ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

JuergenS @, Samstag, 16.01.2010 (vor 5185 Tagen)

Hallo,

folgende Situation:

mir gehört eine Wohnung in Nürnberg, arbeite jedoch seit 10/2008 in einer anderen Stadt und habe dort den Hauptwohnsitz gemeldet (mußte sein, da ich ledig bin). Tatsächlich ist dort eine (viel kleinere) Wohnung, die nur unter der Woche genutzt wird. Irgendetwas melderechtliches in Nürnberg habe ich nie unternommen (kann mich ja auch schlecht von meiner eigenen Wohnung abmelden >!).

Nun kam der Vordruck "Erklärung zur Zweitwohnungssteuer". Was tun > 2007 war mein Einkommen unter 25000€, 2008 auch, aber 2009 nicht mehr. Muß ich also für 2008 Zweitwohnungssteuer bezahlen (weil 25k€ erst ab 1.1.2009 gilt), für 2009 und 2010 nicht und dann wieder ab 2011 >>> Gäbe einen realistischen Ansatz für eine Klage (bisher gibts natürlich keinen Bescheid!) > Soll ich den Erklärungsvordruck ausfüllen > Kann ich die von der Stadt Nürnberg festgesetzte ortsübliche Vergleichsmiete anzweifeln >

viele grüße
JuergenS

ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Alfred @, Sonntag, 17.01.2010 (vor 5185 Tagen) @ JuergenS

Hallo Juergen,

viele Fragen auf einmal.

Die bei mir übliche Korrektur, wenn das Wort „Wohnsitz“ auftaucht. Ich behaupte einfach mal: Du bist melderechtlich in Stadt X mit Hauptwohnung und in Nürnberg mit Nebenwohnung erfasst; Dein Wohnsitz ist derzeit Nürnberg.

Melderechtlich musstest Du in Nürnberg nichts unternehmen. Ich gehe mal davon aus, dass Du bei der Anmeldung im Meldeschein angegeben hast, die bisherige (alleinige) Wohnung in Nürnberg als Nebenwohnung beibehalten zu wollen. Das hat die Meldebehörde der Stadt X an die Nürnberger weitergegeben und seit dem bist Du im Nürnberger Melderegister mit Nebenwohnung erfasst.

„Nur unter der Woche genutzt“ klingt nach: Am Wochenende bin ich in meiner Nürnberger Wohnung. Dann bist Du für dies Wohnung auch meldepflichtig und hast das wohl ganz korrekt mit/bei der Anmeldung in X erledigt. Wärst Du aus der Nürnberger Wohnung ausgezogen, wärst Du auch nicht meldepflichtig. Eigentümer oder Inhaber einer Wohnung zu sein, ist melderechtlich ohne Relevanz, da kommt es nur auf das Nutzen der Wohnung an.

Zum Vordruck „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“:
Den musst Du ausfüllen und abgeben. Darauf hat die Stadt N. Anspruch.
Was in den Vordruck gehört oder nicht, kann ich Dir leider nicht sagen, da ich ihn nicht kenne. Sei beim Ausfüllen aber vorsichtig, denn die Fragen sind nicht immer korrekt, da die Stadt selbst nicht weiß, was sie tut. Die Fragen und Antworten in den im Internet zugänglichen, von der Stadt Nürnberg herausgegebenen FAQs sind teilweise falsch, zumindest aber irreführend

Die von der Stadt festgesetzte ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich leicht überprüfen, wenn Du in den Nürnberger Mietspiegel guckst. Passt das einigermaßen, dürfte „anzweifeln“ im Sinn von „dagegen klagen“, vergebliche Liebesmühe sein.

In der Frage mit der „bayer. Armutsgrenze“ sehe ich nichts, was Deinen Überlegungen entgegensteht. Aber zur Verwaltungspraxis – die ja noch dazu von Stadt zu Stadt anderes sein kann – ist mir noch nichts bekannt und gerichtliche Entscheidungen liegen auch noch nicht vor.

Ob es einen realistischen Ansatz für eine Klage gibt, hängt davon ab, was Du unter „realistisch“ verstehst und was Du bereit bist, Dir gefallen zu lassen.
Du bist zweifellos Inhaber einer Zweitwohnung. Die Behauptung, das sei die Nebenwohnung in Nürnberg, lässt sich gerichtlich überprüfen, sogar mit einiger Aussicht auf Erfolg. Da kannst Du Dich getrost auf einen Passus in den jüngsten Urteilen des BVerwG berufen.
Hängt im Endergebnis aber dann letztlich davon ab, was die Stadt Nürnberg machen wird, wenn das BVerfG irgendwann seine bisherigen Entscheidungen bestätigt, dass das Anknüpfen an das Melderecht, so wie die Stadt es versteht, verfassungswidrig sei. Ändert das BVerfG seine Rechtsprechung und hält Nürnberg an der ZWSt als einer zulässigen örtlichen Aufwandsteuer fest (was unwahrscheinlich ist) bist Du bei Deinen Lebens- und Wohnverhältnisse so oder so dran. Also viele Stolpersteine auf dem Rechtsweg.

Prognose: Klage beim VG wird abgewiesen – Antrag auf Berufung beim VGH wird abgewiesen – Verfassungsbeschwerde. Wenn Du unbedingt willst, kannst Du natürlich auch mit einem Widerspruch beginnen, halte ich aber mittlerweile nicht mehr für empfehlenswert.

Also: Wenn der Bescheid im Briefkasten liegt: Klage oder Zahle.

Noch Fragen>

Gruß
Alfred

ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

JuergenS @, Montag, 18.01.2010 (vor 5184 Tagen) @ Alfred

zunächt: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! bin bei sowas als juristischer nichtschwimmer immer ziemlich planlos ;-)...

ok, es wird wohl darauf hinauslaufen, daß ich das für 2008 bezahlen werde und hoffe, daß sich bis 2011 die ZWSt vielleicht auf wundersame weise erledigt...

vielen Dank nochmal!
Jürgen

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Alfred @, Montag, 18.01.2010 (vor 5184 Tagen) @ JuergenS

» zunächt: Vielen Dank für die ausführliche Antwort! bin bei sowas als
» juristischer nichtschwimmer immer ziemlich planlos ;-)...

Nicht nur die.

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Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5183 Tagen) @ JuergenS

Kleine Ergänzung für Dich und alle Betroffenen.

Für Einwohner einer ZWSt erhebenden Kommune in Bayern gilt:

Wer bis 31.01.2010 keinen Antrag für das Steuerjahr 2009 gestellt hat, hat die Frist versäumt und schaut in die Röhre>>> [Sehr geehrte Frau Dr. Motyl: Hier werden Sie geholfen. Ich bedauere Ihnen von Herzen.]

(Fbuo = For bavarian users only)

ZWS Nürnberg / 25k€ Einkommensgrenze

Gustav @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5183 Tagen) @ Alfred

» Für Einwohner einer ZWSt erhebenden Kommune in Bayern gilt:
danke Alfred für Deinen Kommentar, dazu noch eine kleine Ergänzung, denn im Normalfalle hätte es in Bayern aus finanziellen Überlegungen keine Aufhebung des Verbot geben dürfen ohne die seit 1988 als Ersatzeinnahmen geregelte Praxis der Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze - eine rein Bayerische Regelung- abzuschaffen. Entweder oder aber bitte nicht beides zulassen. Somit stehen den Bayerischen Kommunen aus den 50 000 Ferienwohnungen jährlich 26 Mio Euro an Zweitwohnungssteuer plus 35 Mio Euro(Zahlen f. 2005) an Schlüsselzuweisungen zur Verfügung. Hinzu kommt noch, dass es für die Doppelmoralischen Ungerechtigkeiten keinen Landtagsbeschluss dafür gibt. Die uninformierten Oppositionsparteien stimmten dem Verbot zu, ohne jedoch von der Existenz der seit 1988 bestehenden bayerischen Sonderregelung informiert zu sein. Normalerweise sollte der Wähler auf die Oppositonsarbeit vertrauen können, aber hier weit gefehlt, die SPD = die eigentliche Partei der Neider, die Freien Wähler = Partei der Kommunen in Bayern denn über 600 Bürgermeister verkörpern diese Partei unterstützend als deren Sprachrohr - also auch nichts für das dümmliche uninformierte allgemeine Volk, die FDP = die Partei der großen Sprüche, nimmt die Abschaffung der Bagatellsteuern in ihr Wahlprogramm 2008 auf und erlärt nach der Landtagswahl, man hätte im Koalitionsvertrag sogar viel erreicht und die Evaluierung 2010 verankert, was schlichtweg entweder verlogen ist oder schmeichelhaft als Unwahrheit bezeichnet werden darf. Die Evaluierung ist richtigerweise bereits ohne jeglich FDP-Beteiligung schon 3 Monate vor der Landtagswahl bei der Verabschiedung des Reformgesetzes für Geringverdiener verabschiedet worden. Wenn eine Partei sich der Sache neutral und mit Vernunft annimmt dann sind es nur einzelen Persönlichkeiten aus der Reihe der grünen Fraktion. Die CSU drückt sich bei jeder Gelegenheit auch nur eine Möglichkeit zu einer offenen Diskussion zu bieten, ähnliches Verhalten ist bei allen Tourismuslobby-Bürgermeistern vom Bodensee bis zum Königssee zu registrieren. Entweder ist es Feigheit oder Arroganz!

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Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5183 Tagen) @ Gustav

» auf und erlärt nach der Landtagswahl, man hätte im Koalitionsvertrag sogar viel erreicht und die Evaluierung 2010 verankert,
Es ist die Wahrheit, ohne die FDP hätte eine allein regierende CSU es bestimmt nicht in einem Koalitionsvertrag verankert.

Entweder ist es Feigheit oder Arroganz!

Möglicherweise, aber wohl eher beides. Das eine schließt das andere nicht aus. Was ist mit Gier und/oder Dummheit> Auch denkbare Erklärungen.

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LionelHutz @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5183 Tagen) @ JuergenS

» 2007 war mein Einkommen unter 25000€, 2008 auch, aber 2009 nicht mehr. Muß ich also für 2008 Zweitwohnungssteuer bezahlen (weil 25k€ erst ab 1.1.2009 gilt), für 2009 und 2010 nicht und dann wieder ab 2011 >>>

Ich habe mich bisher nicht sonderlich mit dem Landesrecht des Freistaates befasst.

Aber trotzdem eine kurze Anmerkung:

Die 25k€-Regelung scheint nur auf Antrag gewährt zu werden. Der Antrag ist wohl an eine Ausschlussfrist gebunden (Art. 3 Abs. 3 S. 7 KAG BY).

Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der ZWS für 2009, weil im Jahr 2008 das Einkommen unter 25 TEuro lag, wäre demnach bis zum 31. Januar 2010 zu stellen.

Da bleiben nur noch ein paar Tage, sonst folgt ev. das böse Erwachen!

Ich muss zugeben, dass die Bayern das etwas verklausuliert ausgedrückt haben. ;-)

Zu beachten ist auch die Regelung des Art. 3 Abs. 3 S. 6 KAG BY, die besagt:

"Die Steuer wird nicht höher festgesetzt als ein Drittel des Betrags, um den die Summe der positiven Einkünfte 25000 € bzw. 33000 € übersteigt."

Das kann durchaus interessant werden, wenn man nur knapp drüber liegt. Auch hier ist der fristgebundene Antrag erforderlich.

Die Zukunft der Zweitwohnungssteuern in Bayern steht zumindest in den Studentenstädten in den Sternen. Es ist durchaus denkbar, dass sich die Erhebung der Steuer für die Kommunen nicht mehr lohnt. Gerade in Studentenstädten dürfte ein erheblicher Anteil der grds. Steuerpflichtigen den Befreiungstatbestand erfüllen. Da die Befreiung aber nur auf Antrag gewährt wird, entsteht für die Kommunen ein erheblicher Verwaltungsaufwand... Das wird vielleicht bereits das noch frische Jahr 2010 zeigen.

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LionelHutz @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5183 Tagen) @ LionelHutz

» Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der ZWS für 2009, weil im Jahr 2008 das Einkommen unter 25 TEuro lag, wäre demnach bis zum 31. Januar 2010 zu stellen.

Richtig muß es heißen:

Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von der ZWS für 2009, weil im Jahr 2007 das Einkommen unter 25 TEuro lag, wäre demnach bis zum 31. Januar 2010 zu stellen.

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Rebell @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5183 Tagen) @ LionelHutz

» Ich habe mich bisher nicht sonderlich mit dem Landesrecht des Freistaates befasst.
Es sei Dirr geraten sich mit der Bayerischen "Zwst- Skandallösung zu befassen!

» Ich muss zugeben, dass die Bayern das etwas verklausuliert ausgedrückt» haben. ;-)
Das kommt davon ,dass in Bayern über den Bayerischen Gemeindetag sehr eigenartige CSU-Sumpfverhältnisse herrschen, da gibt es im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer sogar Millionenschwere Mogelpackungen, die in keinem Bundesland so existieren! Nur selten kommt die Wahrheit ans licht der Öffentlichkeit. In CSU-regierten Kommunen verteidigt man die Zweitwohnungssteuer und in SPD-regierten Kommunen kritisiert die CSU die Zweitwohnungssteuer. Die Reformbeschlüsse für Geringverdiener sollten in erster Linie Wahlgeschenke für die Landtagswahl dienen und zur Bundestagswahl erließ man für Polizisten eine teilweise Aufhebung der Residenzpflicht um diese von der Zwst. zu begünstigen, trotzdem bekam die CSU jeweils ihre Wahlschlappe serviert

» hier ist der fristgebundene Antrag erforderlich.
»Bitte jedes Jahr erneut erforderlich!!
» Die Zukunft der Zweitwohnungssteuern in Bayern steht zumindest in den
» Studentenstädten in den Sternen. Es ist durchaus denkbar, dass sich die
» Erhebung der Steuer für die Kommunen nicht mehr lohnt.

Diese Auffassung kannst ruhig begraben, denn in Bayern ist die Informationswilligkeit von den Kommunen nicht erkennbar, im Gegenteil man informiert die Betroffenen in den wenigsten Fällen, ja man beruft sich auch die Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger, von wegen hoher Verwaltungsaufwand- die Kommunen weigern sich zu informieren wenn es um die Reform der Geringverdiener geht generell. Auf Anweisung und Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages bedarf es auch nicht eines Zusatzvermerks in der Zwst-Satzung! Von der Befreiungsmöglichkeit wissen die allerwenigsten Bescheid, Presse und Medien nehmen Ihre Aufgaben in den seltesten Fällen war. Informationspflicht ist über Medien nur sehr mangelhaft zu beurteilen!
Ein Rentner mit einer monatlichen Rente von 750.-€ stellt einen Antrag und legt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt vor. Was macht der Sachbearbeiter> Er weist den Antragsteller zurück und verlangt von Ihm einen Steuerbescheid für das betreffende vorletze Jahr. Enttäuscht unternehmen deshalb viele Rentner nichts dagegen, denn für alles nur noch kämpfen > Die meisten sind inzwischen Kampfesmüde und uninformiert, das trifft auch bei vielen Studenten zu!

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Alfred @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5183 Tagen) @ Rebell

» In CSU-regierten Kommunen verteidigt man die
» Zweitwohnungssteuer und in SPD-regierten Kommunen kritisiert die CSU die Zweitwohnungssteuer.
Der Fairness halber: Und umgekehrt. Parteipolitisch kann man allenfalls die Aufhebung des Verbots 2004 der CSU anlasten. die sich des Drucks „der Kommunen“ nicht erwehren wollte. Man ist dafür oder dagegen, ganz nach Belieben.

» Auf Anweisung und Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages bedarf es auch nicht eines Zusatzvermerks in der Zwst-Satzung!
Da gibt es allerorten viele solcher internen, lichtscheuen Empfehlungen. Und damit verliert die ZWSt auch ihren Bagatellcharakter. Ein Fall für die Staatsanwaltschaften> Eher für die Politik.
Was das Schicksal der ZWSt in Städten angeht, setzen die Kommunen eindeutig auf Zeit. Ihre Vorgehensweise: Das Gesetz versteht eh keiner, wird sich hoffentlich nur langsam rumsprechen und dazu türmen wir formale Hürden auf. Nichtveranlagungsbescheinigung wertlos, wir erkennen ausschließlich einen Steuerbescheid als Nachweis an (den ein 19-jähriger Student ohne Mühe für sein 17. Lebensjahr vorlegen kann). Usw. und so fort. Steht zwar so nicht in der KAG, aber bei Bedarf ergänzen wir unsere Satzung (notfalls rückwirkend), und dann ist es Recht. Der fragliche Absatz in der KAG erlaubt noch ganz andere Sauereien.
Und was machen die Gerichte> Sie tun, was sie müssen und dürfen: Sie prüfen das Verwaltungshandeln auf der Grundlage eines Rechts, dessen Verfassungsmäßigkeit ja feststeht. Sagte da nicht irgendwann das BVerfG: „Die ZWSt ist eine zulässige …“>
Hinter der Vernebelungs- und Verschleppungstaktik „der Kommunen“ dürfte der Wunschgedanke stehen, dass das angerufene (> – wer weiß da Näheres>) bayer. Verfassungsgericht in ihrem Sinn entscheiden wird. Dass sie selbst genau das missachten, was sie für ihre eigenen Satzungen vehement einfordern, übersehen sie dabei. Der Wille des Gesetzgebers ist in der Änderung des Art. 3 KAG klar erkennbar. Eine andere Auslegung ist nicht möglich>
Die Folgerung für den Gesetzgeber des Landes liegt doch auf der Hand: Das Land hat den Kommunen ein Recht verliehen, das viele missbrauchen. Das bedeutet: Wieder her mit der Lex Hindelang (die war nebenbei vom Ansatz her sogar sozial, um nicht zu sagen: gerecht). Woran würde ein Gesetzentwurf im Landtag denn scheitern> Aber werden sich die Kommunen an die Änderung halten, nachdem sie erst Mal Blut geleckt haben> Die grenzenlose Freiheit des kommunalen Gesetzgebers ...

» Von der Befreiungsmöglichkeit wissen die allerwenigsten
Unwissenheit schützt vor ZWSt nicht.