ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Städtebauer @, Montag, 18.01.2010 (vor 5182 Tagen)

Sehr geehrte Forenmitglieder,

ich habe folgendes Problem: Ich wohne seit 01.09.2009 in Cottbus, damals gab es hier noch keine Zwetiwohnsitzsteuer. Ich vergaß damals mich anzumelden (Zweitwohnsitz>). Nun habe ich heute einen Aushang an der Uni gesehen, dass seit 01.12.2009 die Zweitwohnsitzsteuer (auch für Studenten) gilt. Da die Steuererklärung naht, möchte ich nicht lügen und werden den Zweitwohnsitz auch angeben. Also werde ich morgen gleich zum Einwohnermeldeamt gehen. Habe ich dann ein Bußgeld zu befürchten, oder sind die Bearbeiter i.d.R kulant> Sicherlich werde ich die Steuer auch für die Monate Dezember und Januar bezahlen müssen, hat es in bezug auf die Nachzahlung noch Konsequenzen für mich> Denn das Bußgeld bezieht sich ja nur auf die Verletzung der Meldepflicht.

Um schnelle Hilfe wird gebeten, bin ziemlich durcheinander deswegen, da ich als Student nicht viel Geld habe und mir natürlich Vorwürfe mache, dass ich mich nicht besser informiert habe.

Mit besten Grüßen!

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Alfred @, Montag, 18.01.2010 (vor 5182 Tagen) @ Städtebauer

Ruhe bewahren ist erste Bürgerpflicht!

Das Meldegesetz in Brandenburg gab es schon vor dem 1.9.2009, und die dort geregelte Meldepflicht hat ursächlich nichts mit der Zweitwohnungsteuer zu tun. Allenfalls darf diese als Korrektiv zum Melderecht verstanden werden/Anwendung finden. Beim Einwohnermeldeamt lässt Du Dich ins Melderegister eintragen. Du hast die Meldefrist überschritten und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen. Den § 23 BbgMeldeG kannst Du auch nicht mehr nutzen (kurzfristiger Aufenthalt von nicht länger als 2 Monate). Ob ein Bußgeld verhängt wird, hängt wirklich nur vom Bearbeiter ab. Manche lassen mit sich reden und registrieren auch rückwirkend.
Ob Du vom Einwohnermeldeamt mit Nebenwohnung, Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung zu registrieren bist, hängt von Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen ab. Nach § 34 BbgMeldeG musst Du außerdem Deine Hauptwohnung bestimmen, sonst begehst Du die nächste Ordnungswidrigkeit, dürfte nach meiner Einschätzung vor Gericht allerdings so oder so kaum Bestand haben. Kann aber nerven,
Dein Zweitwohnsitz dürfte Cottbus hingegen kaum sein. Den kannst/brauchst Du auch nicht anzumelden. Da ist in keiner Richtung was zu befürchten.

Zweitwohnungsteuer gibt es in Cottbus seit 2006, die Satzung war wohl nur nicht im Sinne ihrer Erfinder. Die neue ist der kommunalfreundlichen Rechtslage angepasst, genügt aber den Vorgaben des BVerfG nur höchst unvollkommen, ist sozusagen nicht im Sinne des BVerfG. Wenn Du, falls zutreffend, vom Einwohnermeldeamt rückwirkend zum 1.1. mit Nebenwohnung registriert wirst, hast Du nach der Zweitwohnungsteuersatzung kein Bußgeld zu befürchten. Bei Registrierung mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung hast Du mit der Zweitwohnungsteuer nach den Urteilen des BVerwG von 2008 und wohl auch 2009 nur zu tun, wenn Deine melderechtlichen Verhältnisse nicht stimmen. Dann kann es aber unangenehm werden, ggf. mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit.

Grund deswegen durcheinander zu sein gibt es nicht; Gesetze sollten zum Schutz des Bürgers da sein und nicht, um ihn außer Tritt zu bringen. Steuergesetze müssen deswegen so gefasst sein, dass jeder sie verstehen kann. Das scheint mir bei der Cottbuser Satzung nicht der Fall zu sein. Daraus kann keiner erkennen, warum gerade er abgabepflichtig sein soll. Aber darüber entscheiden dann im Zweifelsfall die Gerichte und dabei kommt es insbesondere auf deren Sichtweise zur Norm „Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne des Abs. 4, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familienangehörigen innehat“. Die Aufzählung der Ausnahmen ist länger als die Definition und wird irgendwann hoffentlich allumfassend sein.


Noch Fragen> Falls ja, dann bitte möglichst getrennt zwischen Zweitwohnungsteuer und Melderecht.

Anmerkung:
1. Wer im Jahr 2009 noch eine Satzung mit der Überschrift „Satzung der Stadt …über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)“ in die Welt sind, ist kein aufmerksamer Leser von Entscheidungen des BVerfG usw.
2. Inwieweit man dieser „modernen“ Cottbuser Satzung ohne BVerfG ans Leder kann> Ich weiß es nicht. Nur die Schreie aus Bochum „Ich erkenne meine Kind nicht wieder“ werden immer lauter.
3. Um Wohnsitze geht es hier nicht.

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Städtebauer @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

zunächst einmal danke für ihren ausführlichen Kommentar! Ich war nun am Dienstag beim Einwohnermeldeamt hier in Cottbus. Die Bearbeiterin machte den Vorschlag, mich einfach zum 01.01.2010 anzumelden (Nebenwohnung in Cottbus, Hauptwohnsitz bei meinen Eltern bleibt bestehen). Ich habe dem zugestimmt. Nun bin ich also gemeldet, bezahlen musste ich nichts. Allerdings verwies sie mich auf die ZWS: Ich musste ein Formular zu ZWSS ausfüllen, welches an das Finanzmanagement der Stadt geht, natürlicherweise gab ich dann auch dort den 01.01.2010 als Einzugsdatum an. Allerdings meinte die Bearbeiterin zu mir, dass sehr ich sehr wahrscheinlich Post bekommen werde, darin werde ich aufgefordert, den Mietvertrag vorzulegen, um meine Angaben zu bestätigen (in bezug auf Wohnungsgröße, NKM, Anzahl der Nutzer der Wohngemeinschaft,...). Somit wird man doch merken, dass ich schon länger dort eine Nebenwohnung habe. Was hat dies für Konsequenzen> Evtl. Bußgeld wegen ZWSS-Bogen zu spät ausgefüllt> Werde ich für den Dezember auch noch bezahlen müssen> Die ZWSS auch für Studierende trat schon am 01.12.2009 in Kraft!

Wie lange werde ich auf den Bescheid warten müssen> Ich bin als Student knapp bei Kasse und hoffe, dass es ein Weilchen dauert!

Ich danke ihnen für ihre Antwort!

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Städtebauer

Ich bin zwar nicht Alfred...

Wenn Du der Meinung bist, dass Du die Wohnung bei Deinen Eltern häufiger nutzen wirst, als Deine Studentenwohnung, dann ist die Studentenwohnung Deine Nebenwohnung. Da kann man dann nichts dran ändern.

Wenn Du damit rechnest, den Mietvertrag vorlegen zu müssen, wäre es wohl das beste, Dein Einzugsdatum zu korrigieren. Und zwar bevor der Mietvertrag angefordert wird. Ansonsten wirst Du Dir die Frage gefallen lassen müssen, warum Du falsche Angaben gemacht hast. Kann sein, dass es niemanden interessiert. Die möglichen Konsequenzen sind aber nicht ohne.

Wenn Du Dein Einzugsdatum richtig stellst, ist die Sache mit den falschen und verspäteten Angaben für die Stadt wahrscheinlich gegessen.

Steuern wird die Stadt von Dir vermutlich ab Einzug verlangen. Dagegen kannst Du Dich erst wehren, wenn es soweit ist.

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Städtebauer

Bitte nicht so förmlich. Wenn ich das Forum betrete, duze ich jeden (Ausnahmen möglich) und erwarte auch, von jedem geduzt zu werden – ohne Ansehen der Person.
Ein Danke freut mich natürlich immer.

Ich gehe davon aus, dass Du der Dame schonungslos die volle Wahrheit gesagt hast. Wenn der geschilderte Ablauf stimmt, sollte alles in Ordnung sein. Ein mögliches Bußgeld wegen verspäteter Meldung sollte damit vom Tisch sein, und Du hast damit Deine Wohnung, nachweislich gem. Melderegister, zum 01.01.2010 bezogen.
Zweitwohnungsteuerrechtlich sieht es damit wie folgt aus:
Nach der verfassungswidrigen Satzung der Stadt warst Du bei Meldung mit Hauptwohnung zu keinem Zeitpunkt "Inhaber einer Zweitwohnung". Damit gehörst Du nicht zu den in § 3 Abs. 1 genannten Personen.
Allenfalls dann, wenn hier einer von denen unerkannt mitgelesen hat, die sich eigentlich dafür schämen sollten und nicht begriffen hat, was in der Satzung steht, könntest Du eine Aufforderung bekommen, den Mietvertrag vorzulegen.
Sollte das der Fall sein, hier wieder rühren.
Welches "Formular zu ZWSS" Du warum ausgefüllt hast, würde mich interessieren. Könnte wichtig werden.

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Städtebauer @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnellen Antworten, gern belasse ich es bei einem Du!

Leider sind die beiden Antworten widersprüchlich. Zwei Postings über diesem (also meinem) wird gesagt, ich sollte mein Einzugsdatum korrigieren lassen. Du wiederum sagst, es ist alles in Ordnung. Was soll ich denn nun tun :-)

EDIT: Ja ich habe der Dame die Wahrheit gesagt, habe ihr gesagt, dass ich es vergessen hätte und ihr sogar meinen Mietvertrag gezeigt, in dem ja steht, dass ich bereits seit 01.09.2009 diese Wohnung als Zweitwohnung innehabe.

Mit besten Grüßen.

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Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Städtebauer

» Leider sind die beiden Antworten widersprüchlich. Zwei Postings über diesem (also meinem) wird gesagt, ich sollte mein Einzugsdatum korrigieren lassen.
Da gibt es keinen Widerspruch. Schon rein sprachlich: Wie kannst Du ein Einzugdatum korrigieren, wenn Du Dich überhaupt noch nicht angemeldet hattest> Die von Dir begangene melderechtliche Ordnungswidrigkeit bestand darin, dass Du die dafür gesetzlich bestimmte Meldefrist nicht eingehalten hast. Die "Korrektur" dieses Fehlverhaltens bestand in der Anmeldung Deiner HW beim Meldeamt, bei der Du wahrheitsgemäß und vollständig, also pflichtgemäß, alle erforderlichen Angaben gemacht hast. Mit dem daraus resultierenden Eintrag ins Melderegister ist die Sache "Melderecht" eigentlich erledigt.

» Was soll ich denn nun tun
Du hast getan, was Du tun musstest.

Das Finanz- und Verwaltungsmanagement der Stadt Cottbus hat hinsichtlich der Zweitwohnungteuer keine rechtlich begründeten Ansprüche an Dich zu stellen. Der Kelch sollte an Dir vorbeigehen.

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Städtebauer @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Alfred

Und wenn das Finanzmanagement mich auf das Datum des Mietvertrags anspricht, welches nicht mit dem Datum des Bogens zur Erklärung der ZWSS und dem Melderegister übereinstimmt> Was soll ich dann tun>

Mit besten Grüßen.

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Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Städtebauer

» Und wenn das Finanzmanagement mich auf das Datum des Mietvertrags
» anspricht, welches nicht mit dem Datum des Bogens zur Erklärung der ZWSS
» und dem Melderegister übereinstimmt> Was soll ich dann tun>

Da gibt es mehrere Möglichkeiten, die vom Temperament her sehr unterschiedlich ausfallen können.
Für alle gilt aber:
Wenn der Kelch nicht an Dir vorübergeht: Du bist nicht verpflichtet, diesem oder einem seiner "Mitarbeiter" den Mietvertrag vorzulegen. Er hat darauf keinen gesetzlichen Anspruch.

Du bist seit 1.9. Mieter einer Wohnung in Cottbus. Diese Wohnung ist nach dem Wohnsitzmodell seit dem 1.1.2010 melderechtlich Deine Hauptwohnung. Davor war sie melderechtlich nicht erfasst. Das sollte mit dem Einwohnermeldamt abschließend geklärt sein.

Diese gemietete Wohnung war evtl. zu keinem Zeitpunkt eine Zweitwohnung oder hätte als solche gemeldet werden müssen. Sie war auch zu keinem Zeitpunkt eine Nebenwohnung.
Etwas grob: Die Wohnung, der Mietvertrag usw. gehen das Management Finanzwesen usw. deswegen nichts an. Es gibt so was wie informationelle Selbstbestimmung.

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LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Städtebauer

Die Stadt hat Dich zu Zwecken der Steuererhebung gefragt, wann Du eingezogen bist. Du hast schriftlich den 1.1.2010 angegeben, bist aber am 1.9.2009 eingezogen. Was die Dame von der Stadt Dir gesagt hat, ist erstmal unerheblich und wird sich im Zweifel nicht beweisen lassen.

Das Ärger vorprogrammiert ist, dürfte auf der Hand liegen.
Die Fälle liegen natürlich anders, aber wenn Du Beispiele suchst, welche Auswirkungen es haben kann, wenn man als junger Mensch die Angaben gegenüber Behörden nicht so ernst nimmt, dann google mal nach 'BaFöG-Betrug'.

Nach der Satzung der Stadt bist Du mit Sicherheit verpflichtet den Mietvertrag vorzulegen. Das die Stadt sich damit zufrieden gibt, wenn Du vorträgst, dass Dir hier im Forum gesagt wurde, Dein Mietvertrag gehe die Stadt nichts an, wage ich zu bezweifeln.

Ein Bußgeld wegen verspäteter Meldung ist selbstverständlich nicht aus der Welt. Daran kannst Du aber jetzt eh nichts mehr machen. Normalerweise sollte die Stadt aber aus Eigeninteresse davon absehen, freiwillig vorgenommene verspätete Anmeldungen mit Bußgeld zu belegen.

Du hast jetzt zwei Meinungen, wie Du damit umgehst, bleibt Dir überlassen.

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Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Städtebauer

» gab es hier noch keine Zweitwohnsitzsteuer. Ich vergaß damals mich anzumelden (Zweitwohnsitz).

Ich gehe mal davon aus, dass Dich „die Stadt“ bisher überhaupt noch nicht zu Zwecken der Steuererhebung gefragt hat, wann Du eingezogen bist. Du hattest bisher nur mit der Meldebehörde zu tun. Das ist keine Meinung, sondern, wenn ich Dich nicht falsch verstanden habe, eine Tatsache. Was Du da sonst noch ausgefüllt hast, wäre interessant.
Mit dem Einzug am 1.9.2009 bist Du nicht Inhaber einer Zweitwohnung geworden. Da ergibt sich aus der Satzung.
Lass Dich nicht durcheinander bringen.

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Yvonne Winkler @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Alfred

Mir scheint, Euch macht die Bußgeldkiste Spaß.
Meint ihr nicht, dass hier zu viele Kirschkerne geschnitzt werden>

Wenn der Fadeneröffner bei der Stadt war und die Angelegenheit melderechtlich geklärt hat, wer wird sich da über zwei Monate aufregen>
Man kann eine Wohnung schließlich auch anmieten, ohne gleich in ihr zu wohnen.
Dann hat man sie zwar inne, sie ist aber keine Zweitwohnung im Satzungssinne,
so what>

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Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Wenn der Fadeneröffner bei der Stadt war und die Angelegenheit melderechtlich geklärt hat, wer wird sich da über zwei Monate aufregen>
Ja, MG-Bußgeld sollte wohl aus der Welt sein.
» Dann hat man sie zwar inne, sie ist aber keine Zweitwohnung im Satzungssinne, so what>
Sie ist bei verständiger Betrachtung in überhaupt keinem Sinne Zweitwohnung (Papier).

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Mir scheint, Euch macht die Bußgeldkiste Spaß.
» Meint ihr nicht, dass hier zu viele Kirschkerne geschnitzt werden>

» Wenn der Fadeneröffner bei der Stadt war und die Angelegenheit melderechtlich geklärt hat, wer wird sich da über zwei Monate aufregen>

» Man kann eine Wohnung schließlich auch anmieten, ohne gleich in ihr zu wohnen.
» Dann hat man sie zwar inne, sie ist aber keine Zweitwohnung im Satzungssinne,
» so what>

Der Städtebauer ist Student (wann war nochmal Semesterbeginn>) und jetzt seit dem 1.1.2010 mit Nebenwohnsitz in Cottbus gemeldet.

Sein Mietvertrag gilt aber seit dem 1.9.2009, eingezogen ist er auch zu diesem Zeitpunkt.

Auf einem Formular in Bezug auf die Erhebung der ZWS hat er schriftlich angegeben (unabhängig vom Melderegister), dass er seine Wohnung am 1.1.2010 bezogen hat.

Die Anforderung seines Mietvertrages wurde durch die Stadt bereits angekündigt.

Einen Steuerbescheid (auch für 2009) bekommt er so oder so.

Ich sehe daher nur Vorteile darin, die bereits getätigten Angaben vor Anforderung des Mietvertrages durch die Stadt zu korrigieren.

Was rätst Du>

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Yvonne Winkler @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ LionelHutz

» Was rätst Du>

Das kann er machen und schläft damit sicher ruhig.
Ich würde es abwarten und jetzt nicht in Aktionismus verfallen. Möglicherweise ist er erst kurz vor Weihnachten eingezogen und dann passt das mit dem 1.1. doch wieder.

Puh, das Melderecht degeneriert ansonsten zu einem bußgeldwütigen Bereich, was er bisher nicht war.
Ich habe mich auch in Nürnberg 8 Jahre rückwirkend abgemeldet, weil wir schlicht vergessen zu haben, uns abzumelden und das ohne ein Bußgeld. Dass die Melderegister jahrelang unbereinigt irgendetwas auswiesen, hat die wenigsten gestört. Erst jetzt, wo es um diese dämliche Steuer geht, bekommt das plötzlich so einen leicht betrügerischen Anstrich. Das gefällt mir nicht.

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Das kann er machen und schläft damit sicher ruhig.
» Ich würde es abwarten und jetzt nicht in Aktionismus verfallen. Möglicherweise ist er erst kurz vor Weihnachten eingezogen und dann passt das mit dem 1.1. doch wieder.

Ich lese momentan eine Menge Entscheidungen. Egal wie die Sachen am Ende ausgegangen sind, entsteht zumindest der Eindruck, dass die Kommunen den Einwohnern gar nichts glauben wenn es um die ZWS geht.

Das ihm die Stadt oder ein Gericht abnimmt, dass er die Wohnung erst mal 4 Monate hat leer stehen lassen um dann zum Ende der Vorlesungszeit einzuziehen, glaube ich nicht. Und selbst wenn, wird darin von großen Teilen der Rspr. wohl ein ZwSt-pflichtiges Innehaben gesehen.

Den Mietvertrag muss er ja eh rausrücken, sonst wird er ungünstig geschätzt. Natürlich kann er Glück haben, dass dem Sachbearbeiter nichts auffällt. Genauso kann er aber auch Pech haben und ihm werden heikle Fragen bzgl seiner Angaben gestellt.

Schon im Hinblick auf ein mögl. verwaltungsgerichtliches Verfahren würde ich persönlich die Sache lieber 'clean' halten.

» Puh, das Melderecht degeneriert ansonsten zu einem bußgeldwütigen Bereich, was er bisher nicht war.

Mein Hinweis bezieht sich auf das Abgabenrecht. Nicht umsonst heisst es in den Bußgeldtatbeständen der meißten Satzungen "Die strafvorschriften des KAG bleiben unberührt" oder so ähnlich.

Ich bin mir sicher, dass es diesbezüglich noch keine Verfahren gibt, aber die Gefahr besteht durchaus.

Das Meldewesen hat in der Tat bis vor kurzem niemanden interessiert. Hauptsache jeder hatte irgendwo eine Hauptwohnung.

Durch die ZwSt wurde das Meldewesen pervertiert und ihm wird durch die Gemeinden eine Bedeutung zugewiesen, für die es nicht gemacht ist.

Eine strikte Durchsetzung des Melderechts ist unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit auch gar nicht möglich, da das Meldewesen keine zwingende Notwendigkeit der Staatsorga ist. Viele Staaten kommen ganz gut ohne jedes Meldewesen aus.

edit: btw... Ich kenne nicht besonders viele Satzungen, aber in der Cottbusser Satzung habe ich zum ersten mal den schönen Satz "Auf ein Innehaben der Hauptwohnung im Sinne einer rechtlichen Verfügungsbefugnis kommt es daneben nicht an." gelesen. Das ist von Städtebauer vermutlich mit "ZWS auch für Studenten" gemeint. Die Cottbusser meinen es also ernst.

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ LionelHutz

» Mein Hinweis bezieht sich auf das Abgabenrecht. Nicht umsonst heisst es in den Bußgeldtatbeständen der meißten Satzungen "Die strafvorschriften des KAG bleiben unberührt" oder so ähnlich.

Zur allgemeinen Info:

Eine leichtfertige Abgabenverkürzung kann wohl in der Regel in den Ländern mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EURO geahndet werden.

Das sind andere Kategorien als im Melderecht.

Bei Vorsatz liegt eine Straftat vor.

Natürlich kann man immer Glück haben und man kommt ungeschoren davon. Vielleicht ist das sogar momentan wahrscheinlich. Die möglichen Konsequenzen sollten einem aber bewußt sein, wenn man ein Risiko eingeht.

Ich rate weiterhin zur Korrektur mittels formlosen Briefs vorab per Telefax.

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Städtebauer @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ LionelHutz

Danke für die vielen Antworten!

Manchmal fällt es mir zwar etwas schwer, euch zu folgen, aber mit zweimal lesen geht es :-)
Ich glaube folgende zwei mögliche Vorgehensweisen wären wohl am sinnvollsten:

Möglichkeit 1: Bei Vorlage des Schreibens vom Finanzmanagement (mit wahrscheinlicher Aufforderung zur Vorlage des Mietvertrags) schnellstmöglich zum Einwohnermeldeamt gehen und dort das Einzugsdatum korrigieren lassen. Das wird ziemlich heikel und peinlich. Gleichzeitig dem Sachbearbeiter der Finanzen erklären, dass ich schon seit 01.09.2009 dort wohne und auch bereit bin, die ZWS zu zahlen, auch rückwirkend. Hierin wird es wieder im Ermessen des Bearbeiters liegen, ob eine Geldbuße zu zahlen ist. Er wird bei Ehrlichkeit meinerseits hoffentlich davon absehen.

Möglichkeit 2: Bei Vorlage des Schreibens vom Finanzmanagement (mit wahrscheinlicher Aufforderung zur Vorlage des Mietvertrags) den Sachverhalt schildern, dass die Bearbeiterin mir freundlicherweise den 01.01.2010 eingetragen hat, mir aber bewusst ist, dass das für die ZWS nicht gültig sein kann und ich bereit bin, für die ZWS den 01.09.2009 als Einzugsdatum anzugeben. Mit allen darausfolgenden Konsequenzen (Bußgeld, welches womöglich nicht bezahlt werden muss, was ich aber nicht glaube).

Ergo werde ich in den sauren Apfel beißen müssen und bezahlen müssen, plus eventuellem Bußgeld. :-(
Ja ich weiß, ich bin selbst schuld, das hat man davon. Ich hätte die Bearbeiterin (die wirklich freundlich war), darum bitten sollen, mich für den 01.09.2009 einzutragen. Die Konsequenzen dies nicht zu tun, waren mir in diesem Moment nicht bewusst, leider.

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LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5178 Tagen) @ Städtebauer

» Danke für die vielen Antworten!
»
» Manchmal fällt es mir zwar etwas schwer, euch zu folgen, aber mit zweimal lesen geht es :-)

Tipp: Man kann auf eine 'Thread-Ansicht' umschalten, damit wird es übersichtlicher.

Ich glaube, Du hast da was falsch verstanden ;-)

Du hast Deine Meldepflicht verletzt, weil Du Dich nicht innerhalb einer Woche gemeldet hast. Der Zug ist jetzt abgefahren. Du hast die Sache aber freiwillig korrigiert, ohne dass es vorher aufgeflogen ist. Deshalb wird Dir wohl keiner einen Strick daraus drehen. Ansonsten müsste die Stadt damit rechnen, dass sich das herumspricht und jeder der die Wochenfrist versäumt hat (das kann ja wirklich jedem passieren), ganz von einer Meldung absieht.

Du hast der Meldebehörde alles ehrlich angegeben und sogar Deinen Mietvertrag mitgebracht, was die am Ende eintragen kannst Du ohne Rechtsweg eh nicht beeinflussen.

Die Zweitwohnungssteuer ist aber eine ganz andere Sache.

Hier kommt es ersichtlich darauf an, seit wann Du Deine Wohnung hast und nicht seit wann du gemeldet bist.

Du hast in dem Fragebogen angegeben, dass Du am 1.1.2010 eingezogen bist. Der Sachbearbeiter der die ZWS bearbeitet und Deinen Mietvertrag zum 1.9.2009 sieht, kennt die Dame in der Meldestelle vermutlich nicht und weiss nicht, was Du mit Ihr besprochen hast. Sie wird sich vermutlich (ehrlicherweise) nicht mehr an Dich erinnern. Er könnte nicht ganz unberechtigt zu dem Schluss kommen: "Aha, der wollte es wohl mal versuchen." und ein entsprechendes Bußgeldverfahren einleiten (Es ist auch durchaus möglich, dass die Stadt momentan komplett von Bußgeldverfahren absieht, weil sie die ZWS-Sache nicht noch unnötig hochkochen will. Aber man weiss nicht, wie sich die Sache in den nächsten Zeit entwickelt.).

Wenn die Sache jetzt gut geht und dann später, bspw. in einem Gerichtsverfahren auffliegt, kann es unangenehmer für Dich werden, als wenn der Sachbearbeiter es direkt merkt (eventuell: erst Abgabengefährdung, dann Abgabenverkürzung).

Für die Zukunft musst Du damit rechnen, jedes Jahr Steuerbescheide über 10% Deiner Jahresmiete zu erhalten. Das ist quasi die 13. Monatsmiete.

Gegen solche Bescheide kann man rechtlich vorgehen. Das kostet natürlich wieder Geld und der Ausgang ist immer ungewiss.

Persönlich halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Stadt von Dir keine anteilige Steuer für das Jahr 2009 erheben wird.

Es geht für Dich momentan also um die Frage:

"Hoffe ich, dass nie jemand merkt, dass ich bereits am 1.9.2009 eingezogen bin und gehe dafür nicht ganz unerhebliche Risiken ein oder mache ich direkt reinen Tisch"

Deshalb solltest Du meiner Meinung nach dem 'Finanzmanagement' (oder wie auch immer; die die Deinen Fragebogen erhalten haben) mitteilen, wann Du wirklich eingezogen bist. Und zwar nicht erst, wenn sie den Mietvertrag verlangen, sondern unverzüglich.

Wenn Du die 13. Monatsmiete nicht akzeptieren möchtest und bereit bist dagegen zu klagen dann kann mein vorgeschlagenes Vorgehen sich auch positiv auf die Gerichtskosten auswirken.
(Eventuell, ist der Gegenstandswert des Verfahrens geringer, wenn der Steuerbescheid nur ein Drittel-Jahr betrifft, als wenn er das ganze Jahr betrifft. Das wäre allerdings noch zu prüfen und kann ev. auch Gerichtsabhängig sein.)

Ich sehe da in einer unverzüglichen Richtigstellung momentan nur Vorteile. Um vernünftig strategisch vorzugehen bedürfte es aber voller Detaillkenntnis. Deshalb natürlich alles ohne Gewähr. Bei der Verwaltung weiss man nie, wie sie tickt.

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Städtebauer @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5178 Tagen) @ LionelHutz

Naja, wieso sollte ich das unverzüglich tun> Wenn sich bereits ein Sachbearbeiter mit meinem Bogen befasst, kann ich doch eh nichts mehr ändern, wäre es nicht sinnvoller zu warten, bis die sich bei mir melden, dass ich den vertrag vorbeibringen soll und ich sage dann, dass ich versehentlich den 01.01.2010 angegeben habe, weil dies im Zuge meiner verspäteten Anmeldung geschah> Ich kann doch dann sagen, dass ich bereit bin, dass zu korrigieren und rückwirkend zu zahlen.

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LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5178 Tagen) @ Städtebauer

Ich denke, ich habe dazu genug ausgeführt.

Den Vertrag wird die Stadt wohl ohnehin sehen wollen.

Das es eventuell einen merkwürdigen Eindruck machen könnte, wenn Dir Deine Falschangabe gerade in dem Moment einfällt, in dem Du den Mietvertrag zum 1.9. vorlegen musst (gerade, wenn es erst Monate später ist), dürfte klar sein.

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Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5178 Tagen) @ Städtebauer

» Naja, wieso sollte ich das unverzüglich tun>
Du sagst es.

Für eine inhaltliche Aussage, insbesondere hinsichtlich der konkreten Frage, ob Du unabhängig vom Melderegister angegeben hast, dass Du die Wohnung am 1.1.2010 bezogen hast, müsste ich den Vordruck kennen. In den meisten mir bekannten Vordrucken wird überhaupt nicht nach dem Tag des Einzugs gefragt. Das scheint in Cottbus ja anders zu sein. In anderen Städten sind die Fragen so, dass man sie beim besten Willen nicht richtig beantworten kann. Und die Stadt Dresden fragt/fragte z.B. „Die Wohnung ist/war für mich Nebenwohnung seit dem …“ - da wäre Deine Antwort sogar korrekt.

Wenn überhaupt könntest Du mal darüber nachdenken, Deine Erklärung zur ZWSt zu relativieren. Z.B. in einem Schreiben an das Finanzmanagement

„Zu den Angaben in meiner Erklärung vom ...01. 2010 stelle ich fest, dass ich diese auf meine in Ihrem Melderegister eingetragene Nebenwohnung bezogen habe, da ich in Cottbus keine Zweit- sondern eine Erstwohnung innehabe, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist. Zusätzlichen Aufwand für das Innehaben einer weiteren Wohnung betreibe ich nicht.“

Schlimmer kann es damit auch nicht werden und den Vorwurf dass Du die Steuer hinterziehen, verkürzen oder gefährden wolltest, darf Dir mit gutem Gewissen keiner mehr machen. Und so wie Du das Ganze schilderst, klingt es für mich eh nach dem Gegenteil.

Wenn Du gefragt wirst: Erstwohnung ist für dich die einzige Wohnung, die Du innehast. Alle anderen genutzten Wohnungen sind Zweitwohnungen.

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

LionelHutz @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5178 Tagen) @ Alfred

» Und die Stadt Dresden fragt/fragte z.B. „Die Wohnung ist/war für mich Nebenwohnung seit dem …“ - da wäre Deine Antwort sogar korrekt.

Das ist falsch.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung neben der Hauptwohnung, die nicht vorwiegend genutzt wird.

Was im Melderegister steht ist dafür erst mal unerheblich.

Die Eintragung im Melderegister begründet die widerlegbare Vermutung, dass die Cottbusser Wohnung seit dem 1.1.2010 Nebenwohnung ist.

Über die Nutzung der Wohnung vor diesem Stichtag gibt das Melderegister keine Auskunft!

Im Umkehrschluss, wäre es nach Deiner Logik nicht möglich, darzulegen, dass die im Melderegister eingetragene Nebenwohnung in Wirklichkeit auch schon melderechtlich die Hauptwohnung ist. Die Rechtsprechung vertritt da zu Recht eine andere Ansicht.

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5178 Tagen) @ Städtebauer

» Ich kann doch dann sagen, dass ich bereit bin, dass zu korrigieren und rückwirkend zu zahlen.

Darüber bin ich ins Träumen geraten. Und im Traum
meinte ich es gut mit Dir, und überlegte, was Deine Cottbuser Wohnung gewesen wäre, wenn ….

Ich könnte mir vorstellen, dass es möglich und durchaus denkbar wäre, dass Du bei Deinem Einzug in die Wohnung in Cottbus durchaus sicher warst, dass Du Dich für die Dauer des Studiums dort vorwiegend aufhalten würdest. Hättest Du die Wohnung sofort angemeldet, wärst Du dabei sicherlich von dieser Erwartung ausgegangen und hättest diese Wohnung zu Deiner Hauptwohnung bestimmt. Das hast Du aber versäumt. Als Du die Anmeldung im Januar vorgenommen hast, war in Dir über Weihnnachten - trotz der Verlockungen des Cottbuser Erstwohnsitzmodells - die feste Überzeugung gereift und vorherrschend, dass Du voraussichtlich wohl doch vorwiegend bei Deinen Eltern wohnen werden wirst. Deswegen hast Du deren Wohnung prognostisch als Hauptwohnung bestimmt. Es ist halt immer schwer, zukünftige Dinge vorauszusagen.
Das hätte bei melderechtskonformen Verhalten dann so ausgesehen:
1.9. Bestimmung der Cottbuser Wohnung zur Hauptwohnung.
21.1. Statusänderung von Haupt- in Nebenwohnung.

Jetzt stehst Du im Cottbuser Melderegister mit Nebenwohnung zum Stichtag 1.1. (sehr plausibel, dass an diesem Tag ein Mensch umzieht), die Nutzung der Wohnung vom 1.9. bis 31.12. ist melderechtlich nicht erfasst, da Du in dieser Zeit nur mit alleiniger Wohnung bei Deinen Eltern registriert warst. Nach Deiner, oben fiktiv dargestellten, möglichen Betrachtung hättest Du eben diese elterliche Wohnung für den Zeitraum vom 1.9. bis 31.12.als Nebenwohnung mitteilen müssen. Ein Mietvertrag sagt überhaupt nichts über die Intensität der Wohnungsnutzung aus und eine Wohnug ist noch lange keine Zweitwohnung, weil man sie "hat".

Das hätte auch Folgen für die Bewertung Deines Verhaltens in Sachen ZWSt. Die Wohnung in Cottbus hätte Dir vom 1.9. bis 31.12 (bzw. Meldetermin) nicht als Nebenwohnung gedient und wäre somit auch keine Zweitwohnung gewesen. Keine Zweitwohnung, kein Verstoß gegen die ZWSt-Satzung u.a. Scheußlichkeiten.

Nur ein Traum>

Hinter dem Traum steht auch noch folgende fantastische Überlegung, eine Fiktion:
Wenn die Erstwohnung als Hauptwohnung erfasst ist, besagt das, dass man die Erstwohnung vorwiegend nutzt. Dass man die Erstwohnung vorwiegend nutzen muss, steht aber so nicht im Melderecht. In vielen Fällen ist es sogar umgekehrt. Man behält seine Wohnung bei, arbeitet an einem anderen Ort, wo man eine Unterkunft anmietet oder bei einem Kumpel wohnt oder ... oder .... Melderechtlich ist das dann die Hauptwohnung. Aber eben nicht die Erstwohnung.
Ein Rechtssatz, der da besagt, dass
- die Erstwohnung als Hauptwohnung angemeldet werden muss, oder dass
- jede melderechtliche Hauptwohnung eine Erstwohnung sei
ist mir nicht mal in meinen wildesten Albträumen eingefallen.
Was also tun in der Fremde> Die Unterkunft als Erstwohnung betrachten, obwohl sie nicht im geringsten geeignet ist, dort zu Wohnen>

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5179 Tagen) @ Yvonne Winkler

Mir auch nicht. Das ZWSt-Recht als Korrektiv zum Melderecht> Die rückwirkende Abmeldung einer Nebenwohnung dürfte grundsätzlich wohl auch unproblematisch sein. Ob es notwendig ist, steht auf einem anderen Blatt. Bei der Anmeldung sollte es nicht anders sein.

Aber ich sehe jetzt den Grund für die Irritation. Meine Schuld.

Wenn ich geschrieben habe:
„Du bist seit 1.9. Mieter einer Wohnung in Cottbus. Diese Wohnung ist nach dem Wohnsitzmodell seit dem 1.1.2010 melderechtlich Deine Hauptwohnung. Davor hat sie melderechtlich nicht existiert.“
hatte ich ersichtlich nicht vor Augen, dass der Fragesteller geschrieben hat: „Nebenwohnung in Cottbus, Hauptwohnsitz bei meinen Eltern“
und somit nicht zu den beiden Cottbuser Neubürgern gehört, die ihre Nebenwohnung in Berlin haben. Hätte mir nicht passieren dürfen. Multitasking als ausschließlich weibliche Fähigkeit>

Melderechtlich dürfte sich dadurch nichts an meinen Kommentaren ändern. Die „verspätete Meldung“ sollte aus der Welt geschafft sein. Die melderechtliche Ordnungswidrigkeit kann von der Stadt zwar geahndet werden, aber für sehr wahrscheinlich halte ich das nicht.

Von der Zweitwohnungsteuer her sieht die Sache aber völlig anders aus.
Die Datumsangabe kann man, wenn man den Weg gehen will, wohl mit der Vorlage des Mietvertrags immer noch korrigieren. Ob es hinsichtlich einer Ordnungswidrigkeit überhaupt Folgen hat/haben kann, hängt u.a. wesentlich von der Fragestellung im Formular ab.

Was ich aber deutlich und sofort korrigieren muss:

Wenn der Fragesteller mit Neben- und nicht mit Hauptwohnung in Cottbus registriert ist, gibt das der Stadt alles Recht, die Vorlage des Mietvertrages zu verlangen (vorrangig, um die Miethöhe festzustellen). Dem Verlangen muss man nachkommen, denn nach der Satzung der Stadt besteht Steuerpflicht. Spätestens ab 1.1.
Da muss der bittere Kelch bis zur Neige geleert werden. Dass nach Vorlage des Mietvertrags irgendwann ein Zweitwohnungsteuerbescheid bekommt, ist wohl sicher. Ab wann sei hier mal dahingestellt.
Dass die Diskrepanz überhaupt angesprochen wird, halte ich hingegen unverändert für fraglich. Und selbst wenn: Der Nachweis, dass selbst Gerichte das Melderecht nicht kennen, lässt sich ohne Weiteres führen.

Gegen den Steuerbescheid kann man sich, wenn man es überhaupt will, mit Aussicht auf Erfolg letztlich nur wehren, wenn man die Satzung selbst in Frage stellt. Denn die Kernfrage, ob jemand, der nur eine einzige Wohnung innehat, zu einer Zweitwohnungsteuer herangezogen werden darf, weil diese Wohnung seine Nebenwohnung ist, wird wohl das Bundesverfassungsgericht klären müssen.

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Hauptwohner @, Freitag, 29.01.2010 (vor 5171 Tagen) @ Städtebauer

Ich bin zur Zeit mit der gleichen Frage beschäftigt. Meine Tochter wohnt seit 01.11.2009 im Studentenwohnheim Cottbus.
Gemeldet ist sie in Berlin (Eltern).

Sie hat auch den Aushang an der Uni gelesen und weis nicht wie sie damit umgehen soll, zumal sie im Moment mitten in den Prüfungen steckt.

Was kann sie machen> Hauptwohnung> Nebenwohnung>
Und vor allen ab wann soll sie sich anmelden>

Ist es nicht so, daß man sich für eine Nebenwohnung nur anmelden muß, wenn man sich mindestens 2 Monate im Jahr dort aufhält> Das hat sie 2009 nicht.

ZWS immer noch nicht angegeben.Bußgeld und rückwirkend ZWSS?

Alfred @, Samstag, 30.01.2010 (vor 5171 Tagen) @ Hauptwohner

Allgemein:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren Wohnungen eine oder mehrere aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue Wohnung bezogen wird.

Deine Tochter hat ein Zimmer im Studentenwohnheim bezogen. Ob sie das in der Absicht getan hat, dort nicht länger als 2 Monate zu wohnen, um dann z.B. in eine andere, günstigere Wohnung umzuziehen, kann ich nicht beurteilen. In diesem Fall, aber auch nur in diesem, wäre sie nicht meldepflichtig gewesen. Denn dann gilt:
Wer zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthaltes eine Wohnung im Inland bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 12 Abs. 1. Ist er nach Ablauf dieser Frist nicht aus der Wohnung ausgezogen, hat er sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.“
Wenn die Tochter, so wie es klingt, bisher nicht aus dem Studentenwohnheim ausgezogen ist, besteht spätestens ab 1.1.2010 Meldepflicht. Dieser hätte die Tochter bis spätestens 14.1.2010 nachkommen müssen.
Hätte die Tochter von Anfang an vorgehabt, das Zimmer im Studentenwohnheim länger als 2 Monate zu nutzen, bestand ab 1.11.2009 Meldepflicht und die Frist zur Anmeldung wäre am 15.11.2009 abgelaufen.
Was nun richtig ist, kann letztlich nur die Tochter selbst entscheiden.
Ob das Zimmer im Studentenwohnheim als Haupt- oder Nebenwohnung (oder evtl. als alleinige Wohnung) zu erfassen ist, kann ich nicht beurteilen. Die dazu erforderlichen Informationen fehlen im Beitrag.

Grundsätzlich gilt:
Das Melderecht bestimmt nicht die Lebens- und Wohnverhältnisse eines Einwohners. Das ist einzig und allein seine eigene Entscheidung. Das Melderecht muss/sollte die vom Einwohner gewählten Lebens- und Wohnverhältnisse korrekt widerspiegeln. Beispiel:
Ein Student bezieht eine Wohnung am Studienort. Die Erfassung der benutzten Wohnung(en) richtet sich also ausschließlich nach den Lebens- und Wohnverhältnissen.
1. Zieht er bei seinen Eltern aus und hält er sich dort nur noch besuchsweise auf, ist die Wohnung am Studienort melderechtlich seine alleinige/einzige Wohnung.
2. Wohnt er weiterhin auch bei seinen Eltern, wird die Wohnung am Studienort melderechtlich
- seine Hauptwohnung, wenn er sich dort, rein zeitlich betrachtet, vorwiegend aufhält (bei seinen Eltern hat er dann seine Nebenwohnung);
- seine Nebenwohnung, wenn er sich dort zeitlich untergeordnet aufhält (bei seinen Eltern hat er dann seine Hauptwohnung).

Abgesehen davon ist die ZWSt-Satzung der Stadt Cottbus verfassungswidrig.