München

Michi, Montag, 16.10.2006 (vor 6570 Tagen)

Hallo, vielleicht kann mir jemand eine Einschätzung der Lage geben!

Ich habe ein Formular zur Zweitwohnungssteuererklärung der Stadt München bekommen.

Hintergrund:
Ich habe über Jahre in München studiert und war hier immer mit Hauptwohnsitz gemeldet. September 2005 (nach meinem Studienabschluss) habe ich mich wieder in meiner Heimatstadt mit Hauptwohnsitz angemeldet, was das "Kinderzimmer" in meinem Elternhaus ist. Ich habe mein Studentenzimmer in München behalten, da ich auf Jobsuche zwischen den beiden Städten pendle. Meine Eltern zahlen nach wie vor Unterhalt für mich, da ich minimale Einnahmen habe.

Meine Fragen wären:

1) Ich habe gehört, dass eine Wohnung nur Zweitwohnung sein kann, wenn ich steuerrechtlich auch eine Hauptwohnung besitze. Das trifft doch wohl auf ein ehemaliges Kinderzimmer nicht zu!> Ist das richtig> Zahle ja keine Miete da und habe habe auch keinen Anspruch drauf!

2) Ich hätte die Münchner Wohnung längst wieder zum Hauptwohnsitz machen können, wenn ich über die Zweitwohnungsteuer informiert gewesen wäre. Diese wird seit 1.Februar 2006 erhoben.
Da gab es allerdings einen Behördenfehler:

Bei der Ummeldung in meiner Heimatstadt im Sept 2005 wurde mir gesagt, dass das Zimmer in München nun automatisch zur Zweitwohnung wird. Das Amt würde die Stadt München automatisch benachrichtigen. Im August 2006 habe ich das erste Mal von der Zweitwohnungssteuer gehört und mich am Einwohndermeldeamt München erkundigt. Dort stellte man fest, dass ich nach wie vor mit Hauptwohnsitz gemeldet bin. Die nette Dame hinterm Schalter hatte sichtlich Spaß dran, das Zimmer rückwirkend zur Zweitwohnung zu erklären, womit ich in die Steuerpflicht komme. Mit meinem großen Fragezeichen im Gesicht :-( hat sie mich nur ans Steueramt verwiesen.

Kann man da was machen>

Bevor ich den Weg ans Steueramt antrete wäre ich gerne mit Informationen gewappnet. Also schon mal vielen Dank für diese tolle Seite! Und Danke im Voraus für Hilfe!

Michael

München

Yvonne Winkler @, Dienstag, 17.10.2006 (vor 6569 Tagen) @ Michi

Hallo Michi,

» 1) Ich habe gehört, dass eine Wohnung nur Zweitwohnung sein kann, wenn ich
» steuerrechtlich auch eine Hauptwohnung besitze. Das trifft doch wohl auf
» ein ehemaliges Kinderzimmer nicht zu!> Ist das richtig> Zahle ja keine
» Miete da und habe habe auch keinen Anspruch drauf!

Das ist eine Auffassung, der ich meine Sympathie nicht verwehren kann. Sie ist allerdings bisher nur im Lüneburger Urteil vertreten worden. Andere Gerichte (VG Rostock) haben sich dieser Rechtsauffassung nicht angeschlossen. Das wäre Gelegenheit es erneut gerichtlich beurteilen zu lassen ;-)

Gruß
Yvonne Winkler