Ablehnung des Widerspruchs
Ich habe mich 2007 in Magdeburg mit einem Zweitwohnsitz im Studentenwohnheim angemeldet, am 3.4.2008 habe ich Widerspruch gegen die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer eingelegt. In 2010 kam nun ein Schreiben, das ich Steuerpflichtig bin und für die letzten beiden Jahre nachzahlen muss !
Kann das rechtens sein, nur wegen dem Verschulden des Amtes muss ich soviel zahlen> Hätte ich das früher gewusst, hätte ich ja schon lange meinen Hauptwohnsitz umgelegt.
Weiß jemand ob eine Beschwerde oder ein Einspruch gegen die Höhe oder ein erneuter Widerspruch etwas bringt>
Danke im Voraus für die Hilfe.