @, Dienstag, 06.10.2009 (vor 5288 Tagen) @ dietrich

Ich wiederhole: Es ist keine Frage der persönlichen Vor- oder Nachteile, ob Du Deine Wohnung in Dortmund abmeldest oder nicht. So wie Du Deine melderechtliche Wohn- und Lebensverhältnisse darstellst, nutzt Du derzeit zwei Wohnungen und bist folglich mit Haupt- und Nebenwohnung zu erfassen. Um in Münster mit alleiniger Wohnung registriert zu werden, musst Du bei Deinen Eltern ausziehen. Die sich daraus ergebenden Folgen sind zu tragen.
Die Auffassung der Stadt Münster zu Deinen Wohnverhältnissen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen ist durch kein Gesetz gestützt.
Was die Berechnung der ZWSt angeht: Einfach § 4 Abs, 2 der ZWSt-Satzung der Stadt Dortmund mit ihrem verfassungswidrigen § 1 lesen.