Zweitwohnungssteuer München

JonasAzubiMünchen @, Dienstag, 27.10.2009 (vor 5267 Tagen)

Hallo,
ich habe mir vorhin schon viele Einträge durchgelesen und es ist ja echt erstaunlich wie viele Mitbürger von dieser beschissenen Zweitwohnungssteuer betroffen sind.
Auch ich bin ein Leittragender und benötige mal eine Meinung.
Folgende Situation herrscht bei mir:
Ich bin im Dezember 2006 nach München gezogen und habe mich hier mit meinem Zweitwohnsitz zum 01.12.2006 in München gemeldet. Ich hatte bei meinen Eltern noch ein Zimmer, war dort aber nur noch selten.
Nach drei Jahren meiner Ausbildung bin ich umgezogen und habe nun meinen Erstwohnsitz nach München angemeldet.
Und natürlich ist dieses Jahr mit großer Überraschung der Bescheid zur Zweitwohungssteuer angekommen!
Ich müsste jetzt für 2007 216,00 € zahlen und
für 2008 124,00 € zahlen und
für 2009 62,00 € zahlen.
Ich habe auf diesen Bescheid Widerspruch eingelegt, da ich auch in der Ausbildung Ausbildungsbeihilfe bezogen habe und es ja sehr eigenartig ist, Azubis mit einer Steuer zu belasten.
Der Sachbearbeiter im Kassen- und Steueramt meinte, er könne mich auf Antrag von der Steuer von 2009 befreien.
Und wenn ich meinen Hauptwohnsitz rückwirkend auf München ändere, würde wahrscheinlich auch die beiden anderen Zahlungen weg fallen.
Dazu müsste ich anscheinend nur mit der Meldebehörde in Neubeuern (Erstwohnsitz) beantragen, dass diese mich rückwirkend ummelden! Diese sagen nun, dass das gar nicht möglich ist!
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob es sinnvoll ist meinen Widerspruch zurück zu ziehen und einfach die verbleibenden 340,00 € zu zahlen oder gibt es ein Recht, dass ich meinen Wohnsitz rückwirkend ummelden darf>>>
Bitte helft mir!
Danke euch!

Zweitwohnungssteuer München

Alfred @, Dienstag, 27.10.2009 (vor 5267 Tagen) @ JonasAzubiMünchen

1. Wohnsitze meldet man nicht an. Du warst mit Nebenwohnung in München und Hauptwohnung in Neubeuern registriert und bist jetzt mit Hauptwohnung in München unfd Nebenwohnung in Neubeuern melderechtlich erfasst.
2. Den Widerspruch kannst Du in die Tonne treten – den erledigt ein Verwaltungslehrling im 1. Lehrjahr. Es handelt sich um eine Aufwandsteuer, da spielt es keine Rolle, von wem sie zu zahlen ist – alles andere ist verfassungswidrig (so wie die Münchener Satzung). Folge: Der Widerspruch wird abgelehnt. Kleiner Trost: Er wäre auch abgelehnt worden, wenn Du was anderes geschrieben hättest. Damit bleibt Dir nur die Klage beim Verwaltungsgericht München.
3. Für die Klage kannst Du geltend machen, dass Deine melderechtlichen Verhältnisse unrichtig waren und die Besteuerung gegen Bundesrecht verstößt.
4. Richtig ist, dass Du für 2009 die Befreiung von der ZWSt beantragen kannst, wenn Du 2007 weniger als 25.000 EURO Einkünfte hast (bayer. Armutsgrenze).
5. Die Gemeinde Neubeuern hat die richtige Antwort auf den unsinnigen Münchener Vorschlag der rückwirkenden Ummeldung gegeben. Schön, dass sich die eine oder andere Kommune noch an die Gesetze hält.

Zweitwohnungssteuer München

JonasAzubiMünchen @, Dienstag, 27.10.2009 (vor 5267 Tagen) @ Alfred

Servus Alfred,
danke für die schnelle Hilfe!
Also am Ende bleiben mir zwei Dinge übrig!
Ich zahle für 2007 und für 2009, die insgesamt 340,00 € oder
ich klage beim Verwaltungsgericht!>
Denn die Befreiung für 2009 habe ich beantragt und wird mir wahrscheinlich zugesagt, ich habe 2007 eh als Azubi nur um die 6000,00 € verdient!
Und beim Verwaltungsgericht zu klagen dauert wahrscheinlich auch ewig und kostet Nerven, Geld und Zeit!

Zweitwohnungssteuer München

Alfred @, Dienstag, 27.10.2009 (vor 5267 Tagen) @ JonasAzubiMünchen

» Also am Ende bleiben mir zwei Dinge übrig!
» Ich zahle für 2007 und für 2008, die insgesamt 340,00 € oder ich klage beim Verwaltungsgericht!
...
» Und beim Verwaltungsgericht zu klagen dauert wahrscheinlich auch ewig und kostet Nerven, Geld und Zeit!
Richtig, darauf setzt die Stadt und kassiert unbekümmert ab. Wehrt sich eh kaum einer.
Was mir dazu noch einfällt: Du solltest den Widerspruch zurück nehmen, wenn Du nicht klagen willst.
Pfüati