News: ZWS auch von Studenten

René ⌂ @, Mittwoch, 09.08.2006 (vor 6463 Tagen)

Die MV-Zeitung berichtete am 17.06., daß das Schweriner Verwaltungsgericht die Klagen von Rostocker Studenten gegen die Zweitwohnsitzsteuer zurückgewiesen hat.

Das Gericht empfand die Satzung für rechtmäßig, und stellte klar, daß die Anforderungen für einen Nebenwohnsitz nicht für den Hauptwohnsitz gelten - und widerspricht damit dem bekannten Lüneburger Urteil. Der Zweck, für den eine Nebenwohnung gehalten wird, spielt dabei keine Rolle.

Zudem wurde festgestellt, daß die Satzung nicht gegen das Sozialstaatprinzip verstößt, wenn in der Satzung keine Regelung über die Ermäßigung bzw. Befreiung für Studenten und Auszubildende (insbesondere BAfö(G)-Empfänger) enthalten ist. Stattdessen wurde auf die Vorschriften der Abgabenordnung verwiesen, nach denen die Behörden für Einzelfälle Billigkeitsentscheidungen vornehmen können.

Quelle: [link=http://mv-zeitung.de/modules.php>name=News&file=article&sid=12422]MV-Zeitung[/link], Aktenzeichen: 3 A 1504/04 (und andere)

News: ZWS auch von Studenten

Christian @, Donnerstag, 10.08.2006 (vor 6463 Tagen) @ René

Hat jemand das Urteil im Wortlaut> Die Pressemitteilungen besagen nämlich nur, dass das VG Schwerin auf der Grundlage der ZWStS Rostock zu seinem Urteil gekommen ist. Gemäß der Satzung wäre das Urteil nicht zu beanstanden.

Mich interessiert aber, ob das VG die Rechtswirksamkeit der Satzung auch inhaltlich überprüft und bestätigt hat. Und falls ja, wie es diese begründet.

Gruß

News: ZWS auch von Studenten

René ⌂ @, Donnerstag, 10.08.2006 (vor 6462 Tagen) @ Christian

» Hat jemand das Urteil im Wortlaut>

Ich habe das Urteil noch nicht. Würde mich aber auch interessieren!

News: ZWS auch von Studenten

Christian @, Freitag, 11.08.2006 (vor 6462 Tagen) @ René

Soll nach Auskunft des Vorsitzenden Richters der 3. Kammer beim VG Schwerin in "juris.de" eingestellt sein. Da komme ich aber nicht ran.

Gruß

News: ZWS auch von Studenten

anja @, Mittwoch, 13.12.2006 (vor 6337 Tagen) @ Christian

Hi zusammen,

habt Ihr das Urteil mittlerweile> Wenn nicht, kann ich es Euch gern mailen. Zum Posten ist es etwas zu umfangreich geraten.

Wisst Ihr, ob der Kl. Rechtsmittel gegen das Schweriner Urteil eingelegt hat> Ohne Aussicht auf Erfolg wären die sicher nicht...

Beste Grüße

Anja

News: ZWS auch von Studenten

Christian @, Mittwoch, 13.12.2006 (vor 6337 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

habe das Urteil - vielen Dank für das Angebot.

Keine Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig. Schade eigentlich, aber nicht zu ändern. Schade ist es aber auch um das Papier (für das Finnlands Wälder bluten mussten).

Gruß

News: ZWS auch von Studenten

anja @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6337 Tagen) @ Christian

Schade, dass keiner die Ausdauer hat, den Rechtsweg bis zum bitteren Ende zu bestreiten. Aber leider geht es ja immer um so geringe Beträge, dass es nicht wirklich lohnt.

Ich habe gerade juris nach dem Thema Zweitwohnungsteuer für Studenten durchforstet und musste leider feststellen, dass die hM damit kein großes Problem hat.

Allerdings habe ich eines. In diesem Fall mit der Stadt Rostock. Diese hatte zweitwohnsitzlich gemeldeten Studenten versprochen, dass sie nicht unter die ZwSt fallen - zumindest wenn sie im Studentenwohnheim wohnen. Im Jahre 2004 änderte die Behörde auf einmal ihre Verwaltungspraxis. Mag ja legitim sein. Doch ich frage mich, ob und inwieweit solch eine Änderung mit dem Gedanken der Rückwirkung / des Vertrauensschutzes kollidiert. Auch wenn die Versprechen von damals nicht schriftlich vorliegen (also nix mit § 38 LVwVfG), finde ich dies haarstreubend. Allerdings ist mir auch gewusst, dass es im Steuerrecht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht sehr weit her ist...

Kurz zu meinem Sachverhalt: Mein Freund war von 2000 bis 2004 (also bis zum Ende der wohnheimsfreundlichen Verwaltungspraxis) zweitwohnsitzlich in Rostock gemeldet. Gestern erreichte ihn eine Erklärungsbogen der Stadt.

News: ZWS auch von Studenten

anja @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6337 Tagen) @ anja

Achso: Mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist kommt man (denke ich) leider nicht weiter. Die Frist beträgt nach KAG MV 4 Jahre und beginnt gemäß § 170 II Nr 1 AO "spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist".

Das Subsumieren unter diesen herrlich umständlichen Satz überlasse ich jedem selbst.

Beste Grüße, Anja

News: ZWS auch von Studenten

stefanie @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6337 Tagen) @ anja

» Achso: Mit dem Ablauf der Festsetzungsfrist kommt man (denke ich) leider
» nicht weiter. Die Frist beträgt nach KAG MV 4 Jahre und beginnt gemäß §
» 170 II Nr 1 AO "spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf
» das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist".


Das 'spätestens' bezieht sich bestimmt nur auf ganz spezielle Fälle, wenn die Behörde also erst Jahre später davon erfahren hat, dass sie von jemandem eine Abgabe erheben durfte. In der Regel beginnt doch die Frist wesentlich eher, eigentlich doch dann wenn die Behörde von allen wesentlichen Umständen erfährt, die zur Erhebung der Steuer nötig sind. Also sobald die die korrekt ausgefüllte Steuererklärung erhalten haben.

News: ZWS auch von Studenten

anja @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6337 Tagen) @ stefanie

Hallo Stefanie,

keine Ahnung, auf was für Fallgruppen sich das "spätestens" bezieht. Bei Gelegenheit werde ich mal die Kommentare zur AO durchsehen. Denn ich hoffe, über Fristablauf noch was machen zu können. Andernfalls sehe ich keine großen Chancen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Freund sich auf einen Rechtsstreit einlässt. Der scheut die Kosten und Mühen (wir wohnen mittlerweile in München, hätten also eine beträchtliche Anreise zu Verhandlungen). Vielleicht kann ich ihn vom Gegenteil überzeugen, denn irgendwo zu muss sich dieses verdammte Studium doch gelohnt haben!

Im Übrigen meine ich "Vertrauensschutz" nicht im Sinne des allg. Gleichheitsgrundsatzes (bin mir übrigens nicht sicher, ob dies ein Fall von "kein Recht im Unrecht" ist), sondern iSv Rückwirkungsverbot. Im Grunde liegt doch ein Fall echter Rückwirkung vor, da der Sachverhalt 2004 abgeschlossen war und sich die Behörde erst danach entschloss, ihre Verwaltungspraxis zu ändern. Ich sehe schon: ich muss da noch mal die ganz dicken Bücher wälzen.

Beste Grüße, Anja

News: ZWS auch von Studenten

stefanie @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6337 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

soweit ich weiß muss man bei der Verhandlung ja nicht anwesend sein, meistens reicht die Anwesenheit seines Anwalts. Alles wesentliche ergibt sich doch sowieso aus den Schriftsätzen.

Für mich ist das allerdings kein Fall echter Rückwirkung, die Satzung lautete schon immer so, sie legen sie nur jetzt anders aus. Außerdem ist das mit dem Vertrauensschutz im Steuerrecht so eine Sache, allerdings ist die Zweitwohnungsteuer aber auch keine Steuer im eigentlichen Sinne.

Vielleicht bringt das Wälzen der dicken Bücher ja was, ich habe dafür momentan allerdings keine Zeit, drücke aber die Daumen, dass sich was findet.

Gruß,
Stefanie

News: ZWS auch von Studenten

Yvonne Winkler @, Freitag, 15.12.2006 (vor 6335 Tagen) @ stefanie

Hallo Anja und Stefanie,

bei der Verhandlung vor dem VG muss man nicht anwesend sein, es wird auch ohne verhandelt. Allerdings kann man auf die mündliche Diskussion dann keinen Einfluß nehmen.
Änderung der Verwaltungspraxis ist kein Fall von unechter oder echter Rückwirkung.
Solange die Satzung im Amtsblatt veröffentlicht ist, solange kann jeder sich über die Auswirkungen informieren.

Wenn man eine andere Entscheidung als die bisherige Rostocker Entscheidung haben will, muss man sich das Schweriner Urteil einmal genau durchlesen und genau da ansetzen, wo es schwach ist. In dem Verfahren scheint jedenfalls niemand den Knackpunkt (nach meiner Auffassung) richtig herausgearbeitet zu haben, weil das Gericht sich damit gar nicht befasst, sondern einfach davon ausgeht, dass es nur auf das Innehaben der Zweitwohnung ankommt, an das die Steuerpflicht geknüpft wird, ohne die Erstwohnung zu gewichten. Ob das rechtlich sauber konstruiert ist, wird auch in diesem Urteil nicht geprüft.

Gruß YW

News: ZWS auch von Studenten

Christian @, Freitag, 15.12.2006 (vor 6335 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Anja und Stefanie,

Also ran an den Speck -für 4 Jahre rückwirkend zahlen ist doch keine Alternative.
Gruß

News: ZWS auch von Studenten

Christian @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6337 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

die Stadt Rostock ist einfach dreist und/oder braucht Geld und fühlt sich durch VG Schwerin stark. Das sollte so nicht bleiben.

Wenn Dein Freund in Rostock rechtmäßig mit Nebenwohnung gemeldet und als Hauptwohnung ein Zimmer bei seinen Eltern genutzt hat, sollte man es darauf ankommen lassen.

Die „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“ sollte er ausfüllen. Dazu in Feld 11 „keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung …“ ankreuzen und nach Feld 64 in dem Kästchen „Zu Zeile:“ schreiben: „11 - ich überhaupt keine Hauptwohnung innehabe, schon gar nicht in Rostock:-P . Vorsorglich erkläre ich außerdem, dass Rostock nie mein Wohnsitz war, weder Erst- noch Zweitwohnsitz.“ Wenn er boshaft :-D sein will, kann er noch hinzufügen: „Außerdem weise ich Sie darauf hin, dass Zweitwohnungsteuer mit 1 s geschrieben wird.“ Wenn nicht, soll er es weglassen.

Dann wird die Stadt Rostock ihm einen Steuerbescheid zukommen lassen. Gegen den soll er Widerspruch einlegen (wenn es so weit ist, findet er im Forum bestimmt Hilfe) und die Steuer vor Ablauf der Zahlungsfrist überweisen.

Der Widerspruchsbescheid wird dann abgelehnt und gegen diese Ablehnung kann man dann Klagen. Entgegen der Vermutung der Stadt Rostock ist der zuständige Richter bei entsprechender Klagebegründung (auch dafür gibt es Hilfe im Forum) in der Lage auch anders zu entscheiden als bisher.

Widerspruch macht aber nur Sinn, wenn man entschlossen ist, es bis zum Ende auszutragen - für wen dieses Ende dann bitter sein wird, muss sich noch herausstellen. Außerdem sollten die melderechtlichen Verhältnisse damals in Ordnung gewesen sein.

Noch Fragen

Viele Grüße

News: ZWS auch von Studenten

stefanie @, Donnerstag, 14.12.2006 (vor 6337 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

das kommt mir alles absolut bekannt vor. Ich bin auch von dieser neuen Praxis betroffen. Bei mir hatte sich Rostock schon Mitte des Jahres gemeldet. Ich habe in der Erklärung aber angegeben, dass ich keine Zweitwohnung hatte, weil ich kein eigenes Bad/Küche hatte. Bisher habe ich nichts mehr von denen gehört, aber das kann ja noch kommen. An mir werden die dann allerdings ihre wahre Freude haben. Ich schrecke bestimmt nicht vor dem Rechtsweg zurück, zur Not auch bis zur letzten Instanz und darüber hinaus (BVerfG). Ich hatte meine Hauptwohnung bei meinen Eltern und deshalb sehe ich nicht ein, Zweitwohnungsteuer zu zahlen.

Hierzu nur kurz warum: siehe das neue Urteil vom VG Weimar. Zwar steht in der Satzung von Weimar das Wort verfügen drin, allerdings setzt 'innehaben' wie es in der Rostocker Satzung steht auch Sachherrschaft, also Verfügungsgewalt voraus, die man über das Zimmer bei den Eltern nicht hat, somit keine Erst- und damit auch keine Zweitwohnung.

Das mit dem Vertrauensschutz ist so eine Sache und wird hier leider nicht weiterhelfen. Vor allem weil die Stadt ja jetzt alle anschreibt und sich damit offensichtlich nicht mehr an das hält was sie mal gesagt hat, somit hilft auch Art. 3 GG dahingehend nicht weiter. Außerdem gibts kein Recht im Unrecht, d.h. die Behörde muss sich nicht an eine Verwaltungspraxis halten, die sie ständig betrieben hat, wenn diese nicht rechtmäßig war. Weitere Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes fallen mir jetzt nicht ein.

Gruß,
Stefanie

News: ZWS auch von Studenten

Bjoern @, Montag, 08.01.2007 (vor 6312 Tagen) @ anja

» Hi zusammen,
»
» habt Ihr das Urteil mittlerweile> Wenn nicht, kann ich es Euch gern
» mailen. Zum Posten ist es etwas zu umfangreich geraten.
»
» Wisst Ihr, ob der Kl. Rechtsmittel gegen das Schweriner Urteil eingelegt
» hat> Ohne Aussicht auf Erfolg wären die sicher nicht...
»
» Beste Grüße
»
» Anja

kann man das Urteil inzwischen irgendwo im Netz nachlesen> habe nämlich den Verdacht, dass sich mein Steueramt auch draufstürzen wird :-(