Ablehnung des Widerspruchs

franzala @, Dienstag, 18.05.2010 (vor 5090 Tagen)

Ich habe mich 2007 in Magdeburg mit einem Zweitwohnsitz im Studentenwohnheim angemeldet, am 3.4.2008 habe ich Widerspruch gegen die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer eingelegt. In 2010 kam nun ein Schreiben, das ich Steuerpflichtig bin und für die letzten beiden Jahre nachzahlen muss !
Kann das rechtens sein, nur wegen dem Verschulden des Amtes muss ich soviel zahlen> Hätte ich das früher gewusst, hätte ich ja schon lange meinen Hauptwohnsitz umgelegt.
Weiß jemand ob eine Beschwerde oder ein Einspruch gegen die Höhe oder ein erneuter Widerspruch etwas bringt>
Danke im Voraus für die Hilfe.

Ablehnung des Widerspruchs

Alfred @, Dienstag, 18.05.2010 (vor 5090 Tagen) @ franzala

Was denn nun> Verstoß gegen das Melderecht seit 2007> Oder ab 2010>
Wenn Du Dich seit 2007 über das Jahr gerechnet vorwiegend in Magedeburg aufgehalten hast/jetzt noch aufhältst, ist in MD Deine Erstwohnung und ZWSt kann nicht erhoben werden.
Der Verstoß gegen das Melderecht steht auf einem anderen Blatt und wäre eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld).
Gegen den Widerspruchsbesheid hilft nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht.
Die Schuld an der Situation liegt aber kaum bei der Stadt.