Zweitwohnsitz-Steuer rückwirkend

AndreaMuc @, München, Donnerstag, 28.09.2006 (vor 6777 Tagen)

Meine Eltern haben ein kleines Häuschen ca. 100 km entfernt von ihrer Arbeitsstätte. Mein Vater ist dort mit Hauptwohnsitz gemeldet, in München mit Zweitwohnsitz. Bei meiner Mutter ist es genau andersherum.

Nun hat man Anfang diesen Jahres meinen Vater angeschrieben, wg. ZWS-Steuer. Soweit so gut. Nun wurde meinem Vater in der Meldestelle hier gesagt, dass die ZWS-Steuer rückwirkend für die Zeit, in der er in München mit ZWS angemeldet ist, also seit 1991, rückwirkend zu erstatten ist, bzw. solle er sich darum bemühen, dass die Steuer von der Gemeinde, wo er den HWS hat an München "zurückgezahlt" wird.

Meine Fragen hierzu:

Es gibt doch ein Verbot der Rechtsrückwirkung, das besagt, dass Gesetze erst nach ihrem Inkrafttreten wirksam sind. In diesem Falle wäre hier die Steuer wohl erst ab dem 01.01.2006, also dem Inkrafttreten des Gesetzes fällig. Oder sehe ich das falsch>

Und kann die Kommune München wirklich verlangen, dass sich mein Vater mit der anderen Gemeinde in Verbindung setzt und dafür zu sorgen hat, dass diese die Steuern nach München erstatten. Ich glaube, es gibt doch unter Behörden so etwas wie das Gebot der Amtshilfe, oder>

Ich hoffe, dass mir irgendwer eine stichhaltige Antwort geben kann. Diese Sache zehrt nämlich ganz schön an meiner Familie.

Viele Grüße

Andrea aus München

Zweitwohnsitz-Steuer rückwirkend

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 28.09.2006 (vor 6777 Tagen) @ AndreaMuc

Hallo Andrea,

» Nun hat man Anfang diesen Jahres meinen Vater angeschrieben, wg.
» ZWS-Steuer. Soweit so gut. Nun wurde meinem Vater in der Meldestelle hier
» gesagt, dass die ZWS-Steuer rückwirkend für die Zeit, in der er in München
» mit ZWS angemeldet ist, also seit 1991, rückwirkend zu erstatten ist, bzw.
» solle er sich darum bemühen, dass die Steuer von der Gemeinde, wo er den
» HWS hat an München "zurückgezahlt" wird.

Kommt mir sehr merkwürdig und überhaupt nicht schlüssig vor. Seid Ihr sicher, dass Ihr das richtig verstanden habt>

» Meine Fragen hierzu:
»
» Es gibt doch ein Verbot der Rechtsrückwirkung, das besagt, dass Gesetze
» erst nach ihrem Inkrafttreten wirksam sind. In diesem Falle wäre hier die
» Steuer wohl erst ab dem 01.01.2006, also dem Inkrafttreten des Gesetzes
» fällig. Oder sehe ich das falsch>

Nein, durchaus richtig.

Gruß
Yvonne Winkler

Zweitwohnsitz-Steuer rückwirkend

Christian @, Donnerstag, 28.09.2006 (vor 6777 Tagen) @ AndreaMuc

Hallo Andrea,

nicht erfreulich, aber hoffentlich hilfreich:

1. „Mein Vater ist dort mit Hauptwohnsitz gemeldet, in München mit Zweitwohnsitz. Bei meiner Mutter ist es genau andersherum.“
Wenn Deine Eltern nicht dauernd getrennt leben, haben wir schon den Fehler. Das Melderecht ist eindeutig und besagt:
Art. 16 Mehrere Wohnungen, Abs. 2:
Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.“
Daraus ergibt sich zwingend, dass Ehepaare, die nicht dauernd getrennt leben, für die gleiche Hauptwohnung gemeldet sein müssen. Ein Verstoß gegen das Meldegesetz kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wenn Du als „Andrea aus München“ schreibst, gehe ich mal davon aus, dass die Familie in München lebt und dort auch die melderechtliche Hauptwohnung hat. Dein Vater hätte sich also gemeinsam mit Deiner Mutter mit Hauptwohnung in München melden müssen. Ist aber nur eine Vermutung von mir.

2. „… ZWS-Steuer rückwirkend für die Zeit, in der er in München mit ZWS angemeldet ist, also seit 1991“
Da liegt wohl ein Missverständnis bei der Stadt München oder bei Deinem Vater vor (siehe auch Posting von Yvonne Winkler). Die Zweitwohnungsteuer kann - wie richtig von Dir beschrieben - frühestens mit Inkrafttreten der Satzung verlangt werden. Das ist meines Wissens aber nicht der 1.1.2006 sondern der 1. 2. 2006. Also 1 Monat Steuer weniger.

3. „…solle er sich darum bemühen, dass die Steuer von der Gemeinde, wo er den HWS hat an München "zurückgezahlt" wird.“
Wenn hier nicht ebenfalls ein Missverständnis vorliegt, wollte jemand Deinen Vater verarschen - darf bei einer gut geführten Behörde eigentlich nicht vorkommen. Wenn die Gemeinde, in der Dein Vater mit Hauptwohnung gemeldet ist, keine „Bleibeprämie“ (wäre neben dem „Begrüßungsgeld“ auch mal ein lohnendes Thema für den Bund der Steuerzahler) ausgelobt hat, gibt es überhaupt keine rechtlich zulässige Möglichkeit, die in einer anderen Kommune gezahlte Zweitwohnungsteuer zu erstatten bzw. zu übernehmen. Das weiß man in der Münchener Verwaltung (hoffentlich) auch ganz genau. Und selbst wenn es in der Gemeinde eine Bleibeprämie gäbe, wäre es ganz bestimmt nicht Aufgabe der Stadt München, sich darum zu kümmern - Amtshilfe kann eine Behörde/Verwaltungsstelle der anderen, aber nicht Privatleuten leisten.
Anmerkung:
Die latent xenophobische Haltung, die man den Bayern nachsagt, scheint auch untereinander für den Umgang mit Bürgern jeweils anderer bayerischer Städte zu gelten.

4. Meine Empfehlung zu den Fragen:
- Sofort den Meldestatus in Ordnung bringen (wenn nicht dauernd getrennt lebend).
- Die fällige Zweitwohnungsteuer zu bezahlen.
- Hoffen, dass da nicht noch was von der Meldebehörde nachkommt.

5. Noch Fragen>

Viele Grüße