ZWS in Köln

Pixato @, Montag, 14.12.2009 (vor 5384 Tagen)

Hallo,
ich brauche dringend Hilfe in Sachen ZWS. Ich habe am 3.12.09 einen ZWS-Bescheid von der Stadt Köln erhalten, der mich auffordert bis zum 6.1.10 insgesamt 725 Euro zu zahlen.

Die Rechnung bezieht sich auf die Jahre 2005, 2006, und drei Monate im Jahr 2007.

Ich habe meine Wohnung in Köln von 2004 bis 1.4.07 als Zweitwohnsitz (hatte dort nur einen Untermietverttrag) angemeldet und meinen Hauptwohnsitz bei meiner Mutter in Recklinghausen, bei der ich eigentlich nur ein Sofa zum schlafen hatte.

2005 war ich bis August Student und habe dann eine Ausbildung angefangen, die bis Juni 2007 ging.


Nun zu meiner Frage:

Hätte ich überhaupt eine Chance gegen den Bescheid vorzugehen>

Was passiert wenn ich verliere, muß ich dann zusätzlich die Gerichtskosten tragen>

Ist die Forderung für 2005 noch gültig> (Ich habe gelesen, dass die Frist für solchen Angelegenheiten bei vier Jahren liegt.)

Ich wollte einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, aber ich habe gelesen, dass dieser nicht für das Steuerrecht gilt. Stimmt das> Gibt es vielleicht noch eine andere Möglichkeit>
Ich bin Student und verfüge momentan über keine finanziellen Mittel.

Wie reicht man denn eigentlich eine Klage beim VG ein> Wie sieht so etwas aus>>>

Vielen Danke schonmal.

ZWS in Köln

Alfred @, Montag, 14.12.2009 (vor 5384 Tagen) @ Pixato

Viele Fragen. Aber der Reihe nach:
1. Du kannst gegen den Bescheid klagen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Die Erfolgsaussichten der klage sind derzeit nur schwer abzuschätzen. Die Urteile des BVerwG sind da wenig stringent.
2. Die Gerichtskosten zahlt erst Mal der Kläger, am Ende der Verlierer.
3. Die Forderung für 2005 ist zulässig. Sie verjährt zum 31.12.2009 (vier Kalenderjahre).
4. Da Du beim VG (Köln) klagen musst, geht es hier um Verwaltungs- nicht um Steuerrechtrecht. Schwer zu verstehen, ist aber so.
5. Im Zweifelsfall mündlich zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des VG (hier 21. Kammer). Ansonsten muss erkennbar sein, gegen wen und was Du warum klagst. Und fristgerecht muss das Ganze sein.

ZWS in Köln

Yvonne Winkler @, Montag, 14.12.2009 (vor 5384 Tagen) @ Alfred

Ergänzend Prozesskostenhilfe beantragen. um die Gerichtskosten nicht tragen zu müssen.

Formulare sind zu finden unter www.justiz,de, genauer hier

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Runterladen, ausfüllen, unterschreiben, Belege dazu, und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, da bedürftig und die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

(Beratungshilfe ist nur für außergerichtliche Verfahren und die gibt es in Köln nicht, was die ZwS angeht)