Studentin in Berlin, Hauptwohnsitz bei Mutter in Stralsund

crw @, Donnerstag, 21.09.2006 (vor 6420 Tagen)

hallo,
ich studiere ab oktober in berlin und nehme mir aus diesem grund ein zimmer in berlin zur untermiete. nun ergibt sich daraus ein problem: ich kann mich mit diesem untermietvertrag ja ummelden, trotzdem habe ich ja keinen richtigen hauptwohnsitz hier, den kann ich mir auch gar nich leisten. wäre es empehlenswert mich bei meiner mutter komplett abzumelden bzw. geht das überhaupt> und wie hoch wird die zws sein> meine letzte info war 5% der kaltmiete. aber das auch wenn 2 personen in der wohnung wohnen> ich seh also nich so recht durch. vllt. kann mir jemand helfen. danke schon mal
Anne

Studentin in Berlin, Hauptwohnsitz bei Mutter in Stralsund

Christian @, Donnerstag, 21.09.2006 (vor 6420 Tagen) @ crw

Hallo Anne,

1. Melderecht - fast mein Lieblingsthema (da komme ich mir schon vor wie der alte Cato mit seinem Karthago):
Wer sich wann und wo wie zu melden hat, richtet nach dem Melderecht.
Danach ist bei mehreren Wohnungen diejenige die Hauptwohnung, wo man sich überwiegend (zeitlich gesehen) aufhält. Maßgeblich für die Meldung mit Haupt-, Neben- oder alleiniger Wohnung sind einzig und allein die Lebens- und Wohnverhältnisse des Einwohners.
1. a) Das kann bei einem Studenten die Berliner oder die Stralsunder Wohnung sein - Faustregel: ein Student, der sich in den Semesterferien, an vorlesungsfreien Tagen und an den Wochenenden in der elterlichen Wohnung aufhält, hat dort seine Hauptwohnung. Berlin wäre dann die Nebenwohnung, mit dem Nachteil, dass die Berliner nach 1 Jahr (nicht früher) Zweitwohnungsteuer verlangen werden. Die halte ich zwar nicht für rechtmäßig, aber dazu müsste man wohl vor Gericht ziehen, denn die Berliner sehen das anders.
1. b)Bei vorwiegender Nutzung der Berliner Wohnung ist diese dann die Haupotwohnung und die Stralsunder die Nebenwohnung. Das hätte den Vorteil, dass auf keinen Fall eine Zweitwohnungsteuer anfällt, denn Wohnraum in der elterlichen Wohnung darf bei Studierenden üblicherweise nicht besteuert werden. Damit ist ein Ausziehen aus der elterlichen Wohnung und das Abmelden in Stralsund eigentlich unnötig. Es wäre allerdings möglich, die Wohnung in Berlin würde dann die alleinige Wohnung.

2. Mit dem Wohnsitz hat das Melderecht nur am Rande zu tun - da gibt es zwar Überschneidungen bzw. gemeinsame Mengen, aber das ist auch schon alles. In den Berliner Erläuterungen steht zwar mal an einer Stelle „Nebenwohnsitz“. aber das ist blanker Unsinn. Damit kann man allenfalls die Berliner Finanzverwaltung ärgern - die hat allerdings schon genug Probleme am Hals.

3. Bei Untermiete ist die Nettokaltmiete gemäß Mietvertrag ausschlaggebend für die Höhe der Zweitwohnungsteuer (da kann man ggf. auch jonglieren).
Bei Wohngemeinschaften wird die Zweitwohnungsteuer anteilig berechnet. Weils im amtsdeutsch so schön klingt, hier der Auszug aus dem Berliner Stadt“recht“: „Für die Berechnung des Wohnflächenanteils ist die Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume den an der Gemeinschaft beteiligten Personen zu gleichen Teilen zuzurechnen. Dem Anteil an der Fläche der gemeinschaftlich genutzten Räume ist die Fläche der von dem Miteigentümer oder Mitmieter individuell genutzten Räume hinzuzurechnen.“

Noch Fragen> Ansonsten: viel Spaß in Berlin.

Gruß