Kindergarten in anderer Stadt

dcc @, Ichtershausen, Montag, 28.11.2005 (vor 6998 Tagen)

Hallo,

ich hoffe jmd. kann mir zu meiner Frage Auskunft geben. Ich schildere erst einmal meine Situation:

Wir (Ehepaar + Kind) wohnen im Ilmkreis. Meine Arbeitsstelle ist in Erfurt und ich würde gerne, wenn es soweit ist, mein Kind im Betriebskindergarten unterbringen. Als ich mich für einen Platz angemeldet habe, wohnte ich noch im Erfurter Stadtgebiet und so wurde mir nicht explizit mitgeteilt, daß im Kindergarten eigentlich nur Kinder aus Erfurt aufgenommen werden dürfen. Wir möchten nun aber aus verschiedenen Gründen schon, daß er (Paul) in diesen Kindergarten geht.
Nun zu den eigentlichen Fragen. Könnte ich mich mit Zweitwohnsitz in Erfurt bei meinen Schwiegereltern melden> Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer ist ja abhängig von der Miete, die in meinem Fall dann ja nicht anfallen würde. Müßte ich dann gar keine Steuer zahlen oder gibt es in solchen Fällen einen Pauschalbetrag>

Schon mal lieben Dank für die Antworten.

Jana

Kindergarten in anderer Stadt

René ⌂ @, Montag, 28.11.2005 (vor 6998 Tagen) @ dcc

» Müßte ich dann gar keine Steuer zahlen oder gibt es in solchen Fällen einen Pauschalbetrag>

Wenn du keine Miete zahlst, wird eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen. Und Erfurt hat bundesweit den mit höhstbekannten Steuersatz ...

Aber aus der Erfurter Satzung

» (4) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochnische sowie einer Waschgelegenheit und einer Toilette möglich ist.

Also entweder ihr schafft einen "Nebenwohnsitz", der bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete gering ausfällt (z.B. 4qm Besenkammer mit Bett ausstatten) oder ihr schafft einen Nebenwohnsitz, den man zwar anmelden muß, der aber nicht in diesen Paragraphen fällt (also ein abgetrennter Bereich, der z.B. keine Kochmöglichkeit enthält)