Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

FeraRana @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5187 Tagen)

Hallo,

ich habe mich eben ein wenig durch das Forum geschlichen und nach Beiträgen zur halleschen Zweitwohnsteuer gesucht und habe auch eine Frage dazu:

Ich wohne jetzt seit dem 01.10.2007 hier in Halle und habe mich (leider) erst ab dem 01.12.2008 mit Hauptwohnsitz gemeldet. Nachdem ich 2 Mal Widerspruch gegen meinen Zweitwohnsitzsteuerbescheid eingelegt hatte, habe ich nun einen weiteren Bescheid bekommen und soll aufgrund der neuen Satzung für 14 Monate rückwirkend Zweitwohnsitzsteuern zahlen.
Allerdings war an den Bescheid ein formloses Schreiben angeheftet, auf dem lediglich stand, dass ich aufgrund der neuen Satzung jetzt doch zur Steuer rangezogen werde.

Habe ich jetzt gar keine Chance mehr, als Student ohne Einkommen und BAföG von dieser Steuerpflicht befreit zu werden> Mit 10% der Nettokaltmiete ist das ja schon ziemlich viel und ohne finanzielle Hilfe für mich nicht leistbar...

Was soll ich machen> Auf welcher Grundlage ist es möglich, wiederum Einspruch einzulegen>

Danke für eure Hilfe!
Caro

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Alfred @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5187 Tagen) @ FeraRana

» ich habe mich eben ein wenig durch das Forum geschlichen
Schleichen ist nicht notwendig. In diesem Forum darf jeder frei herumlaufen.

Verstehe ich richtig, dass Du in Halle vom 1.10.2007 bis 31.11. 2008 mit Nebenwohnung warst und seit 1.12.2008 mit Hauptwohnung registriert bist (Zusatz: Der Wohnsitz spielt keine Rolle). Ich nehme mal an, die alte Hauptwohnung war Wohnraum in der elterlichen Wohnung und nicht in Halle.

1. Eine Befreiung dürfte für Dich nicht in Frage kommen (war aber bei der alten Satzung m.W. auch schon so).
Eine „Befreiung“ - wenn man es so nennen will - wäre nur möglich wenn Du
a) die Nebenwohnung aus therapeutischen oder Erziehungszwecken zur Verfügung gestellt bekommen hättest
oder
b) verheiratet wärst und Deine melderechtliche Hauptwohnung vom 1.10.2007 bis 31.11. 2008 die gemeinsame eheliche Wohnung gewesen wäre. Gilt sinngemäß auch für Lebenspartnerschaft, aber auf keinen Fall für Einheimische.

2. Den Erlass der Steuer bzw. deren Stundung, kannst Du beantragen. Steht auch so in der Satzung (§ 11, Billigkeitsmaßnahmen). Mit welchem Ergebnis kann ich Dir nicht sagen. Dabei musst Du bedenken: Als Inhaberin einer Zweitwohnung betreibst Du Du allerdings einen zusätzlichen Aufwand und wärst somit wirtschaftlich besonders leistungsfähig (so BVerwG), was eine Billigkeitsmaßnahme evtl. erschweren könnte.
c) Du kannst aber auch, wenn für den „neuen“ Steuerbescheid die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, Widerspruch einlegen und bestreiten, dass Deine Nebenwohnung in Halle eine Zweitwohnung gewesen sei. Über diesen Widerspruch muss die Stadt entscheiden und danach wirst Du wohl den Rechtsweg weitergehen müssen. Denn die Stadt dürfte den Widerspruch wohl abschmettern. Aber da gibt es ein nicht nur rechtskräftiges Urteil des VG Halle, das die alte Satzung aus Gründen, die auch für die neue gelten dürften, als verfassungswidrig einstuft. Könnte die Stadt in Verlegenheit bringen

3. Mein Weg wäre deswegen: Widerspruch, Klage usw., auch dann, wenn immer ein Risiko besteht, denn vor Gericht ist man in Richters Hand.

Noch Fragen>

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Yvonne Winkler @, Freitag, 15.01.2010 (vor 5187 Tagen) @ FeraRana

Na sowas, das finde ich ja spannend, wenn man rückwirkend aufgrund der neuen Satzung nochmal zur Kasse gebeten wird.
Ich würde dagegen natürlich wieder vorgehen, keine Frage.
Widerspruch und danach Klage, vorausgesetzt, du hast nur deine Studibude inne.

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Bjoern @, Sonntag, 17.01.2010 (vor 5184 Tagen) @ Yvonne Winkler

Yvonne, klär mich mal kurz auf:

ist das nicht eine zulässige Form der unechten Rückwirkung, denn die Stadt Halle die neue Satzung (beschlossen am 27.05.2009) rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft treten lässt>

und wieso solltest es unzulässig sein, jetzt für alle Fälle, die noch nicht verjährt sind, erneut auf Grundlage der neuen Satzung die ZWS festzusetzen>

den Punkt der Zulässigkeit der ZWS mal bitte ausklammern ;-)

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Yvonne Winkler @, Sonntag, 17.01.2010 (vor 5184 Tagen) @ Bjoern

Klar ist das zulässig.

Ich hatte es vom Threaderöffner nur so verstanden, als hätte er für die Zeit schon mal ein Widerspruchsverfahren erfolgreich durchgeführt und würde jetzt erneut (aufgrund der geänderten, neuen Satzung) zur Kasse gebeten.
Mag sein, dass ich das falsch verstanden habe, ich fände es schlicht instinktlos.
Das wäre gerade so, wie wenn meine Mandanten, deren Bescheide per Urteil als rechtswidrig beurteilt wurden, aufgrund der neuen Satzung für die bereits einmal erfolglos veranlagte Zeit erneut veranlagt würden.

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Alfred @, Sonntag, 17.01.2010 (vor 5184 Tagen) @ Yvonne Winkler

» ..., ich fände es schlicht instinktlos.
» Das wäre gerade so, wie wenn meine Mandanten, deren Bescheide per Urteil als rechtswidrig beurteilt wurden, aufgrund der neuen Satzung für die bereits einmal erfolglos veranlagte Zeit erneut veranlagt würden.
Dann warte mal ab.:-D
Da kommt Arbeit auf Dich zu.

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Alfred @, Sonntag, 24.01.2010 (vor 5178 Tagen) @ Bjoern

» ist das nicht eine zulässige Form der unechten Rückwirkung, denn die Stadt Halle die neue Satzung (beschlossen am 27.05.2009) rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft treten lässt>

Ob die Rückwirkung unecht ist, betrifft, genauerer Vergleich ALT/NEU vorbehalten, wohl nur die zu Schul- oder zu Ausbildungszwecken gehaltenen Wohnungen nicht dauernd getrennt lebender Verheirateten oder von Lebenspartnern, deren eheliche Wohnung/lebenspartnerschaftliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet

Eine Delikatesse für Volljuristen wäre es demnach einzig und allein, wenn der nunmehr zusätzlich begünstigte Personenkreis auf der Grundlage der alten Satzung bereits einen bestandkräftigen Nebenwohnungsteuerbescheid an der Backe und schon beeurot hat.

Warum dieser Personenkreis nun auch noch „befreit“ ist, erschließt sich mir zwar nicht, dürfte für die bereits festgestellte Verfassungswidrigkeit (VG Halle und BVerfG) der Satzung aber ohne Belang sein.

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Yvonne Winkler @, Sonntag, 24.01.2010 (vor 5178 Tagen) @ Bjoern

Hallo Björn,

hatte es überlesen. Ja, es ist ein Fall der unechten Rückwirkung.

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Bärt @, Sonntag, 14.03.2010 (vor 5129 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Leute,

ich habe praktisch das gleiche Problem wie diejenige die die Diskussion hier eröffnet hat.

Ich sollte für den Zeitraum vom 01.01.2006 bis 30.05.2008 Zweitwohnsitzsteuer in Halle bezahlen.

Habe dann Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich vorher noch bei meinen Eltern wohnte und mein Zimmer dort nicht als Hauptwohnsitz gewertet werden kann.

Am 17.06.2009 habe ich dann einen Abhilfebescheid bekommen, wonach "die Steuerfestsetzung für das Innehaben einer Zweitwohnung in der Stadt Halle aufgehoben wird".

Doch nun hab ich wieder Post aus Halle bekommen, in der steht, dass man die Satzung mit Beschluss vom 27.05.2009 rückwirkend zum 01.01.2004 geändert hat und dass ich die ZWS nun doch zahlen müsse.

Meine Frage ist nun: Kann ich dagegen vorgehen und wenn ja, wie kann meinen Einspruch begründen>
Ich weiß nämlich nicht ob diese rückwirkende Satzungsänderung rechtens ist, hab hier schon was von "unechter Rückwirkung" gelesen, weiß aber nicht genau was das bedeutet, vielleicht könnte mir das mal erläutert werden.
Ich muss aber darauf hinweisen, dass in dem Abhilfebescheid schon auf die Satzungänderung hingewiesen wurde und dass man mir einen neuen Steuerbescheid ankündigte.

Vielleicht gibt es ja auch noch andere Ansatzpunkte an die jetzt noch nicht dachte.

Vielen Dank, schonmal im Voraus.

MfG
Bärt

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Alfred @, Sonntag, 14.03.2010 (vor 5129 Tagen) @ Bärt

» Ich weiß nämlich nicht ob diese rückwirkende Satzungsänderung rechtens ist,
Widerspruch einlegen und einfach darauf hinweisen, dass die Sache bereits abschließend entschieden wurde.

» hab hier schon was von "unechter Rückwirkung" gelesen, weiß aber nicht genau was das bedeutet,
Ist auch egal, einfach behaupten, es wäre eine.

» Vielleicht gibt es ja auch noch andere Ansatzpunkte an die jetzt noch nicht dachte.
Darüber nachzudenken ist Zeit genug, sobald der Widerspruch abgelehnt worden ist.

Läuft sowieso auf eine Klage beim VG hinaus

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 16.06.2010 (vor 5035 Tagen) @ Alfred

Habe eben gelesen, dass das VG Halle am 7.6.2010 entschieden hat, dass die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Halle keine gültige Rechtsgrundlage zur Ergebung einer Zweitwohnungsteuer darstellt (Beschluss vom 07.06.2010, 5 A 23/10).

Zweitwohnsitzsteuer Halle/Saale

Alfred @, Mittwoch, 16.06.2010 (vor 5035 Tagen) @ Yvonne Winkler

» (Beschluss vom 07.06.2010, 5 A 23/10)
Wenigsten 1 Richter, dessen Meinung ich teile. Die Begründung wäre interessant..