Wieder ein neue Stadt will Zweitwohnungssteuer erheben

Rebell @, Montag, 27.09.2010 (vor 4932 Tagen)

Göppingen.
Wer in Göppingen eine Zweitwohnung hat, muss dafür künftig eine Steuer entrichten. Das hat der Göppinger Gemeinderat am Donnerstagabend nach kontroverser Diskussion beschlossen. Zwölf Stadträte, überwiegend Christdemokraten, stimmten gegen die Einführung, drei enthielten sich. Die CDU hatte beantragt, den Beschluss zu vertagen, bis entsprechende Erfahrungen der Stadt Stuttgart vorliegen. Der FDP/FW-Stadtrat Jürgen Schaile verwies auf das Beispiel Göttingen. Die Stadt in Niedersachsen habe die Steuer wieder abgeschafft, da die Kosten für deren Erhebung höher waren als die Einnahmen. Die Einführung der Zweitwohnungssteuer, deren Einzelheiten in einer Satzung geregelt sind, ist Teil des millionenschweren Sparpakets, mit dem die Stadt Göppingen den massiven Steuerausfällen entgegenwirken will. Während Jan Tielesch (CDU) bedauerte, dass die Steuer vor allem Pendler treffe, erinnerte Wolfram Feifel (VUB) daran, dass es das Ziel der Steuer sei, dass sich möglichst viele in Göppingen mit Erstwohnsitz anmelden. Die VUB, die sich zuerst für die Einführung stark gemacht hatte, rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen für die Stadt von bis zu 300 000 Euro. Im Rathaus geht man von 144 000 Euro aus. Bereitschaftspolizisten sind von der Steuer nicht betroffen. Auch eine Reihe anderer Personengruppen sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. hel

Wieder ein neue Stadt will Zweitwohnungssteuer erheben

Alfred @, Montag, 27.09.2010 (vor 4932 Tagen) @ Rebell

Eine Zweitwohnungsteuer für eine Stadt mit ca. 55.000 Einwohnern! Da dürfte nicht viel bei überkommen. Der Caravanstellplatz wird es kaum richten. Bei den erwarteten Mehreinnahmen ist wohl der Finanzausgleich eingerechnet. Ehrlicherweise sollte man die Verluste, die durch die ZWSt in anderen Städten entstehen gleich abrechnen.
Da ist weniger eine ZWSt gefragt denn eine konsequente Überprüfung melderechtlicher Angaben. Andererseits: Die ZWSt ist ja vielfach nur ein melderechtliches Korrektiv.
Die Steuer dürfte Berufspendler eigentlich kaum treffen. Denn:
- die Verheiraten dürfen nicht besteuert werden, und
- die Alleinstehenden müssten sich in der Regel mit Hauptwohnung melden.
Bereitschaftspolizisten – hier dürfte es sich um „kasernierte“ handeln – können für ihre Gemeinschaftsunterkunft auch kaum herangezogen werden – sie sind gem. MG nicht mal meldepflichtig (MG § 21 Abs. 1, 3.)

Aber sicherheitshalber suchen sie ja schon einen Volljuristen für ihre Rechtsabteilung.