ZWS während der Diplomarbeit?

katzeschwarz @, Montag, 01.03.2010 (vor 5505 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich hege den Verdacht, dass ich Euch jetzt mit einem leidigen Thema belästige, aber ich weiß mir grad nicht anders zu helfen. Die Grundsatzurteile habe ich mir grade durchgelesen, nur leider keine konkrete Übereinstimmung mit meinem Fall gefunden.

Der sieht folgendermaßen aus:
Ich habe mich letztes Jahr für 6 Monate in Stuttgart aufgehalten, da ich dort meine Diplomarbeit geschrieben habe. Meine Wohnung in Solingen habe ich für diese Zeit behalten, da es sinnlos gewesen wäre, meine Möbel etc. für diese kurze Zeit irgendwo einzulagern und mir dann eine neue Wohnung zu suchen.

In Stuttgart habe ich ein kleines Zimmer in einem Wohnheim bewohnt, dessen Miete mit dem geringen Diplomandenentgelt verrechnet wurde. Sanitäranlagen/Küche/Gemeinschaftsräume musste ich mir mit 8 anderen Personen teilen. Die Stadt Solingen will nun von mir ZWS haben, was ich aber keinesfalls einsehe. Die Wohnung war während dieser Zeit ungenutzt, weder untervermietet nocht sonst irgendwas.

Jetzt würde ich gerne Eure Meinung dazu hören, und ob ich dagegen etwas unternehmen kann.

Ich danke Euch schonmal sehr für die Hilfe!

ZWS während der Diplomarbeit?

Alfred @, Donnerstag, 04.03.2010 (vor 5502 Tagen) @ katzeschwarz

Ich nehme mal an, dass Du so oder so fälschlicherweise in Stuttgart mit Haupt- und in Solingen mit Nebenwohnung registriert warst.
Die Nichtnutzung einer "inngehabten" Nebenwohnung nachzuweisen dürfte schwierig und wohl auch fruchtlos sein, da "Vorhalten" genügt.
Klage nur sinnvoll, wenn grundsätzlich gegen die verfassungswidrige Satzung.

ZWS während der Diplomarbeit?

katzeschwarz @, Freitag, 05.03.2010 (vor 5502 Tagen) @ Alfred

warum fälschlicher weise>
gibt es eine möglichkeit die stuttgarter wohnung als nebenwohnung zu deklarieren> da wäre die zweitwohnungssteuer aufgrund der viel geringeren miete auch wesentlich niedriger. aber wenn stuttgart die nebenwohung ist, kann dann solingen zws einfordern>

ZWS während der Diplomarbeit?

LionelHutz @, Freitag, 05.03.2010 (vor 5502 Tagen) @ katzeschwarz

» warum fälschlicher weise>
» gibt es eine möglichkeit die stuttgarter wohnung als nebenwohnung zu deklarieren> da wäre die zweitwohnungssteuer aufgrund der viel geringeren miete auch wesentlich niedriger. aber wenn stuttgart die nebenwohung ist, kann dann solingen zws einfordern>

Für die Bestimmung der melderechtlichen Haupt- und Nebenwohnung kommt es darauf an, welche Wohnung vorwiegend genutzt wird. Für die Bestimmung der 'vorwiegenden Nutzung' ist zumindest in NRW 'in der Regel auf den Zeitraum eines Jahres abzustellen'. Wenn Du die Wohnung in Stuttgart genau 6 Monate gemietet hattest und in dieser Zeit auch mal am Wochenende in Solingen warst, spricht einiges dafür, dass Stuttgart immer Nebenwohnung war. Lässt sich die vorwiegende Nutzung nicht zweifelsfrei ermitteln, kommt es auf den Schwerpunkt Deiner persönlichen Lebensbeziehungen an. Der könnten in Deinem Fall in Solingen liegen.

ZWS während der Diplomarbeit?

Alfred @, Freitag, 05.03.2010 (vor 5502 Tagen) @ katzeschwarz

Du bist aus der Solinger Wohnung - so klingt das für mich - nicht ausgezogen, sondern hast für einen bestimmten Zweitraum in Stuttgart eine weitere Wohnung genutzt. Dabei klingt es für mich so, als hättest Du - über das Jahr gesehen - die Stuttgarter Wohnung eben nicht vorwiegend genutzt. Damit wäre die Registrierung mit Nebenwohnung in Stuttgart falsch.

Eine legale Möglichkeit, das rückwirkend zu ändern, gibt es m.E. nicht (mehr). Aber da befinde ich mich im Widerspruch zumindest zur Kölner Rechtsmeinung, nach der die Anwendung des Melderechts im Belieben der Stadt steht.

» kann dann solingen zws einfordern>
So wie Du schreibst, tut die Stadt es ja, und zeigt damit, dass sie es kann. Ob sie es darf, ist eine andere Frage. Darüber haben die Gerichte zu befinden.

Prognose:
VG: alles Rechtens.
OVG: alles Rechtens.
BVerfG: > (Hat bisher aber immer entschieden, dass Satzungen wie die Solinger verfassungswidrig sind)

ZWS während der Diplomarbeit?

katzeschwarz @, Freitag, 05.03.2010 (vor 5502 Tagen) @ Alfred

wenn solingen von mir zws haben will, dann ist doch logischerweise auch die solinger wohung als nebenwohnung angegeben.

im übrigen nochmal der zeitliche ablauf: april bis oktober wohnung in stuttgart (am wochenende war ich immer in solingen). die monate davor und danach war ich komplett in solingen.
das bedeutet dann, dass solingen eigentlich die hauptwohung ist> soll ich dann bei der zweitwohnungssteuererklärung ein schreiben dazutun, dass ich gegen die deklarierung der solinger wohnung als nebenwohnung einspruch einlege>