Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?

Felix @, Dienstag, 29.11.2005 (vor 6715 Tagen)

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das BVG die Zweitwohnsitzsteuer für Verheiratete auch rückwirkend für ungültig erklärt. Das bedeutet doch, dass man die bisher gezahlte Steuer zurückverlangen kann. Hat das schon jemand probiert>

Felix

Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?

Volker @, Aachen, Donnerstag, 08.12.2005 (vor 6706 Tagen) @ Felix

Hallo Felix,

Ich habe es bei der Stadt Aachen probiert. Leider keine schöne Erfahrung. Mir wurde vor einigen Tagen mitgeteilt, dass ich voraussichtlich für das Jahr 2006 nicht veranlagt werde, aber nur wenn ich alle erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde, Personalausweis meiner Frau) bis zum 18.12. einreiche.
Desweiteren wurde mir mitgeteilt: "Hieraus folgt, dass ein Anspruch auf Rücknahme des Bescheides nicht besteht, sondern lediglich ein Anspruch darauf, dass ich über Ihren Rücknahmeantrag in ermessensfehlerfreier Weise entscheide. (...) Bei dieser gebotenen Abwägung der Interessen überwiegt jedoch das allgemeine Interesse an der Aufrechterhaltung bestandskräftiger Bescheide, weil eine andere Entscheidung zu einer nicht vertretbaren Belastung und Unwägbarkeit für den Haushalt und damit die Finanzlage der öffentlichen Hand, vorliegend der Stadt Aachen führen würde."

Ich bin da echt sauer drüber, weil es sich für mich so liest "Unser Interesse an Deinem Geld ist höher zu bewerten als Dein eigenes Interesse!"

Die Krönung des Ganzen ist, dass mir meine Frau gestern am Telefon ein Mahnschreiben der Stadt Aachen vorgelesen hat wegen der ausstehenden Rate. Das Mahnschreiben ging an meinen Erstwohnsitz, ich habe 1 Woche Zeit zu zahlen und muss jetzt schon 6 Euro Mahngebühr plus Säumniszuschlag zahlen. Es ist offensichtlich bei der Stadt Aachen der Eindruck entstanden ich hätte hier meinen Zweitwohnsitz obwohl ich jeden Tag nach Hause fahre um in meinen Briefkasten zu schauen.

Naja, ich bin einfach nur sauer, empfinde es als Frechheit, dass ich mein Geld nicht zurück erhalte und wenn ich jetzt nur daran denke wieviel Zeit ich bereits mit dieser Zweitwohnsitzsteuer verschwendet habe, fühle ich mich erheblich geschädigt.

Probiere es aber auf jeden Fall trotzdem. Erstens wenn die schon unser Geld wollen, sollen die auch dafür arbeiten und zweitens kann man ja davon ausgehen, wenn es eine Ermessensentscheidung ist, dass es auch klappen kann. Ich habe die wahrscheinlich genervt, weil ich am selben Tag an dem das Urteil bekannt gegeben wurde bereits den Einspruch und die Rückforderung eingereicht hatte.

Viele Grüße
Volker

Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?

Felix @, Donnerstag, 08.12.2005 (vor 6706 Tagen) @ Volker

» Probiere es aber auf jeden Fall trotzdem. Erstens wenn die schon unser
» Geld wollen, sollen die auch dafür arbeiten und zweitens kann man ja davon
» ausgehen, wenn es eine Ermessensentscheidung ist, dass es auch klappen
» kann. Ich habe die wahrscheinlich genervt, weil ich am selben Tag an dem
» das Urteil bekannt gegeben wurde bereits den Einspruch und die
» Rückforderung eingereicht hatte.

Lieber Volker,

ich werde es mal probieren (bei mir geht es auch um Aachen). Danke fuer die Informationen.

Felix

Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?

Michael @, Freitag, 09.12.2005 (vor 6705 Tagen) @ Felix

Hallo,

meinen Informationen zu Folge kann man einmal gezahlte Steuern (egal welcher Art) nur dann zurückfordern, wenn Widerspruch gegen diese Steuer eingelegt wurde. Wenn du keinen Widerspruch eingelegt hast, hast du dich stillschweigend einverstanden erklärt und damit deinen Anspruch auf Rückerstattung verwirkt.

Konkret bedeutet das, dass du nur das Geld zurückerhalten kannst, das für den Zeitraum ab Widerspruch gezahlt wurde. Wenn du also am Tag des Urteils Widerspruch eingelegt hast, kannst du das Geld ab dann zurückfordern. Da die Steuer aber meist eine monatliche Steuer ist, weiß ich so nicht, ob du das Geld noch für den ganzen Monat zurückerhälst, in dem du Widerspruch eingelegt hast oder erst für den Folgemonat oder vielleicht anteilsweise für den Rest des Monats nach Eingang des Widerspruchs.

Hast du allerdings schon irgendwann früher unter Berufung auf das laufende Verfahren Widerspruch eingelegt, bekommst du selbstverständlich ab dann das Geld rückwirkend zurück, dieses aber natürlich auch nur auf Antrag, von selber zahlen die freiwillig gar nix zurück...

Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?

Volker @, Freitag, 09.12.2005 (vor 6705 Tagen) @ Michael

Hi,

die Stadt Aachen sieht es so, dass der Steuerbescheid für das komplette Jahr 2005 rechtskräftig geworden ist und ich keinen Cent zurückbekomme, also auch nicht für November und Dezember - im Gegenteil ich habe ja jetzt noch Mahngebühren und Säumniszuschlag für die nicht gezahlte letzte Rate aufgebrummt bekommen.

Mein Fazit ist leider sehr negativ. Ich werde nicht mal unter Androhung körperlicher Gewalt jemals in meinem Leben meinen Hauptwohnsitz in der Stadt Aachen aufnehmen - egal wie sich meine berufliche Situation noch entwickelt.

Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?

René ⌂ @, Samstag, 10.12.2005 (vor 6704 Tagen) @ Michael

» Da die Steuer aber meist eine monatliche Steuer ist [...]

Also in den meisten Satzungen, die ich für diese Seite gelesen habe, ist von einer jährlichen Steuer. Das diese quartalsweise oder monatlich gezahlt wird, ist wieder eine andere Geschichte.

Aus eurer Aachener Satzung:

» § 6(1) Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahressteuer.
» § 6(4) Die Steuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages [..] fällig.

Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?

Michael @, Mittwoch, 18.01.2006 (vor 6665 Tagen) @ René

» » Da die Steuer aber meist eine monatliche Steuer ist [...]
»
» Also in den meisten Satzungen, die ich für diese Seite gelesen habe, ist
» von einer jährlichen Steuer. Das diese quartalsweise oder monatlich
» gezahlt wird, ist wieder eine andere Geschichte.


Hmm, ich hab das dann wohl damit verwechselt, dass man zum Monatsende da raus kommt, wenn mal sich um- bzw. abmeldet... (zumindest laut Satzung von Steinfurt).