Untermiete München

qbert @, München, Montag, 02.10.2006 (vor 6083 Tagen)

Hallo,

mich würde nochmal der Zusammenhang zwischen 'innehaben einer Wohnung' und Untermiete interessieren und das speziell für München. Die Situation ist so, dass ich zur Untermiete in einer Wohnung lebe, deren Hauptmieter in München mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ich selber bin in München mit Nebenwohnsitz gemeldet, da das Zimmer für mich nur ein Stützpunkt ist. Laut den Erläuterungen in der Steuererklärung fällt ein Untermietverhältnis unter die Rubrik 'Wohngemeinschaft'.

Es wird zwar für diesen Fall die Fläche der Wohnung und der Anteil an privater/gemeinschaftlicher Wohnfläche abgefragt, aber Hinweise darauf, wie diese Daten eingehen, habe ich noch keine gefunden. Da die Wohnung im Anschreiben als 'meine Nebenwohnung' bezeichnet wird, nur weil ich hier gemeldet bin, habe ich die Befürchtung, dass die Wohnung auch als ganzes veranschlagt wird. Kann das sein>

Für erhellende Antworten in dieser Sache wäre ich sehr dankbar.

Untermiete München

Christian @, Montag, 02.10.2006 (vor 6083 Tagen) @ qbert

Hallo qbert,
was berechnet wird, kommt auf den Mietvertrag an.
Da Bad/WC und eventuell die Küche und bei einer Untermiete mitbenutzt werden dürfen, werden sie "anteilig" (hier wohl: pro Kopf) mitberechnet. Spielt aber eigentlich keine Rolle (nur bei "teilweise unentgeltlichem Überlassen"), da die Nettokaltmiete gem. Mietvertrag ausschlaggebend sein sollte.
Auf keinen Fall darf die gesamte Wohnung herangezogen werden.
Gruß