Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

micky @, Montag, 05.07.2010 (vor 5181 Tagen)

Hallo liebe Forumteilnehmer,

ich habe eine Frage und hoffe hier eine Antwort zu finden. Momentan stehe ich wie der Ochs vorm Walde.

Und zwar werde ich aus beruflichen Gründen von Hamburg nach München ziehen. Den Hauptwohnsitz wollte ich in München anmelden. Jedoch würde ich meine Wohnung in Hamburg behalten und für 1-2 Jahre untervermieten (an einen Verwandten von mir, wegen der günstigen Miete. Würde ich die Wohnung aufgeben, würde mein Verwandter die wohnung nicht mehr zu dem Preis bekommen).

Das bedeutet, dass ich demnach in Hamburg gemeldet bleiben müsste und da dann den Zweitwohnsitz hätte. Ergeben sich daraus für mich steuerliche Nachteile> Ich habe gelesen, dass ich in München Steuern, die an der Jahresmiete bemessen werden, zahlen muss, wenn ich einen Zweitwohnsitz angemeldet habe. Nun habe ich aber den Erstwohnsitz dann in München und den Zweitwohnsitz in Hamburg.

Weiß jemand Rat>

Vielen Dank im Voraus!
Mike

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

Rebell @, Dienstag, 06.07.2010 (vor 5180 Tagen) @ micky

» Hallo liebe Forumteilnehmer,
» ich habe eine Frage und hoffe hier eine Antwort zu . Momentan stehe
» ich wie der Ochs vorm Walde.
, zahlen muss, wenn ich einen Zweitwohnsitz
» angemeldet habe. Nun habe ich aber den Erstwohnsitz dann in München und den
» Zweitwohnsitz in Hamburg.
Hallo Mike,mit Erstwohnsitz in München erfüllst Du exakt die Wünsche des Münchner Satadtkämmerers und Bgm. Ude, denn es ist faktisch die Zwst- Strategie, dass eine Kommune der anderen Bürger mit Erstwohnsitz abjagt, dazu trägt nämlich das Meldegesetz und die z.Zt.gültige kommunale Finanzausgleichsregelung bei. Es gibt halt immer Gewinner und Verlierer- aber die Verlierer sind überwiegend die wehrlosen Bürger!! Allen verantwortlichen Landes- und Bundespolitikern ist längst bekannt, dass eine Reform des kommunalen Finanzausgelichs längbst überfällig sei, aber die Bürger haben die Wahl getroffen - Untätigkeit von der Regierung ist Fakt, nur nicht wenn es um Diätenerhöhung geht, da sind relativ schnelle Entscheidungen mit großer Mehrheit möglich!!!

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

micky @, Mittwoch, 07.07.2010 (vor 5179 Tagen) @ Rebell

Hallo Rebell,

danke erstmal für Deine Antwort. Wie ich lesen kann bist Du ja ganz schön genervt von Münchens Strategien... Kann ich verstehen!

Nun noch eine Frage:
Bedeutet das für mich, da ich dann ja in München den HWS anmelde, dass ich keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss>>>

MfG,
Mike

» » Hallo liebe Forumteilnehmer,
» » ich habe eine Frage und hoffe hier eine Antwort zu . Momentan stehe
» » ich wie der Ochs vorm Walde.
» , zahlen muss, wenn ich einen Zweitwohnsitz
» » angemeldet habe. Nun habe ich aber den Erstwohnsitz dann in München und
» den
» » Zweitwohnsitz in Hamburg.
» Hallo Mike,mit Erstwohnsitz in München erfüllst Du exakt die Wünsche des
» Münchner Satadtkämmerers und Bgm. Ude, denn es ist faktisch die Zwst-
» Strategie, dass eine Kommune der anderen Bürger mit Erstwohnsitz abjagt,
» dazu trägt nämlich das Meldegesetz und die z.Zt.gültige kommunale
» Finanzausgleichsregelung bei. Es gibt halt immer Gewinner und Verlierer-
» aber die Verlierer sind überwiegend die wehrlosen Bürger!! Allen
» verantwortlichen Landes- und Bundespolitikern ist längst bekannt, dass eine
» Reform des kommunalen Finanzausgelichs längbst überfällig sei, aber die
» Bürger haben die Wahl getroffen - Untätigkeit von der Regierung ist Fakt,
» nur nicht wenn es um Diätenerhöhung geht, da sind relativ schnelle
» Entscheidungen mit großer Mehrheit möglich!!!

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

Soraya @, Donnerstag, 08.07.2010 (vor 5178 Tagen) @ micky

» Bedeutet das für mich, da ich dann ja in München den HWS anmelde, dass ich
» keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss>>>
»
»Ja ganz klar - München genießt sodann vom kommunalen Finanzausgleich - Due zahlts mit EWS. keine Zwst.nach München!In Hamburg brauchst doch gar nicht mit Nebenwohnsitz gemeldet sein, insbesondere wenn die Wohnung nachweisloich untervermietet ist. Selbst wenn Du Deine Hamburger Wohnung kostenlos oder zu einem ganz niedrigen Mietpreis überlässt, es könnte allerdings sein ,dass der Nutzer - mit dem Innehaben Deiner Wohnung in Hamburg Zwst.zahlen sollte- vorausgesetzt es ist für diesen eine Nebenwohnung! Ob Hamburg eine Zwst erhebt ist mir nicht bekannt!

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

micky @, Freitag, 09.07.2010 (vor 5177 Tagen) @ Soraya

Hallo Soraya,

super vielen Dank damit hast Du mir sehr geholfen. Ich werde mich nun noch erkundigen ob Hamburg Zwst erhebt. Denn ich würde mein Auto gerne dort angemeldet lassen aus Nostalgiegründen mit HH-Kennzeichen in Muc ;-)

lieben Dank und ein schönes We!
Mike

» » Bedeutet das für mich, da ich dann ja in München den HWS anmelde, dass
» ich
» » keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss>>>
» »
» »Ja ganz klar - München genießt sodann vom kommunalen Finanzausgleich - Due
» zahlts mit EWS. keine Zwst.nach München!In Hamburg brauchst doch gar nicht
» mit Nebenwohnsitz gemeldet sein, insbesondere wenn die Wohnung
» nachweisloich untervermietet ist. Selbst wenn Du Deine Hamburger Wohnung
» kostenlos oder zu einem ganz niedrigen Mietpreis überlässt, es könnte
» allerdings sein ,dass der Nutzer - mit dem Innehaben Deiner Wohnung in
» Hamburg Zwst.zahlen sollte- vorausgesetzt es ist für diesen eine
» Nebenwohnung! Ob Hamburg eine Zwst erhebt ist mir nicht bekannt!

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

Soraya @, Freitag, 09.07.2010 (vor 5177 Tagen) @ micky

» erkundigen ob Hamburg Zwst erhebt. Denn ich würde mein Auto gerne dort
» angemeldet lassen aus Nostalgiegründen mit HH-Kennzeichen in Muc ;-)
Du bist allerdings gut beraten, wenn Du schon Erkundigungen einholen willst, das ist auch zu empfehlen, sei bitte auch in Punkto Auto nicht ummelden vorsichtig- ich kenne jemand wo deswegen sogar eine Strafe zahlen musste! Wo kein Kläger, da auch kein Richter - aber Du kannst nie sicher sein ob denn ein sehr gut geschulte(r) und eifrige(r) Polizei- Eiferer bei einer Routinekontrolle Dir Knöllchen verpasst! Mach dich vorab schlau!

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

Yvonne Winkler @, Freitag, 09.07.2010 (vor 5177 Tagen) @ Soraya

1. Ist München die Hauptwohnung, weil du dort deiner Arbeit nachgehst.
2. Ist es Unsinn in HH eine Nebenwohnung anzumelden, die man nicht innehat, weil man sie untervermietet hat.
3. Ist das Auto am Hauptwohnsitz anzumelden, das wird mit der HH Nummer in M nix.

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

micky @, Freitag, 09.07.2010 (vor 5177 Tagen) @ Yvonne Winkler

» 1. Ist München die Hauptwohnung, weil du dort deiner Arbeit nachgehst.
» 2. Ist es Unsinn in HH eine Nebenwohnung anzumelden, die man nicht innehat,
» weil man sie untervermietet hat.

ach so, ok verstehe. Meine Gedanken waren halt, dass ich, da ich ja den Hauptmietertrag habe und selber nur untervermiete sozusagen zwangsläufig dann noch in HH gemeldet bin. Vertraglich sozusagen läuft es ja auf mich im Hauptmietvertrag. Sollte ich mich irren, dann ist das natürliich super und ich muss mich gar nicht in HH anmelden als Zweitwohnsitz.
» 3. Ist das Auto am Hauptwohnsitz anzumelden, das wird mit der HH Nummer in
» M nix.

:-( oh ok

ganz lieben Dank für die Antwort!!
Mike

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

Yvonne Winkler @, Freitag, 09.07.2010 (vor 5177 Tagen) @ micky

klar erhebt HH Zweitwohnungsteuer. Blick in die Steuerliste hier im Forum erleichtert das Rätselraten ungemein.
Nur wenn man komplett untervermietet, dann hat man doch kein Anrecht mehr darauf, sich in der Wohnung aufzuhalten. Wozu sich also melden>

Was der Vermieter zu der KOnstruktion sagt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

micky @, Freitag, 09.07.2010 (vor 5177 Tagen) @ Soraya

» » erkundigen ob Hamburg Zwst erhebt. Denn ich würde mein Auto gerne dort
» » angemeldet lassen aus Nostalgiegründen mit HH-Kennzeichen in Muc ;-)
» Du bist allerdings gut beraten, wenn Du schon Erkundigungen einholen
» willst, das ist auch zu empfehlen, sei bitte auch in Punkto Auto nicht
» ummelden vorsichtig- ich kenne jemand wo deswegen sogar eine Strafe zahlen
» musste! Wo kein Kläger, da auch kein Richter - aber Du kannst nie sicher
» sein ob denn ein sehr gut geschulte(r) und eifrige(r) Polizei- Eiferer bei
» einer Routinekontrolle Dir Knöllchen verpasst! Mach dich vorab schlau!

:-) ja stimmt. In Muc wird man ja sogar mit aufm Radweg wegen jedem Krams festgehalten und muss Strafe zahlen. Die sind da ganz genau :-(

lieben Dank und einen schönen Abend noch!
Mike

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

Lyra @, Samstag, 10.07.2010 (vor 5176 Tagen) @ micky

Hallo Micky

Vermutlich erledigt sich Dein "Problem" bereits an der Stelle, an der Du versuchst, die Wohnung "unterzuvermieten".
So einfach ist das nicht; da braucht es schon eine Erlaubnis des Eigentümers/Vermieters. (Sonst könnten ja alle Mieter dieser Erde ihre Miet-Wohnungen munter weitervermieten...)Das allein kann schon Riesenärger geben.

Und auch sonst ergibt Dein Plan keinen Sinn; oder will Dir Dein Verwandter dann zukünftig die ZwSt-Steuer erstatten>!

Wieso willst Du Dir denn bloß freiwillig mehr Probleme als nötig machen>

Lyra

Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

micky @, Samstag, 10.07.2010 (vor 5176 Tagen) @ Lyra

@Yvonne & Lyra:

ja, ich denke der Vermieter wird dem zustimmen, denn ich werde vorraussichtlich nur für 2 Jahre runter gehen und dann wieder kommen. Da ich die Wohnung dann aber wieder beziehen möchte, behalte ich sie und vermiete sie wie gesagt an meinen Verwandten (natürlich für die gleiche Miete). Somit verliere ich die Wohnung dann nicht.

Danke für den Hinweis mit der Steuertabelle *schäm* hatte ich nicht gesehen!

Ich meld mich dann sozusagen für 2 Jahre in HH ab und dann wieder an.

Ihr habt mir sehr geholfen!

lG und einen schönen Abend noch,
Mike


» Hallo Micky
»
» Vermutlich erledigt sich Dein "Problem" bereits an der Stelle, an der Du
» versuchst, die Wohnung "unterzuvermieten".
» So einfach ist das nicht; da braucht es schon eine Erlaubnis des
» Eigentümers/Vermieters. (Sonst könnten ja alle Mieter dieser Erde ihre
» Miet-Wohnungen munter weitervermieten...)Das allein kann schon Riesenärger
» geben.
»
» Und auch sonst ergibt Dein Plan keinen Sinn; oder will Dir Dein Verwandter
» dann zukünftig die ZwSt-Steuer erstatten>!
»
» Wieso willst Du Dir denn bloß freiwillig mehr Probleme als nötig machen>
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» Lyra