Mietvertrag vorlegen?

Garfield @, Sonntag, 03.01.2010 (vor 5371 Tagen)

Hallöchen,
ich wohne jetzt seit Anfang September in Mainz und habe mich nicht angemeldet. Ich werde meinen Wohnsitz hier aber als Zweitwohnsitz anmelden müssen.
Wie ich gelesen habe, zahle ich im ersten halben Jahr lediglich eine Strafe, wenn ich mich nicht anmelde.

Erste Frage: Weiß jemand, was passiert, wenn ich dieses halbe Jahr überschreite>
Zweite Frage: Wie hoch ist so eine Strafe>

Dann stellt sich mir darüber hinaus noch die Frage nach dem Mietvertrag.

Also dritte Frage ;) : Werde ich den Mietvertrag beim Anmelden vorlegen müssen>

Wenn ich sicher wüsste, dass ich den Mietvertrag nicht vorlegen muss, könnte ich denen ja erzählen, dass ich erst seit 7 Tagen in Mainz wohne.

Vierte Frage: Wie kann das Amt, wenn ich den Mietvertrag nicht vorlegen muss dann noch meine Nettokaltmiete nachvollziehen>

Vielen Dank schonmal für eure Mühe :)
Lg Christoph

Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Sonntag, 03.01.2010 (vor 5371 Tagen) @ Garfield

Weder im Melderecht noch bei der Zweitwohnungsteuer gibt es Straftaten – nur Ordnungswidrigkeiten. Und die werden mit Bußgeld geahndet. Wo Du was von einem halben Jahr gelesen hast, ist mir nicht klar.
Es geht im Melderecht nicht um Wohnsitze sondern um das Nutzen mehrerer Wohnungen. Welche Wohnung als Nebenwohnung registriert wird, richtet sich im Allgemeinen nach der Dauer der Nutzung der Wohnungen.
Dem Einwohnermeldeamt ist die Nettokaltmiete völlig egal, und der Mietvertrag ist erst Mal uninteressant.
Was eine Zweitwohnung ist, hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig entschieden. Die steuererhebenden Kommunen, BVerwG und BFH und viele nachgeordnete Spruchkörper sind allerdings anderer Meinung.
Dazu noch Fragen>

Mietvertrag vorlegen?

LionelHutz @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ Alfred

» Weder im Melderecht noch bei der Zweitwohnungsteuer gibt es Straftaten – nur
» Ordnungswidrigkeiten. Und die werden mit Bußgeld geahndet.

Sorry, Deine gutgemeinten Ratschläge und Dein Engagement in allen Ehren, aber vielleicht hat es auch einen Grund, warum Rechtsberatung Berufsträgern vorbehalten ist...

Der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) gilt natürlich auch im Zusammenhang mit dem Zweitwohnungssteuerrecht. Dies gilt auch für eine ganze Reihe weiterer Straftatbestände.

Von unrichtigen Angaben gegenüber den Behörden ist daher vehement abzuraten.

Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ LionelHutz

Touché – nicht immer ist eine knappe Antwort vollständig und unmissverständlich.
» aber vielleicht hat es auch einen Grund, warum Rechtsberatung Berufsträgern vorbehalten ist...
Würde ich hier Ratschläge oder gar Rechtsberatung erteilen, würde ich es ganz bestimmt nicht unentgeltlich tun.
Aber bitte, ich überlasse das Feld auch gerne anderen. Die können dann sicherstellen, dass gegenüber Behörden keine unrichtigen Angaben gemacht werden.

Mietvertrag vorlegen?

LionelHutz @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ Alfred

» Touché – nicht immer ist eine knappe Antwort vollständig und
» unmissverständlich.
» » aber vielleicht hat es auch einen Grund, warum Rechtsberatung
» Berufsträgern vorbehalten ist...
» Würde ich hier Ratschläge oder gar Rechtsberatung erteilen, würde ich es
» ganz bestimmt nicht unentgeltlich tun.
» Aber bitte, ich überlasse das Feld auch gerne anderen. Die können dann
» sicherstellen, dass gegenüber Behörden keine unrichtigen Angaben gemacht
» werden.

Da Du Deinen Beitrag in Bezug auf Straftaten jetzt noch einmal editiert hast, denke ich, dass wir uns verstanden haben. Fühl Dich nicht gleich angegriffen...

Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ LionelHutz

» Da Du Deinen Beitrag in Bezug auf Straftaten jetzt noch einmal editiert hast, denke ich, dass wir uns verstanden haben. Fühl Dich nicht gleich angegriffen...
Was soll ich da "in Bezug auf Straftaten jetzt noch einmal editiert" haben>
Wenn meine Beiträge als Rechtsberatung verstanden werden, fühle ich mich nicht angegriffen. Aber Missverständnissen möchte ich keinen Vorschub leisten.

Mietvertrag vorlegen?

LionelHutz @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ Alfred

» » Da Du Deinen Beitrag in Bezug auf Straftaten jetzt noch einmal editiert
» hast, denke ich, dass wir uns verstanden haben. Fühl Dich nicht gleich
» angegriffen...
» Was soll ich da "in Bezug auf Straftaten jetzt noch einmal editiert"
» haben>

Ok, in einer ersten Version Deines Beitrages von heute, hiess es noch:

"Touché – nicht immer ist eine knappe Antwort vollständig und unmissvertändlich." 'Aber hier geht es um eine verspätete Anmeldung und nicht um Straftaten' (Muß das logischerweise gerade aus dem Kopf zitieren)

Warum Du den zweiten Satz wieder gelöscht hast, weisst Du vermutlich besser als ich.

Zurück zum Thema:
Es gibt einige Möglichkeiten gegen Zweitwohnungssteuerbescheide juristisch vorzugehen. Wer sich der Zweitwohnungssteuer durch falsche Angaben entziehen will, handelt sich möglicherweise unnötigen weiteren juristischen Ärger ein.

Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ LionelHutz

Ach, das war gemeint. Der 1. Satz (ursprünglich: „Touché – nicht immer ist eine knappe Antwort vollständig.“) wurde um „und unmissverständlich“ ergänzt, der 2. Satz wurde gestrichen.

Zurück zum Thema:
Hier geht es für mich vorrangig um eine unterlassene Anmeldung gem. MG. Da müssen die Angaben selbstverständlich richtig sein.
Der Zweitwohnungsteuer kann man sich hingegen durch falsche melderechtliche Angaben sehr wohl entziehen, ohne unbedingt juristische Konsequenzen befürchten zu müssen. Nach Auffassung des OVG NRW handelt es sich dabei wohl eher um „Unwägbarkeiten des Melderechts“.

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LionelHutz @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ Alfred

» Ach, das war gemeint, Der 1. Satz (ursprünglich: „Touché – nicht immer ist
» eine knappe Antwort vollständig.“) wurde um „und unmissverständlich“
» ergänzt, der 2. Satz wurde gestrichen. .
»
» Zurück zum Thema:
» Hier geht es für mich vorrangig um eine unterlassene Anmeldung gem. MG. Da müssen die Angaben
» selbstverständlich richtig sein.

Lieber Alfred,

Du hast meine Hinweise und die hier bestehende Problematik anscheinend tatsächlich nicht verstanden.

Ich versuche es jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit:

Dem Garfield bzw. Christoph geht es hier insbesondere um die Frage:

"Wenn ich sicher wüsste, dass ich den Mietvertrag nicht vorlegen muss, könnte ich denen ja erzählen, dass ich erst seit 7 Tagen in Mainz wohne."

Klingt für mich ziemlich nach dem Vorsatz die Anmeldung erst zu unterlassen und wenn es auffliegt falsche Angaben zum Zwecke der Steuerverkürzung zu machen.

Du solltest auch mal z.B. in § 17 KAG NW o. § 370 AO gucken. Die Mainzer haben sowas auch entsprechend, aber ich bin zu Faul zum suchen.

» Der Zweitwohnungsteuer kann man sich hingegen durch falsche melderechtliche
» Angaben sehr wohl entziehen, ohne unbedingt juristische Konsequenzen
» befürchten zu müssen. Nach Auffassung des OVG NRW handelt es sich dabei
» wohl eher um „Unwägbarkeiten des Melderechts“.

Das meinst Du ernst> Ich glaube nicht, dass Münster in Strafverfahren entscheidet.

Mietvertrag vorlegen?

Yvonne Winkler @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ LionelHutz

Münster und hier meinst Du wohl das OVG wird natürlich nicht im Strafverfahren entscheiden.

Was Du erklären willst, LionelHutz, ist klar eine Form von vorsätzlichem Betrug.

Was Alfred meinen könnte, ist die Beliebigkeit, mit der mit dem melderechtlichen Status umgegangen wird. Auf gut Deutsch, das Melderecht wird nicht ernst genommen.
Wenn man die ZWS umgehen will, dann meldet man sich eben um. Sehr nett und anschaulich war das auf dem Filmschnipsel von N-TV zu sehen, als die befragten Studenten ganz unbefangen erklärten, na da habe ich mich halt umgemeldet und bei den Eltern die Neben- und am Studiort die Hauptwohnung angegeben.
Das ist genau der Sinn der ZWS-Übung. In Wirklichkeit sind die Städte nicht an der ZWS, sondern vielmehr an der Ummeldung zur Hauptwohnung interessiert. Das weiß auch jeder und geniert gar niemanden. Das Melderecht wird so zur Manövriermasse degradiert und seiner ursprünglichen Aufgabe, die gelebte Wirklichkeit melderechtlich abzubilden, ad absurdum geführt.

Insofern sehe ich keinen Dissens zwischen Eurer Argumentation.

Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Was Du erklären willst, LionelHutz, ist klar eine Form von vorsätzlichem Betrug.
Das ist keine Erklärung, sondern eine Unterstellung.

» ... das Melderecht wird nicht ernst genommen. Wenn man die ZWS umgehen will, dann meldet man sich eben um. Sehr nett und anschaulich war das auf dem Filmschnipsel von N-TV zu sehen, als diebefragten Studenten ganz unbefangen erklärten, na da habe ich mich halt umgemeldet und bei den Eltern die Neben- und am Studiort die Hauptwohnung angegeben.
Das ist schon lange so.
Auszug aus einem Leserbrief aus der WZ vom 27.11.2004 zur Zweitwohnungsteuer.
„… macht sich das Hochschulsozialwerk Sorgen darüber, dass die Zusatzbelastung der Studenten aus der Zweitwohnungssteuer ein „Negativargument …“ sei. Wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, kann man sich durch eine Ummeldung von der Steuer befreien. …
Das hören die Kämmerer gerne, und viele Gerichte sehen es nicht anders.

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LionelHutz @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ Alfred

» » Was Du erklären willst, LionelHutz, ist klar eine Form von vorsätzlichem
» Betrug.
» Das ist keine Erklärung, sondern eine Unterstellung.
»
» » ... das Melderecht wird nicht ernst genommen. Wenn man die ZWS umgehen
» will, dann meldet man sich eben um. Sehr nett und anschaulich war das auf
» dem Filmschnipsel von N-TV zu sehen, als diebefragten Studenten ganz
» unbefangen erklärten, na da habe ich mich halt umgemeldet und bei den
» Eltern die Neben- und am Studiort die Hauptwohnung angegeben.
» Das ist schon lange so.
» Auszug aus einem Leserbrief aus der WZ vom 27.11.2004 zur
» Zweitwohnungsteuer.
» „… macht sich das Hochschulsozialwerk Sorgen darüber, dass die
» Zusatzbelastung der Studenten aus der Zweitwohnungssteuer ein
» „Negativargument …“ sei. Wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe,
» kann man sich durch eine Ummeldung von der Steuer befreien. …
» Das hören die Kämmerer gerne, und viele Gerichte sehen es nicht anders.

Du verbreitest in diesem Thread andauernd juristischen Humbug und wenn man Dich darauf hinweist, atmest Du tief durch und legst dann noch einen drauf.

Deine in diesem Thread als 'Wahrheiten' getarnten Vermutungen, können für Dich und für unbedarfte Leser ernsthafte Konsequenzen mit sich bringen.

Wenn Du bis jetzt nicht verstanden hast, dass ich hier niemandem was unterstellen muss, um festzustellen, dass das von Garfield geschilderte Verhalten bei einer Umsetzung eine vorsätzlich begangene Straftat darstellt, dann solltest Du Dir besser ein anderes Hobby suchen.

Die WZ brauche ich auch für diese Erkenntnisse nicht.

Zudem sei darauf hingewiesen, dass die im Ausgangspost beschriebene Nichtanmeldung einer Wohnung strafrechtlich ganz anders zu beurteilen ist als eine falsch vorgenommene oder unterlassene Statusmeldung bzgl. Haupt- bzw. Nebenwohnung.

Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Dienstag, 05.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ LionelHutz

» Zudem sei darauf hingewiesen, dass die im Ausgangspost beschriebene Nichtanmeldung einer Wohnung strafrechtlich ganz anders zu beurteilen ist als eine falsch vorgenommene oder unterlassene Statusmeldung bzgl. Haupt- bzw. Nebenwohnung.

Um noch einen draufzulegen: Das ist mir jetzt zu … feinsinnig.
Aber zwei Fragen, Herr Staatsanwalt (>):
Welche Strafe steht denn auf "Unterlassen der Anmeldung einer Nebenwohnung">
Welche als „Wahrheiten getarnte Vermutungen“, die juristischer Humbug sind, habe ich in diesem Thread denn verbreitet>
Was die Besteuerung von Nebenwohnungen angeht: Sie verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG – u.a. deswegen, weil die Entrichtung der Steuer im Belieben der Einwohner steht.

Mietvertrag vorlegen?

LionelHutz @, Dienstag, 05.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ Alfred

» » Zudem sei darauf hingewiesen, dass die im Ausgangspost beschriebene
» Nichtanmeldung einer Wohnung strafrechtlich ganz anders zu beurteilen ist
» als eine falsch vorgenommene oder unterlassene Statusmeldung bzgl. Haupt-
» bzw. Nebenwohnung.
»
» Um noch einen draufzulegen: Das ist mir jetzt zu … feinsinnig.
» Aber zwei Fragen, Herr Staatsanwalt (>):
» Welche Strafe steht denn auf "Unterlassen der Anmeldung einer
» Nebenwohnung">

Eines vorab, ich bin kein Staatsanwalt. Ich weiss auch nicht wie Du darauf kommst. Dass das von Garfield geschilderte Verhalten 'unrecht' ist, sollte jedem Laien einleuchten. Komm damit klar. Aber Deine Fragen will ich versuchen, ja Du weisst schon, der Keim des Scheiterns und so, Dir zu beantworten.

Der strafrechtliche Unterschied zwischen Nichtanmeldung und falscher Statusmeldung besteht einfach darin, dass erste mit einem Bußgeld bedroht wird und zweite nicht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sehe ich als Teil des Strafrechts.

Der Umstand würde natürlich auch juristische Berücksichtigung finden, wenn ein Delikt nach dem Melderecht in Tateinheit mit einem Abgabendelikt begangen wird.


» Welche als „Wahrheiten getarnte Vermutungen“, die juristischer Humbug sind,
» habe ich in diesem Thread denn verbreitet>

Ok... Ich erkläre Dir auch was Humbug ist:

"Weder im Melderecht noch bei der Zweitwohnungsteuer gibt es Straftaten – nur Ordnungswidrigkeiten. Und die werden mit Bußgeld geahndet."

Das der Satz falsch ist und nicht nur unvollständig, habe ich bereits erklärt. Weil der Satz in unmittelbarem Zusammenhang und als Kommentar zu einer geschilderten Straftat steht, ist er höchst mißverständlich und für juristische Laien gefährlich.

"Dem Einwohnermeldeamt ist die Nettokaltmiete völlig egal, und der Mietvertrag ist uninteressant."

Auch dieser Satz ist falsch. Wenn das Einwohnermeldeamt herausfindet, dass sich ein Einwohner nicht mit einer Wohnung angemeldet hat, wird spätestens im Bußgeldverfahren relevant, wie lange der Einwohner schon eine Wohnung in der Stadt inne hat. Im Rahmen dieser Ermittlungen wird sich das Einwohnermeldeamt mit Sicherheit für den Mietvertrag interessieren.

Zusammengefasst:
Garfield schildert eine Straftat, die spätestens dann auffliegt, wenn er den Mietvertrag rausholen muss und hat dabei schon so ein ungutes Gefühl, dass er hier mal nachfragt.
Alfred erklärt, dass das alles nicht so schlimm ist, weil es bei der Zweitwohnungssteuer ohnehin nur Ordnungswidrigkeiten gibt und es eh nie herauskommen wird, weil niemand in den Mietvertrag gucken wird.

Das reicht für mich an Humbug der als 'Wahrheit' getarnt ist und gefährlich werden kann. Aber es gibt durchaus noch mehr. Dein in diesem Thread gepostetes Spezialwissen zur Zweitwohnungssteuer und Deine Polemik haben keinerlei Bezug zu den Ausgangsfragen.

» Was die Besteuerung von Nebenwohnungen angeht: Sie verstößt gegen Art. 3
» Abs. 1 GG – u.a. deswegen, weil die Entrichtung der Steuer im Belieben der
» Einwohner steht.

Juristerei kann man leider nicht auf einen kleinen Teilbereich beschränken.

Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Dienstag, 05.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ LionelHutz

„Weil der Satz in unmittelbarem Zusammenhang und als Kommentar zu einer geschilderten Straftat steht, ist er höchst mißverständlich und für juristische Laien gefährlich.“
Ich sehe immer noch keine Straftat sondern nur eine (mögliche) Ordnungswidrigkeit. Da bewege ich mich sogar im Einklang mit der einschlägigen Satzung. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen meinem Kommentar und Garfields Erwägung (nicht Frage), wahrheitswidrig falsche Angaben über den Tag es Wohnungsbezugs zu machen, besteht für mich nicht.

„Wenn das Einwohnermeldeamt herausfindet, dass sich ein Einwohner nicht mit einer Wohnung angemeldet hat, wird spätestens im Bußgeldverfahren relevant, wie lange der Einwohner schon eine Wohnung in der Stadt inne hat. Im Rahmen dieser Ermittlungen wird sich das Einwohnermeldeamt mit Sicherheit für den Mietvertrag interessieren.“
Hier geht es um die Anmeldung einer Nebenwohnung und nicht um Ermittlungen einer Behörde, die einen (begründeten>) Anfangsverdacht hat. Und selbst dann interessiert die Nettokaltmiete das Einwohnermeldeamt nicht die Bohne. Der Mietvertrag ist zudem allenfalls ein (nicht einmal nötiges, wenn auch gewichtiges) Indiz für die Nutzung eines umschlossenen Raumes zum Wohnen oder Schlafen. Außerdem: Hier muss es ja wohl Strafverfahren heißen.

„Alfred erklärt, dass das alles nicht so schlimm ist, weil es bei der Zweitwohnungssteuer ohnehin nur Ordnungswidrigkeiten gibt und es eh nie herauskommen wird, weil niemand in den Mietvertrag gucken wird.“
Ich kann mich nicht erinnern, eine Wertung zur unterlassenen Meldung oder eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen ausgesprochen zu haben. Missverständnisse sind natürlich immer möglich - selbst Juristen scheinen davor nicht gefeit zu sein.

„Dein in diesem Thread gepostetes Spezialwissen zur Zweitwohnungssteuer und Deine Polemik haben keinerlei Bezug zu den Ausgangsfragen.“
Um polemisch zu bleiben Zweitwohnungsteuer hat kein Fugen-'s'. Und bei dem Thread geht es vorrangig um Melde- und nicht Zweitwohnungsteuerrecht (sofern es letzteres überhaupt gibt).

Juristerei kann man leider nicht auf einen kleinen Teilbereich beschränken.“
Über die Beschränktheit der Juristerei lasse ich mich hier nicht aus, zumal ich den Zusammenhang obiger Feststellung mit meiner nicht erkenne (verstehe>).

Zum Abschluss noch ein Zitat – auch wenn es falsch und irreführend (Humbug) ist:
„Aus den melderechtlichen Verhältnissen (Haupt- und Nebenwohnung) kann nur geschlossen werden, wo der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt hat und damit melderechtlich mit seiner Hauptwohnung und wo er melderechtlich mit einer Nebenwohnung gemeldet ist.“
(Stammt allerding nicht von mir.)

Mietvertrag vorlegen?

LionelHutz @, Dienstag, 05.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ Alfred

» „Wenn das Einwohnermeldeamt herausfindet, dass sich ein Einwohner nicht
» mit einer Wohnung angemeldet hat, wird spätestens im Bußgeldverfahren
» relevant, wie lange der Einwohner schon eine Wohnung in der Stadt inne hat.
» Im Rahmen dieser Ermittlungen wird sich das Einwohnermeldeamt mit
» Sicherheit für den Mietvertrag interessieren.“

» Hier geht es um die Anmeldung einer Nebenwohnung und nicht um Ermittlungen
» einer Behörde, die einen (begründeten>) Anfangsverdacht hat. Und selbst
» dann interessiert die Nettokaltmiete das Einwohnermeldeamt nicht die Bohne.
» Der Mietvertrag ist zudem allenfalls ein (nicht einmal nötiges, wenn auch
» gewichtiges) Indiz für die Nutzung eines umschlossenen Raumes zum Wohnen
» oder Schlafen. Außerdem: Hier muss es ja wohl Strafverfahren heißen.

Laß mal gut sein. Wird wirklich nicht besser. Wo eine rechtswidrige Tat vorliegt, wird es immer auch einen begründeten Anfangsverdacht geben und Bußgeldverfahren ist auch der richtige Begriff.

Ich bin davon ausgegangen, dass es Dir in diesem Forum darum geht wertvolle Hilfestellungen zu erteilen. Deine in diesem Thread geposteten Ansichten sind aber größtenteils falsch und irreführend. Ich habe mir wirklich Mühe gegeben, Dir das zu erklären, aber Du musst immer recht behalten und legst immer neuen Quatsch nach. Ich gebe zu, dass meine anfänglichen Äußerungen sehr knapp waren und ich dachte sie wären allgemein verständlich. Mein Irrtum.

Das Du Deine Postings nicht als Antwort auf die vorangegangenen bezogen wissen willst, habe ich jetzt auch verstanden.

Für mich ist die Diskussion damit sinnlos und beendet.

Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Dienstag, 05.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ LionelHutz

Aha, da ultimative Argument derer, die keine Antworten geben können.

Mietvertrag vorlegen?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 05.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ Alfred

» Aha, da ultimative Argument derer, die keine Antworten geben können.

Nu ist es mal gut, Alfred. Man kommt sich hier vor, wie im Kindergarten.

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Alfred @, Montag, 04.01.2010 (vor 5369 Tagen) @ LionelHutz

» Du hast meine Hinweise und die hier bestehende Problematik anscheinend tatsächlich nicht verstanden.
Muss ich das denn>

» Ich versuche es jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit:
Das Verb "versuchen" trägt schon den Keim des Scheiterns in sich.

» Klingt für mich ziemlich nach dem Vorsatz die Anmeldung erst zu unterlassen und wenn es auffliegt falsche Angaben zum Zwecke der Steuerverkürzung zu machen.
Du solltst Dich bei der Berufswahl für die Rolle des Staatsanwalts entscheiden, wenn Du bei dem Problem schon auf Vorsatz erkennst. Solche Juristen braucht das Land.

» Du solltest auch mal z.B. in § 17 KAG NW o. § 370 AO gucken.

Dazu bin ich nun wieder zu faul. Außerdem würde ich das ja ohne Hinweise eines Berufsträgers sowieso nicht verstehen.

» Das meinst Du ernst> Ich glaube nicht, dass Münster in Strafverfahren entscheidet.

Strafverfahren in Münster> Das OVG NRW bestimmt nicht. Das Amtsgericht Münster ganz bestimmt. Ansonsten meine ich es bitterernst.

Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Mittwoch, 06.01.2010 (vor 5367 Tagen) @ Garfield

Eine Ergänzung zu Deinem Beitrag, hier die Feststellung:.

Wie ich gelesen habe, zahle ich im ersten halben Jahr lediglich eine Strafe, wenn ich mich nicht anmelde.

Vermutlich meinst Du damit die Bestimmung, dass jemand, der bereits für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, dann nicht der Meldepflicht unterliegt, wenn er für eine Dauer von bis zu 6 Monaten eine andere Wohnung bezieht. Das nennt sich „vorübergehender Aufenthalt“. Ob das bei Dir zutrifft, kann ich nicht beurteilen.

Zusatz
: Es gilt selbstverständlich, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig die Meldepflicht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

Noch Fragen>

Mietvertrag vorlegen?

faulesocke @, Dienstag, 30.03.2010 (vor 5284 Tagen) @ Garfield

...falls die Ursprungsfrage von "Garfield" noch Relevanz hat;
ich habe meinen Wohnsitz in Mainz 2009 noch ohne Vorlage eines Mietvertrages anmelden können; mein Freund, der sich vor zwei Wochen anmeldete, wurde heimgeschickt, um den Vertrag zu holen;
Anmeldung ohne Mietvertrag neuerdings also ausgeschlossen!