Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

lehnni @, Dienstag, 25.05.2010 (vor 5077 Tagen)

Hallo,
ich habe ein kleines Problem und daher einige Fragen.

Letzte Woche habe ich von der Stadt Halle einen Brief bekommen, darin stand sinngemäß: "..der Stadtrat Halle hat mit Sitzung vom 27.05.2009 eine neue Satzung zur Zweitwohungssteuer rückwirkend zum 01.01.2004 beschlossen."

Ich war ca. 5 Jahre in Halle mit Zweitwohnsitz gemeldet und soll nun dafür zahlen...

Meine Fragen:
1. Können die die Satzung so weit rückwirkend beschließen>
2. Gäbe es eine Möglichkeit um die Steuer herumzukommen, alá die Wohnung in Halle war der eigentliche Lebensmittelpunkt und ist daher nach §8 des Meldegesetzes SH als Hauptwohnung anzusehen>


Ich habe mich ja nun umgemeldet, da ich aus Halle weggezogen bin und wollte fragen ob das bei Frage 2 auch rückwirkend geht> Die Stadt kann das ja anscheind auch ;)

LG, Lehnni

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Dienstag, 25.05.2010 (vor 5077 Tagen) @ lehnni

» Ich war ca. 5 Jahre in Halle mit Zweitwohnsitz gemeldet und soll nun dafür zahlen...
Du warst ca. 5 Jahre in Halle mit Nebenwohnung gemeldet und hattest diese inne. Das ist der Steuertatbestand.

» Meine Fragen:
» 1. Können die die Satzung so weit rückwirkend beschließen>
Sie können. Auch wenn sie es immer noch nicht richtig können.

» 2. Gäbe es eine Möglichkeit um die Steuer herumzukommen, à la die Wohnung in Halle war der eigentliche Lebensmittelpunkt und ist daher nach §8 des Meldegesetzes SH als Hauptwohnung anzusehen>
Der Lebensmittelpunkkt ist zweitrangig. Wenn Du statt „Lebensmittelpunkt“ behauptest – und beweisen kannst – dass die Wohnung in Halle Deine vorwiegend benutzte Wohnung war, hast Du zwar gegen das Melderecht verstoßen (Ordnungswidrigkeit) , aber ggf. eine Chance, der Zweitwohnungsteuer zu entgehen. Hängt vmtl. vom Gericht ab, da die Stadt einen Widerspruch mit Sicherheit zurückweisen wird.

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

lehnni @, Dienstag, 25.05.2010 (vor 5077 Tagen) @ Alfred

» Der Lebensmittelpunkkt ist zweitrangig. Wenn Du statt „Lebensmittelpunkt“ behauptest – und beweisen kannst – dass die Wohnung in Halle Deine vorwiegend benutzte Wohnung war, hast Du zwar gegen das Melderecht verstoßen (Ordnungswidrigkeit), aber ggf. eine Chance, der Zweitwohnungsteuer zu entgehen. Hängt vmtl. vom Gericht ab, da die Stadt einen Widerspruch mit Sicherheit zurückweisen wird.

Wieso ist der Lebensmittelpunt zweitrangig> Ist das irgendwo festgehalten>
Kann man davon ausgehen das die Stadt den Widerspruch zurückweist> Mit welcher Begründung könnte sie das und viel wichtiger wie beweist man wo sein Lebensmittelpunkt ist>

LG und Danke für die schnelle Antwort>
p.s. In dem Brief kann ich auch eine Erklärung abgegeben "..wieso Sie nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können."

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Dienstag, 25.05.2010 (vor 5077 Tagen) @ lehnni

» Wieso ist der Lebensmittelpunkt zweitrangig> Ist das irgendwo festgehalten>
Ja, in den jeweiligen Meldegesetzen. Danach ist der "Schwerpunkt der Lebenbeziehungen" nur dann von Bedeutung, wenn sich der vorwiegende Aufenthalt nicht zweifelsfrei feststellen lässt.

» Kann man davon ausgehen das die Stadt den Widerspruch zurückweist>
Ja.

» Mit welcher Begründung könnte sie das ...
Sie können das mit jeder beliebigen Begründung. Da werde ich dem Rechtsamt nicht die Arbeit abnehmen.

» und viel wichtiger wie beweist man, wo sein Lebensmittelpunkt ist>
Eigene Angaben, Zeugen, Beweismittel wie Stromabrechnung, usw.

» In dem Brief kann ich auch eine Erklärung abgegeben "..wieso Sie nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden können."
Wenn Du es einigermaßen plausibel machen kannst:
"Weil es sich um die vorwiegend genutzte Wohnuhng handelte, die irrtümlich als Nebenwohnung registriert wurde."

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

lehnni @, Donnerstag, 27.05.2010 (vor 5075 Tagen) @ Alfred

Hm ..also wird man wohl um eine Zahlung nicht drumherumkommen oder>
Bietet denn vielleicht die Satzung an sich oder der Umstand das die Satzung mehr als 5 Jahre rückwirkend gelten soll, Angriffspunkte vor Gericht oder für Argumente im Widerspruch>

LG

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Donnerstag, 27.05.2010 (vor 5075 Tagen) @ lehnni

Wenn Du so fragst, gehe ich mal davon aus: Du hast Dich zeitlich nicht überwiegend in Halle aufgehalten und warst mit Nebenwohnung melderechtskonform erfasst.

Die Satzung bietet mehr Angriffspunkte als er Stadt lieb sein kann – im Widerspruchsverfahren wird sie das allerdings nicht einsehen wollen. Bei Gericht hängt es davon ab, wie der Richter die Sache sieht.

Wenn die Wohnung in Halle von Dir tatsächlich nicht vorwiegend genutzt wurde, sollte ein Widerspruch folgende Punkte enthalten:
1. Ein gleichmäßiger Vollzug der Satzung ist nicht gewährleistet, da die entscheidenden Angaben zum Steuergegenstand und zur –pflicht nicht genügend verifiziert werden können. Die Richtigkeit der melderechtlichen Verhältnisse wird nicht überprüft.
2. Das BVerfG hat bereits entschieden, dass Normen zur Bestimmung des Steuergegenstandes und des –pflichtigen wie die in der Satzung der Stadt Halle verfassungswidrig sind und zur Nichtigkeit der Satzung führen.
3. Im Übrigen genügen die Satzungsnormen zur Bestimmung des Steuergegenstandes und des –pflichtigen nicht dem Bestimmtheitsgebot.

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

lehnni @, Sonntag, 30.05.2010 (vor 5072 Tagen) @ Alfred

Also eigentlich habe ich mich fast ausschließlich in Halle aufgehalten, ich hatte mich direkt nach meinem Umzug nur mit Nebenwohnsitz gemeldet, da ich davon ausgegangen bin nicht lange dort zu wohnen ..das war nun aber nicht so.. und die Umeldung auf Hauptwohnsitz habe ich darüber völlig vergessen.. erst als ich jetzt weggezogen bin kam Post aus Halle. Ich will keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, weil es sich bei der Wohnung um die überwiegend genutzte Wohnung handelte!

Kann man da nicht irgendwie rückwirkend eine Ummeldung machen oder so .. Stromrechnungen etc. habe ich auch als Beweis der überwiegenden Nutzung der Wohnung in Halle!

LG

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

anjaz @, Sonntag, 30.05.2010 (vor 5072 Tagen) @ lehnni

Diese Frage beschäftigt mich auch gerade brennend. Habe einen vom 19.05.10 datierten Brief der Stadt Halle bekommen, wonach ich von Juni 2005-April 2010 diese Steuer zahlen soll. Komischerweise gibts die Satzung schon seit 2009. Warum schreiben die mir gerade jetzt> Lieg es an meiner Ummeldung mit Hauptwohnsitz in Halle>

Meine neugierigen Frage(n):
Warum bekomme ich meinen 1. Bescheid dazu erst jetzt> Ist das rechtens> Normalerweise hätte ich doch in den Jahren 2004 und 2006 in denen es bereits eine Satzung gab, auch schon einen Brief dazu bekommen müssen, oder> Ich hättte mich doch bereits im Jahr 2005 mit Hauptwohnung in Halle angemeldet, wenn ich davon gewusst hätte, dass ich die Gebühr zahlen muss.

Kann ich in einem Widerspruch von "unechter Rückwirkung" sprechen/schreiben>

Kennt jemand die "Strafgebühr", wenn ich mich rückwirkend mit Hauptwohnsitz ab 2005 in Halle melde> Findet man dazu auch eine Satzung>

Sollte ich mich dazu von einem Anwalt beraten lassen oder werden die Gebühren einer Klage und Anwaltskosten höher sein als die ca. 700-800EUR die für mein WG-Zimmer für 5 Jahre auf mich zukommen>

Wär ganz toll, wenn mit jemand weiterhelfen kann. Bin total verzweifelt und meine Eltern haben nen tierischen Hals (ich hab das Geld nämlich nicht)...

Viele Grüße

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 16.06.2010 (vor 5056 Tagen) @ anjaz

Auf jeden Fall dagegen Widerspruch einlegen. Frist einhalten!
Klage lohnt sich immer.

Habe eben gelesen, dass das VG Halle am 7.6.2010 entschieden hat, dass die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Halle keine gültige Rechtsgrundlage zur Ergebung einer Zweitwohnungsteuer darstellt (Beschluss vom 07.06.2010, 5 A 23/10).

Es empfiehlt sich nicht, sich auf ein Aussetzen der Verbescheidung einzulassen, da die Stadt die Gewohnheit hat, ihre Satzung zu ändern und dann alle ausgesetzten Bescheide wieder zu veranlagen.

Wenn das Verwaltungsgericht darüber entschieden hat, dass sie rechtswidrig sind, werden die Bescheide aufgehoben.

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

lehnni @, Samstag, 19.06.2010 (vor 5052 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,
was genau heißt das jetzt für uns ..also der Richterspruch, Urteil .. ich hab wie bereits erläutert ja auch das Problem mit der Zweitwohnungssteuer in Halle.
Muss ich die Unterlagen erstmal alle ausfüllen und auf den Bescheid warten und anschließend Widerspruch mit hinweis auf diesen aktuellen Richterspruch/Urteil einlegen> Weiss nicht mehr weiter ....

Lehnni

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Samstag, 19.06.2010 (vor 5052 Tagen) @ lehnni

Eine interessante Frage an Yvonne.
Meine Auffassung:
Die Satzung der Stadt Halle knüpft die Steuerpflicht an das Vorhandensein einer melderechtlichen Hauptwohnung. Dies führt – so die Beschlüsse des BVerfG von 2005 und 2010 – zur Nichtigkeit der Satzung. Ob eine nichtige (verfassungswidrige) Satzung für den Bürger Bindungswirkung insoweit entfalten kann, dass er einer Behörde persönliche Daten mitzuteilen hat, bezweifle ich ernstlich. Wir leben doch nicht in der BRD.
Meine Vorgehensweise wäre:
Fragebogen unausgefüllt zurückschicken, mit Hinweis auf die Nichtigkeit der Satzung (Beschlüsse des BVerfG und ständige Rechtsprechung des VG Halle) und ggf. die informationelle Selbstbestimmung. Abwarten was passiert. Sanktionen dürften da eigentlich nicht zu befürchten sein.

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Yvonne Winkler @, Sonntag, 20.06.2010 (vor 5051 Tagen) @ Alfred

Halte ich nicht für förderlich, Alfred.

Der Beschluss betrifft ein Eilverfahren und ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt ist in die nächste Instanz gezogen. Daher Formular ausfüllen, Bescheid abwarten, Widerspruch einlegen, Widerspruchsbescheid abwarten, Klage erheben.

Bis das durch ist, gibt es vielleicht eine rechtskräftige Entscheidung.

Argumentieren würde ich damit, dass die Satzung nicht den Anforderungen an eine Aufwandsteuer genügt. Dass ein Verfahren rechtshängig ist, weiß die Stadt selbst.

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

lehnni @, Montag, 25.10.2010 (vor 4924 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo,
ich hab jetzt einen Bescheid bekommen ..trotz 6 Jahre NW "muss" ich nur für 4 Jahre bezahlen.
Gibt es denn zu dem von Yvonne genannten Beschluss bereits eine neue Entscheidung, im allgemeinen irgendetwas Neues>
Ich wollte jetzt Widerspruch einlegen und dabei gerne auf den Beschluss verweisen.

Lehnni

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Montag, 25.10.2010 (vor 4924 Tagen) @ lehnni

Das ist so ein Problem mit der beklagenswerten Stadt. Sie weiß nicht, was sie will (außer Geld sehen) und schon gar nicht, was sie tut. Das macht es verständlicherweise für jeden Betroffenen und jedes Gericht schwer.

Als kurze Begründung für einen Widerspruch hielte ich z.B. für möglich:

„Der Zweitwohnungsteuerbescheid ist rechtswidrig und verletzt mich in meinen Rechten. Er stützt sich auf eine satzungsrechtliche Grundlage, die mit den Vorgaben des höherrangigen Rechtes nicht in Einklang steht. Denn die in Satzung geregelten Grundlagen der Steuerpflicht knüpfen in verfassungswidriger Weise allein an die formale Anmeldung einer Wohnung als Nebenwohnung an. Hierdurch mein Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG missachtet. Vgl. BVerwG Urteile 13.05.2009 - 9 C 6.08.; UA S. 11 und - 9 C 7.08; UA S. 12 f.; jeweils Rdr.Nr. 21.“

Mehr ist nicht erforderlich, denn das Ganze landet letztlich eh vor Gericht, weil die Bejammernswerte jeden Widerspruch zurückweisen wird (persönliche Vermutung). Der Hinweis auf die beiden verwaltungsfreundlichen BVerwG Urteile mag auf den ersten Blick widersinnig erscheinen. Ist er aber nicht. Weiter möchte ich mich hier dazu nicht auslassen. Die Bejammernswerte (und nicht nur die) könnte mitlesen

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

Alfred @, Montag, 31.05.2010 (vor 5072 Tagen) @ lehnni

@ lehnni und anjaz

Die Registrierung mit Haupt- und Nebenwohnung richtet sich nach dem Melderecht (hier MG LSA) und nicht nach der fragwürdigen Zweitwohnungsteuersatzung einer Stadt.
Wenn die melderechtlichen Verhältnisse nicht stimmen, kann man immer versuchen, gegen einen Zweitwohnungsteuerbescheid vorzugehen. Ob eine rückwirkende Ummeldung von der Stadt Halle und der bisherigen Heimatgemeinde gemacht wird, ist fraglich. Für die Steuertatbestand u.U. unerheblich, denn man kann m.E. immer argumentieren, dass die vorwiegend benutzte Wohnung (Erstwohnung) melderechtlich falsch erfasst ist. Wie weit man damit vor Gericht kommt, sei dahingestellt, denn auf höchstrichterliche Entscheidungen kann man sich nicht immer verlassen.
Um eine Klage wird man freilich kaum herumkommen. Dabei sollte man immer im Augen behalten, dass die Behörde bestimmt, welche Wohnung als Haupt- und welche als Nebenwohnung registriert wird.

Zweitwohnungssteuer Halle(Saale)

lehnni @, Montag, 31.05.2010 (vor 5072 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Antwort Alfred ...

@ anjaz
Laut Meldegesetz Sachsen-Anhalt .. das du hier einsehen kannst, kann eine falsche Meldung der Wohnverhältnisse zu einer Ordnungswirdrigkeit von bis 2500€ führen ..da sollte man wirklich nochmal überlegen ob eine rückwirkende Ummeldung der Neben- zur Hauptwohnung sinnvoll ist!

LG