» Ordnungswidrig wäre es, die Nebenwohnung dort registrieren zu lassen, wo
» man keine oder eine geringere ZWSt zahlen muß.
Dieser Vorschlag entspricht im Grunde nicht der üblichen Praxis, es stimmt zwar nach dem Meldegesetz macht sich jeder Bürger strafbar, wenn er wegen der Besteuerung, das Meldegesetz entweder umgeht oder missbraucht.
Leider ist es der feine Unterschied, dass einem Bürger deswegen ein Strafverfahren drohen kann,denn der Abschnitt 6 des Meldegesetzes sieht nur Bußgelder für Verstöße gegen das Meldegesetz vor, nicht allerdings für rechtswidrig handelnde Beamte . Einem Beamten wie etwa einem Bürgermeister kann nichts passieren, wenn dieser einem Bürger den Rat gibt: Der von einem zur Zwst. veranlagten Bürger gemachte Vorwurf " Die Kommune würde mit der Besteuerung die Zweitwohnungsbesitzer diskriminieren" empfahl dieser Bürgermeister"Die vorhandene Diskrimminierung können Sie schnellstens beenden, wenn sie sich mit Erstwohnsitz anmelden"