Zweitwohnsitzsteuer, obgleich keine faktische Nutzung

Luca, Montag, 09.10.2006 (vor 6381 Tagen)

Hallo,

mein Fall ist etwas blöd: Ich lebe und arbeite in Hamburg, habe aber meinen Zweitwohnsitz seit Jahren noch mit Kiel angegeben und zwar unter der Adresse meiner Mutter. Das hatte ursprünglich nur den einen Grund, dass ich zu bequem war, mein Auto umzumelden. Nun fordert mich die Stadt Kiel auf mitzuteilen, ob mein Zweitwohnsitz immer noch Kiel ist oder ob ich den irgendwann aufgegeben habe. Faktisch nutze ich also gar keine Zweitwohnung, meine Mutter bewohnt die Wohnung, ich zahle in Kiel keine Miete und ich besuche meine Mutter lediglich ab und zu in Kiel. Allerdings habe ich mein Auto, wie gesagt,schon immer in Kiel versichert.
Nun fürchte ich, dass die Stadt Kiel rückwirkend für die letzten Jahre Zweitwohnsitzsteuer von mir verlangt.
Was kann ich tun> Würde es eventuell ausreichen, dass ich der STadt Kiel mitteile, dass ich im Grunde "vergessen" habe den Nebenwohnsitz abzumelden - was ist dann mit der KFZ-Versicherung>

Wäre für einen Ratschlag sehr dankbar!
Herzlichen Dank im voraus,
Luca

Zweitwohnsitzsteuer, obgleich keine faktische Nutzung

Yvonne Winkler @, Montag, 09.10.2006 (vor 6381 Tagen) @ Luca

Hallo,

was spricht dagegen den Meldestatus zu korrigieren, sprich den ZWS, der gar nicht existiert zum tatsächlichen Zeitpunkt abzumelden und das Auto nach Hamburg umzumelden>

anderenfalls wird's eine teure Autoversicherung (wenn ich die ZWS mitrechne).:-D

Gruß
Yvonne Winkler

Zweitwohnsitzsteuer, obgleich keine faktische Nutzung

Luca, Dienstag, 10.10.2006 (vor 6380 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne,

danke für Deine Antwort: Natürlich kann ich mein Auto und Zweitwohnsitz JETZT ummelden. Aber das kann ich doch nicht rückwirkend tun. Ich fürchte daher, dass ich rückwirkend ab 2004 Zweitwohnsitzsteuer zahlen soll - und da ich faktisch ja gar keine Zweitwohnung in Kiel habe, habe ich da natürlich gar keine Lust zu. Wenn ich angebe, dass ich z. B. seit 2003 KEINEN Zweitwohnsitz mehr in Kiel habe, denke ich, dass ich ein Problem bekomme, denn dann hätte ich ja auch mein Auto die letzten Jahre nicht in Kiel versichern können (und der Steuerbescheid für die KFZ-Steuer kommt ja auch aus Kiel, sprich, in Kiel müsste bekannt sein, dass mein Auto dort gemeldet ist). Außerdem wäre es, glaube ich, eine Ordnungswidrigkeit, mich nicht zeitnah in Kiel abgemeldet zu haben.
Was kann ich also tun, um einer möglichen rückwirkenden Zweitwohnsitzsteuer aus dem Weg zu gehen, ohne dass ich ein Problem mit meiner KFZ-Versicherung bekomme>

Viele Grüße
Luca

Zweitwohnsitzsteuer, obgleich keine faktische Nutzung

Yvonne Winkler @, Dienstag, 10.10.2006 (vor 6380 Tagen) @ Luca

Hallo Luca,

Zweitwohnsitz rückwirkend abmelden, isteine Owi, kommt aber vor. Wieviel sowas kostet kann ich nicht sagen. Wenn Gemeinden die ZWS frisch einführen, dauert es eine ganze Zeit, bis die Melderegister bereinigt sind. Es gibt garantiert etliche "Karteileichen", da wärest Du nicht die einzige. Außerdem würde das der wirklichen melderechtlichen Situation entsprechen.

Die Versicherung hat mit der ZWS nichts zu tun. Ich würde die Kfz-Versicherung ab jetzt ummelden und gut.

Die Kfz-Steuer ist das nächste, müsste auch durch Ummeldung nach Hamburg geändert werden. Würde ich auch ab jetzt machen. Wenn schon so ein Kuddelmuddel herrscht, wird es Zeit Ordnung rein zu bringen. Von allem immer das Beste haben zu wollen, geht eben nicht. Ein kleiner saurer Apfel ist dabei. ;-)

Gruß
Yvonne Winkler

Zweitwohnsitzsteuer, obgleich keine faktische Nutzung

Christian @, Dienstag, 10.10.2006 (vor 6380 Tagen) @ Luca

Hallo Luca,
Kuddelmuddel ist ein Euphorismus, wenn jeder macht, was er will und keiner, was er soll.
Maßgeblich für die Anmeldung sind Deine Lebens- und Wohnverhältnisse - und die scheinen mit Haupt- und Nebenwohnung auf den ersten Eindruck korrekt wider gegeben. Allenfalls falsch ist vermutlich die Anmeldung des Kfz, es sei denn, der Wagen steht in Kiel und in HH benutzt Du öffentlich Verkehrmittel.
Die Stadt Kiel wird die Steuer rückwirkend verlangen. Das ist selbst bei einer falschen Meldung mit Haupt- und Nebenwohnung zulässig (sagt BVerwG). Und rückwirkendes Abmelden: siehe Yvonne.
Ich würde melderechtlich daher alles so belassen, wie es ist und der Stadt die Zähne zeigen (geht aber nur auf dem Rechtsweg). Die Chancen für einen Erfolg vor Gericht sind aber gut.
Begründung:
Steuergegenstand der Zweitwohnungsteuer ist nun mal das "Innehaben einer Zweitwohnung". Was "Innehaben" bedeutet, ist rechtlich hinreichend geklärt und hat wiederum mit „faktischer Nutzung“ wenig zu tun. Dass Du die Nebenwohnung bei Deinen Eltern im rechtlichen Sinn nicht innehast, wird sich vor Gericht durchsetzen lassen, das hat mit einer Berufstätigkeit wenig bis nichts zu tun. Ausnahme: Du hast einen Mietvertrag mit Deinen Eltern.
Ob die Satzung der Stadt Kiel mit ihrer Festlegung, jede Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung, rechtlich überhaupt zulässig ist, müsste vorab auch noch geklärt werden. Habe da so meine Zweifel.
Letztlich eine Frage der Argumentation.
Im Erfolgsfall gehen die Prozesskosten zu Lasten der Stadt (zahlt also der Steuerzahler), kostet Dich allenfalls Nerven.
Gruß

Zweitwohnsitzsteuer, obgleich keine faktische Nutzung

Yvonne Winkler @, Dienstag, 10.10.2006 (vor 6380 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

das sehe ich nicht so. Was soll die Klagerei, wenn er in Kiel überhaupt nicht wohnt, sondern nur gemeldet ist. Dann hat er keinen Nebenwohnsitz und basta. Besuch ist kein Innehaben eines ZWSitzes, ist hier schon hinreichend dargelegt worden.

» Ich würde melderechtlich daher alles so belassen, wie es ist und der Stadt
» die Zähne zeigen (geht aber nur auf dem Rechtsweg). Die Chancen für einen
» Erfolg vor Gericht sind aber gut.

Klar, aber dazu muss man Lust haben und im Vorschuss auch ein bischen Geld, auch wenn man gewinnt und im nachhinein alles wiederbekommt und einen RA der Lust hat, sich damit zu befassen, für so ein bischen Streitwert.

Gruß
Yvonne