zweitwohnsitzsteuer

netti @, Dienstag, 27.04.2010 (vor 5085 Tagen)

hallo...
ich hab da mal ne frage zur zweitwohnsitzsteuer, ich hoffe das mir jemand helfen kann. ich habe gestern ein formular von der stadt iserlohn (nordreihn-westfalen) bekommen, wonach ich eine erklärung zur zweitwohnsitzsteuert abgeben soll. dies dient wohl zur berechnung der steuer. ich bin pendeler, musste zwangsläufig wegen der arbeit hier eine zweitwohnung anmelden. komme ursprünglich aus sachsen-anhalt bei halle und fahre jedes wochenende dahin, wegen meiner familie und meinem freund. ich möchte hier eigentlich ungern meinen zweitwohnsitz anmelden, weil man ja in der jährlichen steuererklärung die familienheimfahrten gelten machen kann. kann ich gegen diese festsetzung der steuer irgendwas unternehmen> kann mir da jemand von euch helfen> bitte:-) ....danke schon mal im voraus. annett

zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 27.04.2010 (vor 5085 Tagen) @ netti

Angemeldet hast Du aus beruflichen Gründen in Iserlohn eine Nebenwohnung, keine Zweitwohnung. oder Zweitwohnsitz. Ob das melderechtskonform ist, kann ich auf Grund Deiner Angaben nicht beurteilen. Aber wenn Du volljährig und alleinstehend bist, müsse die Wohnung in Iserlohn eigentlich Deine Hauptwohnung sein.

Leider hat die Stadt Iserlohn ihre Satzung nicht ins Netz gestellt – oder zumindest gut versteckt. Deswegen nur allgemeine Antworten:
1. Das wirksamste Mittel gegen die ZWSt ist die melderechtliche Registrierung mit alleiniger Wohnung.
2. Zweitbeste Variante ist die Anmeldung mit Hauptwohnung (kann aber u.U. zu einer ZWSt am Heimatort führen)

Da es bei Dir (auch) um eine rückwirkende Veranlagung geht, könnte – so es denn stimmt – das Eingeständnis eines Irrtums bei der Anmeldung (falsche Prognose über die Verweildauer) sein. Ggf. lässt sich ein Gericht darauf ein, dass Du von Anfang an Deinen „vorwiegenden Aufenthalt“ in Iserlohn hattest und deswegen nicht zweitwohnungsteuerpflichtig bist.

Mit doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten hat der Melde- und Zweitwohnungsteuerzirkus nichts zu tun. So absurd es klingen mag: Im Einkommensteuerrecht ist die aus beruflichen Gründen am Arbeitsort gehaltene Wohnung immer die „Zweitwohnung“. Das macht die Rechtsordnung ja so schön widerspruchsfrei und für jedermann leicht überschaubar.

zweitwohnsitzsteuer

netti @, Dienstag, 27.04.2010 (vor 5085 Tagen) @ Alfred

hallo alfred,

danke für deine schnelle antwort. hört sich für mich ja nicht so gut an. ich glaube da werde ich wohl nichts gegen machen können. das problem was ich habe, ich würde mich ungern hier fest - also in iserlohn meinen hauptwohnsitz - anmelden, denn wenn ich das tue, bekomme ich die familienheimfahrten vom finanzamt nicht mehr bezahlt. momentan bekomme ich das noch, dies würde aber dann, denke ich wegfallen. bin mir aber nicht sicher. und wenn ich dann noch lese, das eine zweitwohnung als luxus anzusehen ist, wird mir ganz schlecht...also gibt es wahrscheinlich da nicht so viel möglichkeiten, entweder in iserlohn fest anmelden, oder die steuer bezahlen. annett