Weltoffene Stadt Bonn
Nun hat sich auch die Stadt Bonn zur Einführung der so genannten Zweitwohnungsteuer, die früher angeblich nicht zum Image einer weltoffenen Stadt (Bonner über Bonn) passte, entschlossen. Ab 1.1.2011 werden 12% der Kaltmiete fällig. Damit keiner auf dumme Ideen kommt, lässt die Stadt schon mal vorsorglich mit dem Amtsgericht (!) drohen
(Bonner General Anzeiger vom 11.08.10
www.general-anzeiger-bonn.de/index.php>k=loka&itemid=10490&detailid=772504).
Dabei ist die Bonner Satzung genau so rechtswidrig, unklar und unsensibel wie die der meisten Kommunen. Das VG Köln kann einem Leid tun – wieder wird es einen juristischen salto mortale nach dem anderen schlagen müssen, wenn die Rechtmäßigkeit der Satzung bestätigt werden soll.
Zur Satzung selbst:
Sie ist im wesentlichen nur geeignet, bei alleinstehenden Inhabern „diskriminierungsfrei“ zuzugreifen – in fast allen anderen Fällen hakt es gewaltig. Für mich als juristischen Laien immer wieder phänomenal: Man erlässt eine Satzung, die für die meisten Fällen verfassungswidrig ist, wendet sie aber da nicht an.
Praktische Nutzanwendung:
Wer in Bonn wohnt und keine ZWSt zahlen will, sollte sich, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, spätesten ab 31.12.2010 dort mit Haupt- oder alleiniger Wohnung registrieren lassen. In solchen Fällen wäre nach der Satzung eine Besteuerung unmöglich.
PS:
1. In der Praxis wohl ziemlich bedeutungslos, aber nicht minder kurios:
Wer die Nutzung seiner Nebenwohnung durch einen Familienangehörigen zulässt, zahlt ZWSt. Erlaubt er aber einem nicht zur Familie gehörenden Dritten die Nutzung in gleicher Weise, fällt keine ZWSt an. Ist zwar so nicht gemeint, steht aber so da und zwingt einmal mehr zu einer Auslegung gegen den Wortlaut der Norm. Aber das ist ja nichts Neues. Entscheidend soll schließlich der Wille der Verwaltung sein.
2. Für Leute, die das Ganze gerne parteipolitisch festmachen wollen:
Gegen die ZWSt haben in Bonn die FDP und Die Linke gestimmt.