beruflicher Umzug nach Sylt

andy0876 @, Samstag, 12.06.2010 (vor 5038 Tagen)

Hallo, da ich mich bisher nie mit dem Thema Zweitwohnsitzsteuer beschäftigen musste, hier nun meine Fragen:

Derzeit lebe ich mit meiner Lebensgefährtin in Hamburg. Ich werde bald aus beruflichen Gründen nach Hörnum auf Sylt ziehen und habe dort dann eine zweite Wohnung. Wer kann mir sagen, wie ich mich am besten anmelde!> Hamburg 1. Wohnsitz, Hörnum 2. Wohnsitz>> Oder andersrum> Mit welcher Variante spare ich am meisten>
Danke für eure Antworten.:-)

beruflicher Umzug nach Sylt

Alfred @, Samstag, 12.06.2010 (vor 5038 Tagen) @ andy0876

Die Frage scheint mir auf die melderechtliche Registrierung zu zielen. Da geht es nicht um Wohnsitze oder Zweitwohnungsteuern, sondern um das Melderecht. Auf der Startseite (Menü) mal unter "Hauptwohnung" nachlesen.
Alles andere ergibt sich daraus.

Ordnungswidrig wäre es, die Nebenwohnung dort registrieren zu lassen, wo man keine oder eine geringere ZWSt zahlen muß.

beruflicher Umzug nach Sylt

René ⌂ @, Dienstag, 15.06.2010 (vor 5035 Tagen) @ Alfred

» Ordnungswidrig wäre es, die Nebenwohnung dort registrieren zu lassen, wo man keine oder eine geringere ZWSt zahlen muß.

Auch wenn ich deine Intension verstehe - aber so ist die Aussage definitiv falsch.

beruflicher Umzug nach Sylt

Alfred @, Mittwoch, 16.06.2010 (vor 5034 Tagen) @ René

» » Ordnungswidrig wäre es, die Nebenwohnung dort registrieren zu lassen, wo man keine oder eine geringere ZWSt zahlen muß.
»
» Auch wenn ich deine Intension verstehe - aber so ist die Aussage definitiv falsch.

Was ist denn daran definitiv falsch>

beruflicher Umzug nach Sylt

Rebell @, Mittwoch, 16.06.2010 (vor 5034 Tagen) @ Alfred

» Ordnungswidrig wäre es, die Nebenwohnung dort registrieren zu lassen, wo
» man keine oder eine geringere ZWSt zahlen muß.

Dieser Vorschlag entspricht im Grunde nicht der üblichen Praxis, es stimmt zwar nach dem Meldegesetz macht sich jeder Bürger strafbar, wenn er wegen der Besteuerung, das Meldegesetz entweder umgeht oder missbraucht.
Leider ist es der feine Unterschied, dass einem Bürger deswegen ein Strafverfahren drohen kann,denn der Abschnitt 6 des Meldegesetzes sieht nur Bußgelder für Verstöße gegen das Meldegesetz vor, nicht allerdings für rechtswidrig handelnde Beamte . Einem Beamten wie etwa einem Bürgermeister kann nichts passieren, wenn dieser einem Bürger den Rat gibt: Der von einem zur Zwst. veranlagten Bürger gemachte Vorwurf " Die Kommune würde mit der Besteuerung die Zweitwohnungsbesitzer diskriminieren" empfahl dieser Bürgermeister"Die vorhandene Diskrimminierung können Sie schnellstens beenden, wenn sie sich mit Erstwohnsitz anmelden"

beruflicher Umzug nach Sylt

René ⌂ @, Dienstag, 15.06.2010 (vor 5035 Tagen) @ andy0876

Die Frage ist wie immer der Ort, an dem du dich am häufigsten aufhalten wirst. Vermutlich wird das Hörnum werden.

Hamburg hat auf jeden Fall ZWS, Hörnum vermutlich nicht (ich konnte sie nicht auf der Homepage des Sylter Amts finden, wenn gleich eine andere Gemeinde in Sylt diese hat)