ZWS trotz Behinderung?!

testtest @, Donnerstag, 19.11.2009 (vor 5409 Tagen)

Hallo.
Ich hab von der Stadt Magdeburg eine Aufforderung bekommen ZWS zu bezahlen.
Da ich aber studiere (und nebenbei wegen einer 80%igen Schwerbehinderung nicht arbeiten kann bzw auch schon ein längeres Studium in Kauf nehmen musste), somit nur 500 Euro von meinen Eltern bekomme, zusätzliche Aufwendungen habe (komm eigentlich nur mit Auto von A nach B und bin darauf absolut angewiesen) ... kann ich die garnicht bezahlen.

Weiß jemand ob es Regelungen für Behinderte gibt, die ich anbringen könnte um von der Steuer befreit zu werden>

Danke

ZWS trotz Behinderung?!

Alfred @, Donnerstag, 19.11.2009 (vor 5409 Tagen) @ testtest

Abgesehen davon, dass die ZWSt-Satzung der Stadt Magdeburg verfassungswidrig ist – was man vor Gericht allerdings erst erstreiten muss (Klage), gibt es nur drei Möglichkeiten.
Die 1., dünne Möglichkeit ist der Erlass der Steuer wegen Unbilligkeit (§ 9, Abs. 2. und 3 der Satzung). Eine ausdrückliche Regelung für Behinderte gibt es nicht. Du bist auf die „Gnade“ der Stadt angewiesen.
Die 2., ebenfalls dünne Möglichkeit könnte sich ergeben, wenn Du das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. bist.
Die 3., ebenfalls dünne Möglichkeit ist, wegen der Behinderung auf Art. 6 Abs. 1 GG zu klagen.
Ansonsten für genauere Auskünfte:
- Ist die „Aufforderung zu zahlen“ schon der Steuerbescheid oder erst die Forderung zur Abgabe einer Steuererklärung>
- Wenn Steuerbescheid: Wann ist er erstellt/Dir zugegangen>
- Ist Deine melderechtliche Hauptwohnung die Wohnung Deiner Eltern, bei denen Du noch lebst>
- Wo hältst Du Dich vorwiegend auf> In Mageburg oder am Ort Deiner melderechtlichen Hauptwohnung>

ZWS trotz Behinderung?!

testtest @, Donnerstag, 19.11.2009 (vor 5409 Tagen) @ Alfred

Hallo.
Ich hab bereits einen Antrag auf Erlass gestellt. Dieser wurde trotz dessen, dass ich erklärt habe das ich mit Behinderung einen Mehraufwand habe, bzw eh schon Schulden wegen dem Auto habe etc abgelehnt.
Ich hab auch schon den Steuerbescheid bekommen - der kam vorgestern an und ich soll bis 15.12 zahlen. Meine Hauptwohnung ist die bei meinen Eltern, vorwiegend bin ich aber in Magdeburg.
Mir ist klar das ich mich hier auch hauptwohnsitzlich melden könnte. Das Problem ist aber, dass ich da für's Auto ummelden etc mindestens genauso viel ausgeben müsste.

Ich bin 22, was bedeutet es denn wenn ich unter 27 bin>

ZWS trotz Behinderung?!

Alfred @, Donnerstag, 19.11.2009 (vor 5409 Tagen) @ testtest

Das mit der Ablehnung des Erlasses hatte ich mir schon so gedacht. Damit solltest Du an die Presse gehen.
Um eine Klage kommst Du allerdings nicht herum. Wenn der Steuerbescheid am 17. bei Dir eingegangen ist, dürfte er etwa vom 13. oder 16.11. sein. Dann hast Du bis zum 17.12. Zeit für die Klage. Trägt der Steuerbescheid ein älteres Datum, kann die Frist u.U. früher ablaufen. Auf jeden Fall Briefumschlag und evtl. vorhandene Zustellungsurkunde aufbewahren.
Du „könntest“ Dich nicht mit Hauptwohnung in Magdeburg melden, Du bist dazu verpflichtet, weil Du Dich dort vorwiegend aufhältst. Die Kosten für das Ummelden des Autos sind kein Argument. Du bist melderechtlich falsch erfasst.
Wenn Du noch keine 27 bist, kann man die von mir genannten Möglichkeiten 2. und 3. in der Klage zusammen anrühren. Leider nicht mit zwingenden rechtlichen Folgen, aber doch recht unbequem für die Richter am VG in MD.

ZWS trotz Behinderung?!

testtest @, Freitag, 20.11.2009 (vor 5408 Tagen) @ Alfred

okay. Danke erstmal für die Antworten - ich werd mal sehn wie's weitergeht.